Wenn jemand noch einige Tage Anspruch auf ALG1 in seinem letzten Monat des ALG1-Bezugs hat und direkt nach diesen Tagen ALG2 beantragt - wird dann das ALG1 auf ALG2 angerechnet?
Oder kriegt derjenige dann Rest-ALG1 plus ALG2+befristetenZuschlag?
Wäre mal interessant zu erfahren, ob das Zuflussprinzip auch dafür gilt