Zusammenziehen mit meiner unter 25 j. freundin

hallo leutzz

also meine frage

ich bin über 25 jahre und wohne leider noch zu hause
ich bin zur zeit in ausbildung und bekomme als aufstockung zum lehrlingentgeld noch hartz 4

meine freundin mit der ich jetzt schon 8 jahre zusammen bin ist 23 jahre, bekommt hartz 4 und lebt auch noch zu hause

bei mir wäre der auszug möglich…aber kann meine freundin mit mir in eine gemeinsame wohnung ziehen?

wenn ja hat sie noch anspruch auf alg 2??

Hallo Ihr Zwei,

erst kurz und knapp „JA“

Damit Ihr eine Wohnung bekommen könnt, benötigt Ihr den WBS der Kommune wo Ihr hinziehen wollt. Manche nehmen dafür eine Gebühr, andere nicht.
In diesen WBS tretet Ihr ja sowieso schon gemeinsam auf, als Lebensgemeinschaft die vorhaben in absehbarer Zeit auch den Bund der Ehe eingehen zu wollen. Diesen Schein müsst Ihr Euch von der zuständigen Hartz IV Stelle bestätigen lassen, auch hier heißt es immer noch, Ihr geht in absehbarer Zeit in die gemeinsamme Ehe. da Ihr beide vorher noch keine eigene Wohnung hatten steht Euch die Erstausstattung zu, das heißt, Eure Eltern geben Euch keine Möbel, hausrat ect, für die eigene Wohnung mit. Was sie Euch geben ist was anderes, aber bitte erst wenn ihr in der Wohnung seit und die Erstausstattung erhalten habt. Beim Amt nicht vergessen eine Person Eures Vertrauens mitzunehmen, habt das Recht bei jeden Amtsgang übrigens. Gleichzeitig umsehen nach einer geeigneten Wohnung die der örtlichen Vorgabe entspricht.
Das Angebot was Euch an Wohnung geboten wird vor dem Unterschreiben erst von der Hartz IV Stelle bestätigen lassen, das die Mietkosten und die entsprechenden Nebenkosten übernommen werden, die Wohnung angemessen ist.
Ob Ihr wirklich heiraten wollt, oder das beim Amt nur sagt, wer will das Gegenteil beweisen.
Ihr Erhaltet dann Beide jeder seinen Hartz IV Satz entsprechend einer Lebensgemeinschaft plus die Warmmiete minus den Warmwasser, minus dem Lehrlingsgeld. Solltet Ihr noch Kindergleldberechtigt sein beachten, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt dem wird dieses auf die Hartz IV Leistung angerechnet.
Nicht vergessen, es ist nicht Möglich das der eine zu den anderen seine Eltern zieht, verstehen sich nicht.
Wenn Ihr die kleinen Tips mitbeachtet dürfte dem nicht im Wege stehen, über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, sowas hilft auch anderen Hartz IV leuten

Gerhard

danke für die antwort

das hilft uns auf jeden fall schon mal weiter

ich hätte da noch eine frage was ist WBS?

und wo bekomm ich sowas her

soweit wie ich weiß, darf sie nicht mitziehen, fa der ansoruch auf Hartz noch bestehen bleibt, wir hatten im bekanntenkreis einen ähnlichen fall, sie mußte zu ihren eltern zurück, wenn sie in der wohnung geblieben wäre, wäre die unterstützung wegggefallen, es gibt nur die möglichkeit, das du dir eine wohnung nimmst die für dich angemessen ist ( d. h. qm einhalten, damit du die unterstützung vom amt weiter bekommst und sie kommt dich dann" besuchen". ich glaube bei einer person liegt der anspruch bei 45qm, bin aber nicht sicher, ist auch von stadt zu stadt unterschiedlich Die Bekannte von uns durfte erst wieder offiziell mit ihren freund zusammen ziehen, als sie schwanger wurde

Hallo,
also auch bei Umzug von U25 ist die Zustimung des persönlichen Ansprechpartners nur die Konsequenz bei Umzug ohne Zustimmung ist eine andere. Aber in eurer Situation sollte die Zustimmung kein Problem sein. Das Alg II wird dann für euch gemeinsam gezahlt. Regelleistung 323 Euro pro person plus miete.
Gruß Marty

Hallo TJ,

natürlich kann deine Freundin mit dir in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Allerdings müßtest du sie dann versorgen, und das ist mit deinem Lehrlingsgehalt schlechterdings möglich. Soweit mein Kenntnisstand.

Es sei denn, sie macht irgendwelche besonderen Umstände geltend, die es ihr unzumutbar machen, weiter zu Hause wohnen zu bleiben.

Schlauer ist es auch, sich beim Hiobcenter nicht als Pärchen erkennen zu geben - dann zählt das als eine Bedarfsgemeinschaft, und der knappe Satz wird nochmals zusammengestrichen. Also seid ihr eine Wohngemeinschaft. Inwiefern da Kontrollen vom Aamt kommen, kann ich dir nicht sagen. Aber selbst bei Bekannten, die das praktiziert haben und von der Ex angeschwärzt wurden, ist nix passiert. Wieder andere sind offiziell getrennt, wohnen aber wegen der Kinder zusammen. Die sind aber auch nicht so blöd, den Prüfern ein gemeinsames Schlafzimmer zu präsentieren. Was man nicht alles für ein paar Kröten mehr tut.

Hallo TJ,
soweit ich weiß stimmt die ARGE auszügen von U25 jährigen nur dann zu wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. derber Streß mit den Eltern…

Das sollte deine Freundin besser mal mit ihrem Sachbearbeiter besprechen welche Gründe das genau sind.

LG

meine freundin mit der ich jetzt schon 8 jahre zusammen bin
ist 23 jahre, bekommt hartz 4 und lebt auch noch zu hause

Sie sollte Versuchen, Kontakt zu ihrem Fallmanager/Integrationsfachkraft aufzunehmen und einen möglichen Auszug besprechen. Sie sollte jedoch eine plausible Begründung für einen Umzug zur Verfügung haben. Eine Begründung könnte z.B. sein: Häufige Streitigkeiten mit den Eltern, bei dem ihre (psychische) Gesundheit gefährdet ist und damit auch ihre berufliche Integration. Verstärkend könnte sich eine Beratung bei einem Sozialträger, der sich auf das SGB II spezialisiert hat, auswirken. Diese könnten eine Art Sozialbericht oder Gutachten für das Ersuchen verfassen.

greets

hoeginho

sorry, da kann ich auch nicht helfen

W B S

Wohn berechtigungs schein

Der wird Euch von der Kommune ausgestellt. Da einfach mal anrufen und Fragen wer dafür zuständig ist.

Gerhard

Hallo, im Prinzip gilt das Lebensalter von 25 Jahren - auch für Deine Freundin. Es sei denn, ihr könnt Eure Beziehung als „Lebensgemeinschaft“ nachweisen, also ähnlich einer Ehe. Dann wärt ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und würdet entsprechend SGB II eingestuft.

Mein Vorschlag: opfere ein, zwei Stunden Zeit und erkundige Dich direkt im Amt für Grundsicherung, bevor ihr eure Umzüge organisiert. Du musst ja ohnehin Deine neue Wohnung vom Amt wegen der Miete „absegnen“ lassen und da ist es natürlich wichtig, ob Du als Bedarfsgemeinschaft allein oder zu zweit beurteilt wirst.
Alles klar? Viel Glück und Gottes Segen, Klaus

generell bleibt ihr anspruch auf hartz 4 bestehen nur in wie weit die arge/jobcenter ihr die kosten für unterkunft und heizung bewilligt ( wenn ihr beide mieter seit) steht in frage weil hat sie ein eigenes zimmer zu hause und genügend platz siehts eher mies aus aber zusammen ziehen geht immer.

Wenn ihr zusammenzieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft - entsprechend werden Eure Bezüge sein. Der „Haushaltsvorstand“ rechnet sich mit 359,-. die Hausfrau leider natürlich ( warum eigentlich?) mit weniger!
Dann noch die Miete, anteilig NK - und für den Rest müsst ihr selber sorgen - aufkommen/sparen!
Rechnet Euch das erst einmal durch ob es so gut ist!
Ein Grund für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung gibt es immer - aber die Eltern müssen mitmachen!
Dann heißt es: „Unhaltbar zerrüttet - ein Zusammenwohnen ist nicht mehr zumutbar!“
Viel Glück!

Du darfst aber bei deiner Freundin bin ich mir nicht so sicher , aber gehe doch einfach zum Amt und frage nach.
Ausziehen kann sie in dem ihre Eltern sie raus werfen oder beim Amt angeben das sie nicht mehr unter einem Dach leben können weil die Tochter andere Ansichten hat wie die Eltern.
Das war nur mal so ein Tip aber ob man den so umsetzen
muss ich weiss nicht.

Ergänzung:

einmal nachschlagen bei
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistun…

Gruß

Hallo,

also wenn die Freundin jetzt schon Hartz IV bekommt, wüsste ich nicht, warum sie mit Dir zusammen keinen Anspruch hat, wenn Du das auch bekommst. Ihr bildet dann halt zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Geht doch vorher mal gemeinsam zur ARGE und erkundigt Euch, wie groß und wie teuer eine gemeinsame Wohnung sein darf.

Hallo,
leider bin ich keine Fachfrau für den Leistungsanspruch nach dem ALG II. Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung für Personen die diese Leistung erhalten.

mfg

Hallo,

also bekommst du kein BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)?? Du machst doch eine Ausbildung oder habe ich das falsch verstanden??

Das Problem ist, dass man bei unter 25 - jährigen Ermessensentscheidung hat. Das heißt der jeweilige Bearbeiter bzw. der Chef entscheidet über einen Auszug deiner Freundin. Wenn die ARGE / das Jobcenter dem Umzug zustimmt, dann hat sie sicherlich noch Anspruch auf Leistungen. Es wird halt dein Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet (von den Gesamtleistungen die ihr habt in Abzug gebracht).

Ich hoffe ich konnte helfen.

Bin mir nicht sicher mit meiner Aussage, aber ich würde den Mietvertrag an Deiner Stelle komplett auf Dich schreiben lassen. Du bist 25 Jahre alt und somit kein „junger Problemfall“ mehr für das Amt bzw. hättest Anspruch auf eine Wohnung und evtl. finanzielle Hilfen vom Amt.

Deine Freundin kann auch mit einziehen, wird aber nur den Grundregelsatz eines ALG 2 - Empfängers (ohne Wohnkostenzuschuss) bekommen.

Ich rate Dir deshalb evtl. mal mit dieser Frage bei einem Arbeitslosenzentrum (gibt es in jeder größeren Stadt) bzw. beim ARGE - SB vorstellig zu werden. Die können Dir eine zuverlässigere Aussage geben.

Viel Erfolg und halt mich bitte auf dem laufenden.