Zusatzverdienst mit ALG II? Wie viel?

Hallo,
z.z. bin ich leider arbeitslos und bekomme ALG II (Wohngeld ist dadurch ausgeschlossen).
Über Bekannte könnte ich einen kleinen Job machen, wobei die Arbeitsstunden so einteilbar sind, dass ich über keine Freigrenze kommen würde.
Allerdings finde ich nur wiedersprüchliche Angaben und auch die Bekannten haben andere Infos.
Wer kann mir eine sichere Angabe machen? Wie viel darf ich offiziell dazu verdienen ohne dass es mir geich angerechnet wird?
Freue mich über hilfreiche Antworten.
Danke, Gruß Maren Schreiber.

180€ in Thüringen

Hallo,
z.z. bin ich leider arbeitslos und bekomme ALG II (Wohngeld
ist dadurch ausgeschlossen).
Über Bekannte könnte ich einen kleinen Job machen, wobei die
Arbeitsstunden so einteilbar sind, dass ich über keine
Freigrenze kommen würde.
Allerdings finde ich nur wiedersprüchliche Angaben und auch
die Bekannten haben andere Infos.

Wer kann mir eine sichere Angabe machen? Wie viel darf ich
offiziell dazu verdienen ohne dass es mir geich angerechnet
wird?
Freue mich über hilfreiche Antworten.
Danke, Gruß Maren Schreiber.

Hallo. Also bisher ist es so, d. 100,- Euro dazuverdient werden können. Alles was darüber ist, bekommt das AA bzw. wird vom ALG2 dann abgezogen.
LG Conny

Hallo,
vielen Dank!
Hab jetzt auch 2 unterschiedliche Links gefunden, dort stehen auch 100€.
Vg Maren

Moin!!

Zu Ihrer Frage:

Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2
Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
  • Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
  • Fahrtkosten.
    (Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:

  • von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
  • von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Gruß

Jens Mielke

Guten Tag,
Hundert Euro.
Siehe das Gesetz dazu:
§ 11 SGB II Abs. 2 Satz 8
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html

Hallo Maren,
grundsätzlich gilt: du kannst 100,- Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdienen.
Wenn du mehr verdienst, werden von 101,- Euro bis 799,- Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.

Im Klartext, wenn du 150,- Euro verdienst:

  • 100,- Euro sind frei
  • von den 50,- Euro die über 100 liegen kannst du 20% (=10,- Euro) behalten.
    Also bleiben dir von 150,- Euro brutto 110,- Euro netto.

Aber:
du solltest zunächst immer deinen Einzelfall prüfen lassen. Denn wenn du Kinder hast, gelten wieder andere Grenzen. Auch kannst du Kosten die dir entstehen, z.B. durch Auto, Bus, Berufskleidung etc. ganz oder zumindest teilweise gegenrechnen.

Viele Grüße

Jorma

Hallo!!

also bei alg 2 darfts du 100euro verdienen ohne das die was abgezogen wird alles was du darüber verdienst wird dir mit 80% angerechnet also angenommen du verdienst einen mon mal 200 euro darfst du 100 behalten und von den anderen nur 20euro 80 werden dir angerechnet und die bekommst du im nächsten monat weniger überwiesen . dein arbeitgeber muß um den verdienst nach zu weisen dir jeden mon eine verdienst bescheinigung die du vom amt bekommst ausfüllen und die mußt du dann jeden mon bis spätestens zum 15. einreichen!!! hoffe konnte dir helfen… bin gerne da wenn noch was is!! lg

Hallo,

sorry kenne mich da nicht so gut aus.

Mfg
D.

z.z. bin ich leider arbeitslos und bekomme ALG II (Wohngeld
ist dadurch ausgeschlossen).
Über Bekannte könnte ich einen kleinen Job machen, wobei die
Arbeitsstunden so einteilbar sind, dass ich über keine
Freigrenze kommen würde.
Allerdings finde ich nur wiedersprüchliche Angaben und auch
die Bekannten haben andere Infos.
Wer kann mir eine sichere Angabe machen? Wie viel darf ich
offiziell dazu verdienen ohne dass es mir geich angerechnet
wird?
Freue mich über hilfreiche Antworten.
Danke, Gruß Maren Schreiber.