Guten Abend,
wie würde es sich bei folgendem fiktiven Fall verhalten:
Rudi bezieht ALG2. Sein Bewilligungszeitraum läuft am 30.6. ab, er wird aufgefordert ggf. einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Diese Zeiträume betragen ja immer 6 Monate…
Ab 1.9. wird Rudi jedoch Altersrente beziehen (die auch nicht reicht den Bedarf zu decken) und er braucht Aufstockungsleistungen…
Wie verhält es sich nun? Bewilligt (und zahlt) das JobCenter den kompletten nächsten Bewilligungszeitraum (1.7.-31.12.) oder wird nur im Rahmen der Zuständigkeit gezahlt, sprich bis 30.8. und für den Zeitraum ab 1.9. muss beim Sozialamt (in HB z. B. das Amt für soziale Dienste) der (Neu)-Antrag gestellt werden?
Werden die ganzen Unterlagen vom JobCenter an das dann zuständige Sozialamt weitergeleitet oder darf Rudi wieder den Kopiermarathon (und Kosten) mit Mietvertrag und Co. beginnen?
Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9. fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die (leider) bestehende PKV auch nicht…
Vielen Dank im Voraus für Einschätzungen.
Gruß
MG