Zuständigkeitswechsel JobCenter/Sozialamt wg Rente

Guten Abend,

wie würde es sich bei folgendem fiktiven Fall verhalten:

Rudi bezieht ALG2. Sein Bewilligungszeitraum läuft am 30.6. ab, er wird aufgefordert ggf. einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Diese Zeiträume betragen ja immer 6 Monate…

Ab 1.9. wird Rudi jedoch Altersrente beziehen (die auch nicht reicht den Bedarf zu decken) und er braucht Aufstockungsleistungen…

Wie verhält es sich nun? Bewilligt (und zahlt) das JobCenter den kompletten nächsten Bewilligungszeitraum (1.7.-31.12.) oder wird nur im Rahmen der Zuständigkeit gezahlt, sprich bis 30.8. und für den Zeitraum ab 1.9. muss beim Sozialamt (in HB z. B. das Amt für soziale Dienste) der (Neu)-Antrag gestellt werden?

Werden die ganzen Unterlagen vom JobCenter an das dann zuständige Sozialamt weitergeleitet oder darf Rudi wieder den Kopiermarathon (und Kosten) mit Mietvertrag und Co. beginnen?

Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9. fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die (leider) bestehende PKV auch nicht…

Vielen Dank im Voraus für Einschätzungen.

Gruß
MG

Wie verhält es sich nun? Bewilligt (und zahlt) das JobCenter
den kompletten nächsten Bewilligungszeitraum

es kann zwar sein, dass das Jobcenter den zunächst bewilligt. Jedoch kommt vermutlich im August der Aufhebungsbescheid. Rudi sollte möglichst bald den Sozialhilfeantrag stellen, um zu vermeiden, dass erdurch die Bearbeitungsdauer ohne Knete dasteht!

oder wird nur im Rahmen der Zuständigkeit gezahlt, sprich bis
30.8. und für den Zeitraum ab 1.9. muss beim Sozialamt (in HB
z. B. das Amt für soziale Dienste) der (Neu)-Antrag gestellt
werden?

s.o.

Werden die ganzen Unterlagen vom JobCenter an das dann
zuständige Sozialamt weitergeleitet oder darf Rudi wieder den
Kopiermarathon (und Kosten) mit Mietvertrag und Co. beginnen?

Kommt drauf an, wie nahe die Ämter sich stehen. Da hilft nur nachfragen. Kopieren braucht er eigentlich nichts. Rudi geht mit seinen Unterlagen zum Amt und macht dort ABM für Sachbearbeiter, sprich er lässt die Sachbearbeiter den Wust selbst kopieren…

Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9.
fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten
Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der
Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die
(leider) bestehende PKV auch nicht…

Da hilft nur: Frühzeitig den Antrag stellen, am besten SOFORT. Dan haben die Sachbearbeiter genug Zeit zum Entscheiden.
Das mit der Miete müsste auch zu klären sein, entweder, es gibt einen Vorschuss (beantragen!) auf die Sozialhilfe, oder vielleicht übernimmt auch das Jobcenter noch einen Monat länger (aber eher unwahrscheinlich)

Guten Abend,

Guten Abend!

wie würde es sich bei folgendem fiktiven Fall verhalten:

Rudi bezieht ALG2. Sein Bewilligungszeitraum läuft am 30.6.
ab, er wird aufgefordert ggf. einen Weiterbewilligungsantrag
zu stellen.
Diese Zeiträume betragen ja immer 6 Monate…

In der Regel sechs Monate

Ab 1.9. wird Rudi jedoch Altersrente beziehen (die auch nicht
reicht den Bedarf zu decken) und er braucht
Aufstockungsleistungen…

Kein Problem!

Wie verhält es sich nun? Bewilligt (und zahlt) das JobCenter
den kompletten nächsten Bewilligungszeitraum (1.7.-31.12.)
oder wird nur im Rahmen der Zuständigkeit gezahlt, sprich bis
30.8. und für den Zeitraum ab 1.9. muss beim Sozialamt (in HB
z. B. das Amt für soziale Dienste) der (Neu)-Antrag gestellt
werden?

Normalerweise hätte das Jobcenter von vornherein nur bis 31.8. bewilligen können. Aber das ist nicht das Problem. Das Jobcenter wird zum 1.9. aufheben. Ab 1.9. ist das Sozialamt zuständig. Wegen der Bearbeitungszeit bitte frühzeitig einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Werden die ganzen Unterlagen vom JobCenter an das dann
zuständige Sozialamt weitergeleitet oder darf Rudi wieder den
Kopiermarathon (und Kosten) mit Mietvertrag und Co. beginnen?

nein, es wird nichts weitergeleitet. Die Unterlagen müssen erneut dem Sachbearbeiter vorgelegt werden.

Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9.
fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten
Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der
Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die
(leider) bestehende PKV auch nicht…

Am Zahlungsmodus wird sich nichts ändern, denn die Leistungen vom Jobcenter werden am Ende des Monats für den Folgemonat, also im Voraus, gezahlt. Das Sozialamt zahlt nach demselben Modus. Mit Wechsel zum Sozialamt werdenSie im September einen Engpass aufkommen, denn die Retenversicherung zahlt erst am Ende des Monats. Vielleicht ist es möglich, einen Vorschuss bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ansonsten muss die Zeit bis Ende September finanziell irgendwie überbrückt werden.

Vielen Dank im Voraus für Einschätzungen.

Keine Ursache!

Gruß
MG

Guten Abend!

Guten Abend

Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9.
fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten
Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der
Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die
(leider) bestehende PKV auch nicht…

Am Zahlungsmodus wird sich nichts ändern, denn die Leistungen
vom Jobcenter werden am Ende des Monats für den Folgemonat,
also im Voraus, gezahlt. Das Sozialamt zahlt nach demselben
Modus. Mit Wechsel zum Sozialamt werdenSie im September einen
Engpass aufkommen, denn die Retenversicherung zahlt erst am
Ende des Monats. Vielleicht ist es möglich, einen Vorschuss
bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ansonsten muss die
Zeit bis Ende September finanziell irgendwie überbrückt
werden.

Genau das könnte das fiktive Problem werden… wie und wovon überbrücken…
Bereits jetzt wird komplett alles vom JobCenter gezahlt… Miete, PKV, Haushaltsvorstand… Gesamtbedarf: fiktive 1250,-- Euronen…

Nun kommt am Ende des Monats September die Rente in Höhe von ca 500 Euronen… Also wird der Gesamtbedarf nur noch 750,-- Euronen sein… aber das ist mal gerade die Miete, die PKV nicht komplett und zum leben gar nichts… oder eben der PKV gar nichts…wie auch immer… ein „Loch“ bleibt…
Ich habe irgendetwas im Kopf (da dass Problem ja nicht einmalig ist, sondern immer bei Hilfebedürftigkeit und Übergang vom JobCenter in die Altersrente/Sozialamt) dass es da iiiirgendeine Übergangsregelung gibt…kann mich da aber nicht mehr wirklich dran erinnern und finden tu ich auch nichts zu der Thematik…(oder bin zu dusselig dazu *gg)

Gruß
MG

Guten Abend!

Guten Abend

Noch mal guten Abend! :smile:)

Wie verhält es sich dann mit der Miete? Die ist am 1.9.
fällig, die erste Rentenzahlung trifft ja erst am letzten
Banktag des Monats ein? Zuflußprinzip ist klar, aber der
Vermieter mag seine Miete nicht rückwirkend erhalten, die
(leider) bestehende PKV auch nicht…

Am Zahlungsmodus wird sich nichts ändern, denn die Leistungen
vom Jobcenter werden am Ende des Monats für den Folgemonat,
also im Voraus, gezahlt. Das Sozialamt zahlt nach demselben
Modus. Mit Wechsel zum Sozialamt werdenSie im September einen
Engpass aufkommen, denn die Retenversicherung zahlt erst am
Ende des Monats. Vielleicht ist es möglich, einen Vorschuss
bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ansonsten muss die
Zeit bis Ende September finanziell irgendwie überbrückt
werden.

Genau das könnte das fiktive Problem werden… wie und wovon
überbrücken…

Wie bereits erwähnt: Vorschuss auf die Rente bei der DRV beantragen! Alternativ blieben Dispokredit überziehen, Freunde fragen oder Darlehen beim Sozialamt beantragen.

Bereits jetzt wird komplett alles vom JobCenter gezahlt…
Miete, PKV, Haushaltsvorstand… Gesamtbedarf: fiktive 1250,–
Euronen…

Genau, weil ja kein Einkommen angerechnet wird - wie auch, wenn ein Rentenanspruch erst ab 1.9. besteht :smile:)

Nun kommt am Ende des Monats September die Rente in Höhe von
ca 500 Euronen… Also wird der Gesamtbedarf nur noch 750,–
Euronen sein… aber das ist mal gerade die Miete, die PKV
nicht komplett und zum leben gar nichts… oder eben der PKV
gar nichts…wie auch immer… ein „Loch“ bleibt…

Warum Loch? Grundsicherung nach dem SGB XII sind dieselben monatlichen Sätze wie beim Jobcenter. Ab dem 1.9. nur mit dem Unterschied, dass Rente abzüglich Freibetrag angerechnet wird.
Beiträge zur PKV werden auch weiterhin nur in maximaler Höhe des halben Basissatzes gezahlt (wie jetzt auch)

Ich habe irgendetwas im Kopf (da dass Problem ja nicht
einmalig ist, sondern immer bei Hilfebedürftigkeit und
Übergang vom JobCenter in die Altersrente/Sozialamt) dass es
da iiiirgendeine Übergangsregelung gibt…kann mich da aber
nicht mehr wirklich dran erinnern und finden tu ich auch
nichts zu der Thematik…(oder bin zu dusselig dazu *gg)

Richtig, aber diese Regelung gibt es nur bei Renten wegen Erwerbsminderung, nicht für Altersrenten.

Gruß
MG

Gruß der Tisch

Nachfrage

Noch mal guten Abend! :smile:)

Moin :smile:

Ich habe irgendetwas im Kopf (da dass Problem ja nicht
einmalig ist, sondern immer bei Hilfebedürftigkeit und
Übergang vom JobCenter in die Altersrente/Sozialamt) dass es
da iiiirgendeine Übergangsregelung gibt…kann mich da aber
nicht mehr wirklich dran erinnern und finden tu ich auch
nichts zu der Thematik…(oder bin zu dusselig dazu *gg)

Richtig, aber diese Regelung gibt es nur bei Renten wegen
Erwerbsminderung, nicht für Altersrenten.

Danke! Hast Du dafür auch irgendwie eine Rechtsquelle/Verordnung parat?

Gruß der Tisch

Gruß der MG :smile: