Zuverdienst bei ALG I/Teilzeit

Hallo!
Mal angenommen jemand ist arbeitslos und bezieht ALG I, Meldung beim Arbeitsamt für Teilzeit, bezieht auch recht wenig ALG, weil bis dato immer nur Teilzeit gearbeitet (Es handelt sich um rund 320 Euro ALG!) Soweit ich weiß darf man bis max. 165 Euro zuverdienen, wenn auch andere Kriterien wie nicht mehr als 14 Stunden pro Woche usw. erfüllt sind. Gilt der Betrag von 165 Euro auch bei dieser geringen ALG-Zahlung, oder wird das dann auf Teilzeit angerechnet, sprich halbiert?
Schon mal Danke für Antworten!
LG
elviretta

Mir wurde esagt, daß ich maximal 15 Stunden in der Woche an Zeit für ein Nebengewerbe aufbringen dürfe. Alles darüber hinaus stellt Deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt in Frage.
Während dieser in der Regel rund 64 Stunden pro Monat darf dann 165 € zum ALG hinzuerwirtschaftet werden. Alles darüber hinaus wird mit dem ALG verrechnet.
Ist ne einfache Rechnung. Entweder man macht was von Einem erwartet wird, nämlich dass man für sage und schreibe 2,578125 Euro pro Stunde als „selbständiger“ Nebengewerbler arbeitet um weiterhin den vollen Betrag des ALG erhalten zu können, oder aber man ist gleich so erfolgreich, daß es Einem Nichts mehr ausmacht, selbst wenn das ALG in voller Höhe verrechnet bzw nicht gezahlt wird.
Nur wer ist gleich so erfolgreich. In Erfolg muß man investieren, nicht nur das eigene Wissen sondern auch geldlich um z.B Werbekampagnen starten zu können etc. Das ist da wo der Keks auseinanderbröckelt, denn die wenigsten Arbeitslosen haben solche Mittel zur Verfügung um gleich ganz groß wo einsteigen zu können. Wie auch, wenn man nur 165 Euro hinzuverdienen kann als Ersatz für die anderen paar Hundert Euro, die einem seit Beginn der Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG abgehen. Da reicht es doch hinten ud vorneh nicht, zumeist jedenfalls.

Die Überlegung, daß man eventuell in der Arbeitslosenphase das Nebengewerbe zu einem eventuellen Hauptgewerbe boosten könnte, kommt scheinbar gar nicht in Betracht.

Meiner Meinung nach die volle Ausbremse

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Hallo

die Lösung ist doch ganz einfach: Einfach aufstockend Hartz IV beantragen

LG
Mikesch

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die Lösung ist doch ganz einfach: Einfach aufstockend Hartz IV
beantragen

Na, Mikesch, so einfach ist es leider meistens nicht: Hartz IV bekommt man ja nur dann, wenn man selbst alle Rücklagen aufgebraucht hat (oder sich vorher entreichert hat) - und wer erfüllt die Kriterien schon alle. Es sei denn, man lebte von Anfang an nur von der Hand in den Mund …

Gruß
Winter

die Lösung ist doch ganz einfach: Einfach aufstockend Hartz IV
beantragen

Na, Mikesch, so einfach ist es leider meistens nicht: Hartz IV
bekommt man ja nur dann, wenn man selbst alle Rücklagen
aufgebraucht hat

die Aussage ist wohl bischen falsch, du musst schon die Freibeträge einrechnen und die können u. Umständen ganz schön hoch sein…

(oder sich vorher entreichert hat) - und wer
erfüllt die Kriterien schon alle. Es sei denn, man lebte von
Anfang an nur von der Hand in den Mund …

wenn du das bei den obigen angegebenen Zahlen anders sehen solltest…

Gruß
Winter

LG
Mikesch

Urban legends…
Hi!

Mal angenommen jemand ist arbeitslos und bezieht ALG I,
Meldung beim Arbeitsamt für Teilzeit, bezieht auch recht wenig
ALG, weil bis dato immer nur Teilzeit gearbeitet (Es handelt
sich um rund 320 Euro ALG!) Soweit ich weiß darf man bis max.
165 Euro zuverdienen, wenn auch andere Kriterien wie nicht
mehr als 14 Stunden pro Woche usw. erfüllt sind.

Falsch. In der Hoffnung, es endlich mal zu schaffen, mit diesen ganzen urban legends bzgl. Anrechnung von Nebeneinkommen (NEK) aufzuräumen:
Hier 1. der Link zum entsprechenden Merkblatt der Agentur für Arbeit (AA): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
und 2. der Hinweis auf die FAQ:1769 in diesem Brett. (Nicht vom Titel irreführen lassen! Die Bedingungen für NEK sind immer gleich, egal ob man selbstständig/freiberuflich arbeitet oder abhängig beschäftigt ist.)

Zusammenfassung:
Man kann grundsätzlich soviel nebenher verdienen wie man will. ABER:

  1. Der Umfang der Nebtätigkeit muss wöchentlichen unter 15 Stunden bleiben (also max. Nebentätigkeit = 14,999… Std./Wo.), sonst gilt man nach dem Gesetz nicht mehr als arbeitslos und bekommt gar kein Alg I mehr.

  2. Der Teil des monatlichen NEKs, der den Freibetrag (= 165 €* (ggf. zuzüglich Werbungskosten)) überschreitet, wird auf die Höhe des monatlichen Alg I angerechnet (also Alg I - NEK>Freibetrag = Auszahlungsbetrag AA).

  3. Ist das monatliche NEK jedoch regelmäßig so hoch, dass es höher als das monatliche Alg I ist (was zwar nur in Ausnahmefällen der Fall ist, aber gerade im geschilderten Fall könnte sich ein solcher Ausnahmefall ergeben!), besteht ebenfalls keine Arbeitslosigkeit mehr.

Gilt der
Betrag von 165 Euro auch bei dieser geringen ALG-Zahlung, oder
wird das dann auf Teilzeit angerechnet, sprich halbiert?

Nein. Der gilt immer*.

Weitere Links:

Gruß
Liza

*) Ausnahme, in der der Grundfreibetrag nicht 165 € beträgt: Wenn die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Beginn der Alg-Anspruchs mindestens 12 Monate lang zusätzlich zu einem Versicherungspflichtverhältnis ausgeübt wurde, beträgt der Freibetrag den durchschnittlichen monatlichen Nebenverdienst der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Alg-Anspruchs (sofern dieser höher war als 165 €)!

Rücklagen verfrühstücken?
Hallo Mikesch,

wenn du das bei den obigen angegebenen Zahlen anders sehen
solltest…

welche Zahlen meinst Du? Ich weiß nicht, wie hoch die Freibeträge sind - hängt doch vom Alter ab?
Gibt es eigentlich nicht spezielle Formen der Altersvorsorge, die dabei nicht angerechnet werden und die man grundsätzlich nicht aufbrauchen muß und auch gar nicht aufbrauchen kann? Ist das der Höhe nach unbegrenzt, oder muß man die Altersvorsorge auch verfrühstücken? Dann kann ich nur sagen, dann ist es vom Gesetzgeber offensichtlich so gewollt, daß nicht vorgesorgt wird, sondern von der Hand in den Mund gelebt wird. Im anderen Fall profitiert wahrscheinlich auch nur die Finanzindustrie davon, die entsprechende Versicherungen/Fonds anbietet. Mit einem normalen Wertpapierdepot geht es wohl nicht?

Bin mal gespannt, viele Grüße
Winter

Hallo Winter

Hallo Mikesch,

wenn du das bei den obigen angegebenen Zahlen anders sehen
solltest…

welche Zahlen meinst Du?

wenn jemand 320€s ALGI bekommt, hat er vorher 600-700€s netto gehabt, wo da Rücklagen und AV herkommen sollen, erklärst du jetzt mal.

Ich weiß nicht, wie hoch die
Freibeträge sind - hängt doch vom Alter ab?
Gibt es eigentlich nicht spezielle Formen der Altersvorsorge,
die dabei nicht angerechnet werden und die man grundsätzlich
nicht aufbrauchen muß und auch gar nicht aufbrauchen kann? Ist
das der Höhe nach unbegrenzt, oder muß man die Altersvorsorge
auch verfrühstücken? Dann kann ich nur sagen, dann ist es vom
Gesetzgeber offensichtlich so gewollt, daß nicht vorgesorgt
wird, sondern von der Hand in den Mund gelebt wird. Im anderen
Fall profitiert wahrscheinlich auch nur die Finanzindustrie
davon, die entsprechende Versicherungen/Fonds anbietet. Mit
einem normalen Wertpapierdepot geht es wohl nicht?

Bin mal gespannt, viele Grüße
Winter

LG
Mikesch