Abfindungen bei Krankheit

Ich bin schon seit dem 4.1.2010 krankgeschrieben.Wenn ich nun mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag eingehe(bin noch in ungekündigter Anstellung) und mein Krangengeldbezug ist noch bis 1.7.2010 gesichert,muss ich dann bei einer Abfindung sagen wir mal 20000,00Euro bei anschliesendem Eintritt in das Arbeitslosengeld(arbeite schon 43 Jahre in Vollzeit.)die Abfindung verwerten bevor das Arbeitslosengeld einsetzt.Im vorraus danke für die Antworten.

hallo walter

bin zwar in diesem gebiet kein experte, aber ich glaube diese abfindung die du bekommen würdest wird erst bei hartz 4 mitangerechnet.
mfg internity

Sorry, kann zur Zeit nicht weigerhelfen!