Abfindungssteuern wann zahlen?

Hallo zusammen,

weiß jemand WANN eine Steuer auf eine Abfindung gezahlt werden muß?

Ist es generell so dass ein Arbeitgeber die Steuer DIREKT ans Fi-amt überstellt? Oder wird brutto=netto ausgezahlt und man müsste somit selber mit der nächsten Steuererklärung den Betrag abgeben?

Danke schonmal im voraus.

Arbeitgeber natürlich
Hi!

Da die Lohnsteuer eine so genannte Quellensteuer ist (also direkt an der Quelle abgezogen wird), ist da natürlich der AG in der Pflicht.

LG
Guido

ui, also müsste der AN sozusagen der Personalabteilung rechtzeitig Bescheid geben welche Steuer (Fünftelregelung oder was es gibt) er bevorzugt??? Und wenn er das nicht tut, und die Steuer- / Personalabteilung dann einfach brutto = netto auszahlt ist der arme AN zwar um einige Euros reicher aber kriegt Ärger mit dem Fi-amt???

Was passiert denn dann? Vor allem: Dummheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht, aber wenn der AN nun wirklich keinen Plan davon hat und ganz plötzlich einen ganz schönen Betrag aufm Konto hat, was soll er denn dann machen??? Vorsorglich mal einfach das Fi-amt benachrichtigen? Macht ja niemand gerne :smile:))

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Hi!

ui, also müsste der AN sozusagen der Personalabteilung
rechtzeitig Bescheid geben welche Steuer (Fünftelregelung oder
was es gibt) er bevorzugt???

Nö - es wird nach Fünftelregelung abgerechnet und gut ist.

Und wenn er das nicht tut, und
die Steuer- / Personalabteilung dann einfach brutto = netto
auszahlt ist der arme AN zwar um einige Euros reicher aber
kriegt Ärger mit dem Fi-amt???

Ärger nicht - aber spätestens beim Jahresausgleich wird er ziemlich blöd aus der Wäsche schauen.

Was passiert denn dann? Vor allem: Dummheit schützt ja
bekanntlich vor Strafe nicht, aber wenn der AN nun wirklich
keinen Plan davon hat und ganz plötzlich einen ganz schönen
Betrag aufm Konto hat, was soll er denn dann machen???

Steuern zurückzahlen.

Vorsorglich mal einfach das Fi-amt benachrichtigen? Macht ja
niemand gerne :smile:))

Wäre ich der AN, würde ich einen gehörigen Batzen davon auf die Seite legen, damit ich keine Probleme nach dem nächsten Steuerausgleich bekomme.

Der AG wird dann spätestens bei der nächsten Steuerprüfung darüber „in Kenntnis gesetzt“, wie er Abfindungen zu versteuern hat!

LG
Guido

ja, dann mal vielen lieben dank, werde die info mal weiterreichen …