Hallo,
folgender Fall. Ein Mann, 47, wird nach beinahe 16 Betriebsjahren wegen Betriebschließung gekündigt. Er bekommt eine Abfindung nach Sozialplan.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn ja gibt es Formeln?
Wenn er eine Zeitlang kein Arbeitslosengeld bekommt, da er erst einen Teil der Abfindung aufbrauchen muss, kann er während der Zeit Geld dazu verdienen, oder wird da auch was angerechnet (oder nachträglich wenn es dann Arbeitslosengeld bekommt verrechnet). Ich denke da an eine Geringfügige Beschäftigung.
Wird erst wenn der Betrag abgerechnet ist mit der Laufzeit der sagen wir mal 12 Monate Arbeitslosengeldbezug gestartet, oder beginnt es trotzdem er kein Arbeitslosengeld bekommt gleich?
Danke