Abfindungszahlung und Arbeitslosengeld

Hallo,

folgender Fall. Ein Mann, 47, wird nach beinahe 16 Betriebsjahren wegen Betriebschließung gekündigt. Er bekommt eine Abfindung nach Sozialplan.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn ja gibt es Formeln?

Wenn er eine Zeitlang kein Arbeitslosengeld bekommt, da er erst einen Teil der Abfindung aufbrauchen muss, kann er während der Zeit Geld dazu verdienen, oder wird da auch was angerechnet (oder nachträglich wenn es dann Arbeitslosengeld bekommt verrechnet). Ich denke da an eine Geringfügige Beschäftigung.

Wird erst wenn der Betrag abgerechnet ist mit der Laufzeit der sagen wir mal 12 Monate Arbeitslosengeldbezug gestartet, oder beginnt es trotzdem er kein Arbeitslosengeld bekommt gleich?

Danke

Hallo Ute,

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn
ja gibt es Formeln?

Insofern die Kündigungsfrist nicht verkürzt wird, wird die Abfindung nicht angerechnet auf das alg.

Wenn er eine Zeitlang kein Arbeitslosengeld bekommt, da er
erst einen Teil der Abfindung aufbrauchen muss, kann er
während der Zeit Geld dazu verdienen, oder wird da auch was
angerechnet (oder nachträglich wenn es dann Arbeitslosengeld
bekommt verrechnet). Ich denke da an eine Geringfügige
Beschäftigung.

Nachträglich wohl nicht, wenn ich das hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html richtig verstehe, da es ja für den Kalendermonat in dem die Beschäftigung ausgeübt wird angerechnet wird.

Wird erst wenn der Betrag abgerechnet ist mit der Laufzeit der
sagen wir mal 12 Monate Arbeitslosengeldbezug gestartet, oder
beginnt es trotzdem er kein Arbeitslosengeld bekommt gleich?

Was beginnt gleich? Ich versteh die Frage nicht so ganz.

MfG

Wird erst wenn der Betrag abgerechnet ist mit der Laufzeit der
sagen wir mal 12 Monate Arbeitslosengeldbezug gestartet, oder
beginnt es trotzdem er kein Arbeitslosengeld bekommt gleich?

Was beginnt gleich? Ich versteh die Frage nicht so
ganz.

Hallo,

erst mal danke für deine Antwort. Ich meinte mit der Frage, wenn
die Abfindung angerechnet wird und sagen wir mal 3 Monate lang und derjenige eigentlich 12 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen würde,
bekommt er dann nur noch 9 Monate, oder trotzdem 12 aber erst nach Ablauf der 3 Monate die durch die Abfindung verloren gehen.

Danke Ute

bekommt er dann nur noch 9 Monate, oder trotzdem 12 aber erst
nach Ablauf der 3 Monate die durch die Abfindung verloren
gehen.

Soweit ich weiß, nicht. Der Anspruch auf alg „ruht“ ja nur, fängt also einfach später an. Verkürzen würde er sich lediglich bei Sperrzeit, aber das ist wieder was anderes.
Genaueres können dir (hoffentlich) die Leute im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ dazu sagen, da das - eigentlich - mit Arbeitsrecht dann schon nichts mehr zu tun hat.

MfG

Super,

danke für die Antworten. Der Mann muss sich ja vorbereiten können :smile:

Danke