Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe anscheind einen Freund auf meiner Arbeitsstelle der Personalleiter. Er schrieb mir am 01.09. eine Abmahnung gegen die ich Wiederspruch eingelegt habe nun am 08.09. bekomme ich eine 2te.
Ich soll meine Arbeitsvertragliche Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt haben weil ich mich zu spät Krank gemeldet habe.
Ich habe lt. Disposition ein schreiben bekommen in der sie mich verpflichtet haben mich bis Freitags 11.00 Uhr zwecks Einsatzplanung krank melden muß wenn es dann so ist.
Ich habe mich aber erst um 13.32 Uhr gemeldet.

Darf er das ??