Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage im Bezug auf eine Abmahnung, die meine Freundin erhalten hat. Sie ist sehr durcheinander und hat auch Angst über mögliche Konsequenzen.
Es handelt sich um folgenden Fall:
Sie ist als PTA in einem Labor angestellt. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über ein Stempelsystem. Zu Zeiten der Seniorchefin musste man sich zusätzlich bei Erscheinen und beim Verabschieden mit ‚Handschlag melden‘. Als die Juniorchefin das Labor übernahm, wurde das wieder abgeschafft, weil das eher als störend, seitens der Juniorchefin, empfunden wurde.
Meine Freundin ist Mutter eine 3jährigen Tochter und muss Schichtarbeit (versetzte Arbeitszeit) leisten.
Es ist üblich, wenn jemand aus wichtigem Grund (Arzttermin oä) das Labor verlässt, das einfach unter Kollegen zu melden und auszustempeln.
Die Abmahnung ist erfolgt, weil genau dieser Fall jetzt mal bei ihr eingetroffen ist. Der Kindergarten hatte angerufen, das ihre Tochter krank ist. Sie hatte das den Kollegen gemeldet, gestempelt und ist nach Hause. Sie ist dann aber anschliessend auch selbst Krankgeworden und hatte rechtzeitig eine Krankmeldung eingereicht.
Jetzt hat sie eine Abmahnung erhalten, wegen unerlaubtem / unentschuldigten Entfernen vom Arbeitsort.
Ihrer direkten Kollegin wurde aufgetragen, wenn sie meine Freundin beim zuspätkommen bzw zu früh gehen ‚erwischt‘, dass sofort zu melden.
Meine Frage ist: darf Sie wegen eines Verhalten Abgemahnt werden, wenn sich andere Kollegen auch so verhalten und es geduldet wird?
Kann Sie nach einer Abmahnung und danach erfolgten ersten zu Spätkommen sofort gekündigt werden?
Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe und Ihre Hinweise.
mit freundlichen Grüßen
lotte