Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage im Bezug auf eine Abmahnung, die meine Freundin erhalten hat. Sie ist sehr durcheinander und hat auch Angst über mögliche Konsequenzen.
Es handelt sich um folgenden Fall:
Sie ist als PTA in einem Labor angestellt. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über ein Stempelsystem. Zu Zeiten der Seniorchefin musste man sich zusätzlich bei Erscheinen und beim Verabschieden mit ‚Handschlag melden‘. Als die Juniorchefin das Labor übernahm, wurde das wieder abgeschafft, weil das eher als störend, seitens der Juniorchefin, empfunden wurde.
Meine Freundin ist Mutter eine 3jährigen Tochter und muss Schichtarbeit (versetzte Arbeitszeit) leisten.
Es ist üblich, wenn jemand aus wichtigem Grund (Arzttermin oä) das Labor verlässt, das einfach unter Kollegen zu melden und auszustempeln.
Die Abmahnung ist erfolgt, weil genau dieser Fall jetzt mal bei ihr eingetroffen ist. Der Kindergarten hatte angerufen, das ihre Tochter krank ist. Sie hatte das den Kollegen gemeldet, gestempelt und ist nach Hause. Sie ist dann aber anschliessend auch selbst Krankgeworden und hatte rechtzeitig eine Krankmeldung eingereicht.
Jetzt hat sie eine Abmahnung erhalten, wegen unerlaubtem / unentschuldigten Entfernen vom Arbeitsort.
Ihrer direkten Kollegin wurde aufgetragen, wenn sie meine Freundin beim zuspätkommen bzw zu früh gehen ‚erwischt‘, dass sofort zu melden.

Meine Frage ist: darf Sie wegen eines Verhalten Abgemahnt werden, wenn sich andere Kollegen auch so verhalten und es geduldet wird?
Kann Sie nach einer Abmahnung und danach erfolgten ersten zu Spätkommen sofort gekündigt werden?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe und Ihre Hinweise.

mit freundlichen Grüßen
lotte

hallo ,habe schon mal geantwortet
lg Manfred

Hallo Manfred.

Ich bin etwas irritiert.
Ich kann die Antwort nicht finden. Oder gibt es eine Ähnliche Anfrage?
Dann würde ich mich über den Link freuen.

vielen Dank
lotte

hallo ,habe schon mal geantwortet

lg Manfred

ich habe eine Frage im Bezug auf eine Abmahnung

Sie ist als PTA in einem Labor angestellt. Die
Arbeitszeiterfassung erfolgt über ein Stempelsystem.

Es ist üblich, wenn jemand aus wichtigem Grund (Arzttermin :oä) das Labor verlässt, das einfach unter Kollegen zu melden und auszustempeln.

Die Abmahnung ist erfolgt, weil
Der Kindergarten hatte angerufen, das ihre Tochter krank ist. Sie hatte das den Kollegen gemeldet, gestempelt und ist nach Hause.
Sie ist dann aber anschliessend auch selbst Krankgeworden und hatte rechtzeitig

eine Krankmeldung eingereicht.

Abmahnung wegen a) unerlaubtem /b) unentschuldigten Entfernen vom Arbeitsort.

  1. :Meine Frage ist: darf Sie wegen eines Verhalten Abgemahnt werden, wenn sich andere Kollegen auch so verhalten und es geduldet wird?
  1. :Kann Sie nach einer Abmahnung und danach erfolgten ersten zu Spätkommen sofort gekündigt werden?

Guten Tag,

die Abmahnung setzt eine 1) schuldhafte Pflichtverletzung voraus und muss den Verstoss hinreichend klar (a + b) beschreiben. Es gilt im übrigen der Verhältnismässigkeitsgrundsatz.

  1. AN hat nach der Beschreibung entsprechend einer betrieblichen Übung die Abwesenheit bzw. das Verlassen des Arbeitsplatztes offen kommuniziert und hatte einen nachvollziehbaren Grund. Für mich fehlt es schon an einer Pflichtverletzung.
    Der AG müsste sich auch entscheiden was er denn abmahnt

a) unerlaubt? Nach dem Beschrieb ist das Verlassen in Absprache mit Kollegen erlaubt und das Ausstempeln ist erfolgt
b) unentschudligt? Gehen wir von einem nicht anders zu regelnden Notfall (keine Grosseltern, kein Vater, kein Warten bis Arbeitsende) aus, dann ist das in jedem Falle entschuldigt und es könnte nur der Weg falsch gewesen sein.
2) Grundsätzlich kann im Wiederholungsfalle nach einer Abmahnung gekündigt werden. Da es AN in der Hand hat nicht unentschuldigt zu fehlen, sehe ich das nicht so problematisch. Die vorliegende Abmahnung dürfte aber - s.o. - ohnedies unwirksam sein.

Fazit:
wenn die Abmeldung bei Kollegen tatsächlich der übliche und geduldete Ablauf beim Verlassen während der Arbeitszeit darstellt, dann ist die Abmahnung unwirksam
wenn die Abmahnung tatsächlich nicht zwischen unerlaubt und unentschuldigt unterscheidet, ist sie formal fehlerhaft und zu entfernen
ich würde zunächst herausfinden, was denn der „richtige“ Weg nach Ansicht des AG gewesen wäre und dann mich daran zukünftig halten.
Nach einem Jahr kann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte schon wegen Zeitablauf gefordert werden.
Alternativ kann man auch jetzt die Entfernung verlangen, aber das erhitzt die Gemüter noch mehr. Daher rate ich nicht dazu.

Alles Gute

Antwort leider spät: Abmahnung
Also: Ich muss mich immer beim direkten Vorgesetzten melden, bei allem … Kollegen reichen nie …Einfach gehen, geht auch nicht (auch wenn der Kindergarten anruft - sie muss das anders regeln). Die nachträgliche AU reicht wahrscheinlich nicht, um gegen die Abmahnung vorzugehen, da sie nicht gegangen ist, weil sie krank war, sondern wegen dem Kind.

An deiner Stelle würde ich meiner Freundin sagen, dass sie herausfinden soll, was der eigentliche Weg bei solch einem Fall gewesen wäre und die Abmahnung notfalls vom Anwalt nichtig machen lassen.

Arzttermine, vor allem bei Kindern, lassen sich schwer verschieben und im Notfall muss man ja auch zum Arzt. Schau dir mal einige Artikel bei http://docdia.de/ an und du wirst wissen, was ich meine.