Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Abmahnung bekommen für etwas was ich nicht getan habe, was mir aber von einer Schülerin unterstellt wird. Da ich in der Anhörung beim Arbeitgeber die Beschuldigung von mir gewiesen habe, der Arbeitgeber aber die Schülerin für glaubhaft hält, wird es damit als erwiesen betrachtet, dass ich meinen Arbeitgeber belogen habe. Dafür habe ich nun 2 Abmahnungen mit Androhung der Kündigung erhalten - eine für die „Tat“ an sich und eine dafür, dass ich meinen Arbeitgeber belogen haben soll. Es wurde nur die mich beschuldigende Schülerin gehört, ein Schüler, der mich entlasten wollte wurde einfach nicht angehört und auch später nicht eingeladen. Habe nun vor 4 Wochen fristgemäß eine Gegendarstellung geschickt mit der Bitte um Rücknahme der Abmahnungen - keine Reaktion bis heute. Ist das überhaupt so möglich?
Was raten Sie mir? Vielen Dank im Voraus.
Mit den besten Grüßen storchi

eine Abmahnung bekommen für etwas was ich nicht getan

habe, was mir aber von einer Schülerin unterstellt wird. Da

Anhörung beim Arbeitgeber die Beschuldigung von

mir gewiesen habe Abmahnungen mit Androhung der Kündigung erhalten -

eine für die „Tat“ an sich
eine dafür, dass ich meinen Arbeitgeber
belogen haben soll.
Habenun vor 4 Wochen fristgemäß eine Gegendarstellung geschicktmit der Bitte um Rücknahme der Abmahnungen - keine Reaktion

Guten Tag,

der Arbeitgeber scheint hier sehr erpicht auf das Schaffen der Abmahnungen zu sein.
Auf die Gegendarstellung muss er nicht reagieren.
Ihre Möglichkeiten:

  1. Gegen beide Abmahnungen eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen mit dem Ziel diese aus der Personalakte zu entfernen. Das ist kritisch, weil sich dadurch die Situation weiter zuspitzt.
  2. Alles lassen, in 2 Monaten Einsicht in die Personalakte nehmen und prüfen, ob die Gegendarstellung auch da drin ist. Denn da gehört sie hin.
  3. Im Falle einer Kündigung, die sich auf die wiederholte Pflichtverletzung und damit auf die Abmahnungen stützt, diese in der Kündigungsschutzklage angreifen.Das möglich jedoch wegen des Zeitablaufs und dem daraus resultierenden schlechten Erinnerungsvermögen des Entlastungszeugen nicht ohne Risiko.
    1 + 3 enthalten also Risiken, die man ohne genauere Fakten nicht abschliessend bewerten kann.
    Alles Gute

Hallo,

erst mal danke für die Antwort, hier noch ein paar Erläuterungen:

Mit dem Führen eines Gespräches mit dem zuständigen juristen des Arbeitgebers ist es sehr schwierig, da dieser Mann cholerisch ist und mich überhaupt nicht zu Wort kommen lässt und keine andere Meinung als seine duldet. Ich wurde also im Beisein der Schwerbehindertenvertreterin und der
Gewerkschaftsvertreterin regelrecht „zusammengefaltet“. Mei entlastender Zeuge (ebenfalls Schüler) saß vor der Tür und durfte alles mit anhören, wurde aber nicht gehört sondern wieder nach Hause geschickt (andere ende der Stadt). Dass er aus freien Stücken gekommen war (ohne dass isch dass wusste, wurde dann auch noch zu meinem Nachteil bewertet (meine Frau hatte ihm den Termin und Ort genannt).
Übrigens zittern Behindertenvertretung und Gewerkschaft auch vor diesem Mann und sind praktisch machtlos. Vor 3 Jahren hatte ich schon einmal das Vergnügen vor dem Arbeitsgericht, da man dort einen Fakt konstruiert hatte(infolge einer Krankschreibung, Formfehler), um mir kein Gehalt mehr zu zahlen.
Mußte dann bis auf 2 Wochen nachgezahlt werden.
also ist die Situation schon ziemlich belastet und ich recht ratlos.

Da sollte ich wahrscheinlich nach Ihrem Punkt 2 verfahren. Von dem Entlastungszeugen könnte ich mir ja was aufschreiben lassen, für den Fall der Fälle.
Wann kann ich denn bei dieser Verfahrensweise die Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte verlangen? Es beruht ja schließlich alles nur auf Subjektivität und Glauben, es gibt keinerlei objektive Beweise, dass ich das getan habe was mir von der Schülerin unterstellt wird.
Schon mal Danke für Ihre Mühe. Würde mich über einen weiteren Rat freuen.

MfG Storchi

Da sollte ich wahrscheinlich nach Ihrem Punkt 2 verfahren. Von
dem Entlastungszeugen könnte ich mir ja was aufschreiben
lassen, für den Fall der Fälle.
Wann kann ich denn bei dieser Verfahrensweise die Entfernung
der Abmahnungen aus der Personalakte verlangen? Es beruht ja
schließlich alles nur auf Subjektivität und Glauben, es gibt
keinerlei objektive Beweise, dass ich das getan habe was mir
von der Schülerin unterstellt wird.
Schon mal Danke für Ihre Mühe. Würde mich über einen weiteren
Rat freuen.

MfG Storchi

Hallo ,

das ist ja keine tolle Situation. Wenn ich das richtig deute, dann besteht bei Ihnen zusätzlicher Schutz nach SGB IX? Das ist ja wenigstens eine weitere Hürde vor einer Kündigung.

Da ich den Inhalt der Abmahnung nicht kenne, kann ich keine Festlegung auf den Zeitpunkt der Entfernung geben. Das BAG geht von 1 - 3 Jahren aus, je nach Schwere des Vorwurfs. Bei der Klage auf Entfernen aus der Personalakte geht es nicht mehr um die Frage der Berechtigung (das wäre nur im Zusammenhang mit einer Kündigung relevant). Jetzt wird die Abmahnung als richtig unterstellt und nur geprüft, ob sich die Abmahnung durch Zeitablauf (also keine weitere Vorfälle in der Zwischenzeit) erledigt hat.
Schönen Tag noch