Abmahnung Arbeitnehmer

Kollege X hat eine Abmahnung erhalten. Verschiedene Sachen werden ihm vorgeworfen die so nicht stimmen b.z.w. sich anders zugetragen haben. Dem Arbeitgeber Interessiert das aber nicht und will das Kollege X die Abmahnung Unterschreibt, der weigert sich aber, woraufhin der Arbeitgeber im Beisein von Kollege X handschriftlich in der Abmahnung darauf hinweist das die Abmahnung im Beisein von Zeugen (Produktionsleiter) Übergeben wurde. In der Abmahnung werden dem Kollegen unter anderem Dinge vorgeworfen die in der Firma bei anderen Kollegen und Vorgesetzten Gang und gäbe sind aber nie geahndet wurden.
Wie kann sich der Kollege zur Wehr setzen ? Einen Betriebsrat gibt es nicht und eine Rechtsschutzversicherung besitzt er nicht.
Es wurde klar und deutlich mit Kündigung gedroht.

Bei der Rechtfertigung vom Kollegen X wurden von Arbeitgeberseite immer wieder ein früherer Fall von Fehlverhalten angesprochen der aber lange zurückliegt, nicht geahndet wurde und so nicht wieder aufgetreten ist.

Hallo erstmal

Wie kann sich der Kollege zur Wehr setzen ?

-FAQ:2123
-(Fach)Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen um zu retten was zu retten ist

mfg M.L.

Guten Tag,

Kollege X hat eine Abmahnung erhalten. Verschiedene Sachen
werden ihm vorgeworfen die so nicht stimmen b.z.w. sich anders
zugetragen haben. Dem Arbeitgeber Interessiert das aber nicht
und will das Kollege X die Abmahnung Unterschreibt, der
weigert sich aber, woraufhin der Arbeitgeber im Beisein von
Kollege X handschriftlich in der Abmahnung darauf hinweist das
die Abmahnung im Beisein von Zeugen (Produktionsleiter)
Übergeben wurde.

Das ist ok, man muss eine Abmahnung nicht unterschreiben, schon gar nicht, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Da versucht ein Chef, auf diesem Wege ein „Zugeben“ des Mitarbeiters zu fingieren und schriftlich zu fixieren.

In der Abmahnung werden dem Kollegen unter
anderem Dinge vorgeworfen die in der Firma bei anderen
Kollegen und Vorgesetzten Gang und gäbe sind aber nie geahndet
wurden.
Wie kann sich der Kollege zur Wehr setzen ? Einen Betriebsrat
gibt es nicht und eine Rechtsschutzversicherung besitzt er
nicht.
Es wurde klar und deutlich mit Kündigung gedroht.

Eine Abmahnung enthält fast immer den Hinweis, dass dem MA, der abgemahnt wird, im Wiederholensfalle die Kündigung droht. Der MA soll die Abmahnung ernst nehmen und sein Verhalten ändern.

Bei der Rechtfertigung vom Kollegen X wurden von
Arbeitgeberseite immer wieder ein früherer Fall von
Fehlverhalten angesprochen der aber lange zurückliegt, nicht
geahndet wurde und so nicht wieder aufgetreten ist.

Ein anders geartetes Fehlverhalten ist für eine evtl. folgende Kündigung nicht relevant. Wenn es lange zurückliegt, ist auch ein gleichartiges Fehlverhalten nicht relevant.

Man kann eine Gegendarstellung in die Personalakte bringen, in der der MA schildert, wie sich der Sachverhalt nach seiner Wahrnehmung zugetragen hat. Man kann die Gegendarstellung auch für sich selber fertigen und nicht in die Personalakte bringen, wenn man nicht so viel Staub aufwirbeln will, zB als Gedächtnisstütze für evtl. spätere Vorlage.

Sollte man eine bald folgende Kündigung befürchten, ist zur Klärung und Beruhigung der Besuch eines Rechtsanwaltes anzuraten, so teuer ist das nicht.

MfG
Björn

Hallo,

mit einem Satz bin ich nicht ganz einverstanden:

Das ist ok, man muss eine Abmahnung nicht unterschreiben, schon gar nicht, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Da versucht ein Chef, auf diesem Wege ein „Zugeben“ des Mitarbeiters zu fingieren und schriftlich zu fixieren.

Man kann sich schon weigern die Abmahnung zu unterschreiben, guten Eindruck macht es nicht.
Normalerweise steht vor der Unterschrift der Satz „Zur Kenntnis genommen“ oder „Erhalten“. Fehlt dies, kann man es handschriftlich Ergänzen.

Wenn man nicht einverstanden ist, dann ist die Stellungnahme wichtig. Hier kann man dann schon mal geltend machen, dass etwas „betriebliche Übung“ ist.

Viele Grüße

Lumpi

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Hallo,

mit einem Satz bin ich nicht ganz einverstanden:

Das ist ok, man muss eine Abmahnung nicht unterschreiben, schon gar nicht, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Da versucht ein Chef, auf diesem Wege ein „Zugeben“ des Mitarbeiters zu fingieren und schriftlich zu fixieren.

Normalerweise steht vor der Unterschrift der Satz „Zur
Kenntnis genommen“ oder „Erhalten“. Fehlt dies, kann man es
handschriftlich Ergänzen.

Das ist eine sehr gute Idee, danke für die Ergänzung. Damit nimmt man meiner Befürchtung (s.o.) den Wind aus den Segeln.

Wenn man nicht einverstanden ist, dann ist die Stellungnahme
wichtig. Hier kann man dann schon mal geltend machen, dass
etwas „betriebliche Übung“ ist.

Viele Grüße

Lumpi