Abmahnung durch Kassenfehlbestand, zulässig?

Sehr geehrte Damen und Herren

meine Freundin hat eine Abmahnung bekommen bzgl. einem Kassenfehlbestandes. Sie arbeitet in einer Metzgerei als Verkäuferin.

In dieser Abmahnung stehen folgende sätze:

„…Am Dienstag ist wiederholt in Ihrer Schicht eine größere Kassendifferenz gewesen, die ich nicht mehr hinnehmen kann.“

Einwand: Es arbeiten Pro Schicht mindestens zwei Personen welche die ganze Zeit zugriff auf die Kasse haben! Die andere Person hat bis jetzt keine Abmahung bekommen.

"…Fehlbeträge müssen in Zukunft von den diensthabenden Mitarbeitern ausgeglichen werden.

Ist das auch zulässig?

Dann soll sie das Handy nicht mehr an sich tragen, sondern vor dienstbeginn in Ihr Spinnt einschliesen. Dies ist nachvolziehbar und akzeptabel!

Aber dann kommt noch dieser Satz: "…Bei weiterem Fehlverhalten müssen Sie deshalb damit rechnen, dass ich Ihr Arbeitsverhältniss kündigen werde.

Wie sollen wir uns Verhalten? Wir empfinden dies einfach als Frechheit ihr dies einfach so vorzuwerfen und als Abmahnung zu verpacken.

Bemerkungen:
Es steht nur Dienstag in dem Brief welcher per Einschreiben gekommen ist. Kein Datum des besagten Tages oder andere Tage.

An diesem Tag hat die Chefin am Vormittag ohne eine weitere Person die Kasse gemacht und den zwei Mitarbeiterinnen die Kasse ohne das diese nochmals gezählt haben übergeben.

Ich hoffe Sie können uns helfen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Abmahnung wg. Wettbewerbsfragen etc.

sorry, falscher Experte
http://vermehrfachung.wordpress.com/2012/06/30/anfra…

  1. Abmahnung bekommen Kassenfehlbestandes. Sie arbeitet in einer Metzgerei als Verkäuferin.

„…Am Dienstag ist wiederholt in Ihrer Schicht eine größere :Kassendifferenz gewesen, die ich nicht mehr hinnehmen kann.“

Einwand: Es arbeiten Pro Schicht mindestens zwei Personen
welche die ganze Zeit zugriff auf die Kasse haben! Die andere
Person hat bis jetzt keine Abmahung bekommen.

  1. "…Fehlbeträge müssen in Zukunft von den diensthabenden

Mitarbeitern ausgeglichen werden.

Ist das auch zulässig?

  1. Aber dann kommt noch dieser Satz: "…Bei weiterem

Fehlverhalten müssen Sie deshalb damit rechnen, dass ich Ihr Arbeitsverhältniss kündigen werde.
Bemerkungen:
Es steht nur Dienstag in dem Brief welcher per Einschreiben
gekommen ist. Kein Datum des besagten Tages oder andere Tage.

An diesem Tag hat die Chefin am Vormittag ohne eine weitere
Person die Kasse gemacht und den zwei Mitarbeiterinnen die
Kasse ohne das diese nochmals gezählt haben übergeben.

Ich hoffe Sie können uns helfen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Guten Tag

  1. eine Abmahnung wegen Kassenfehlbestand ist zulässig.
    Die Abmahnung muss aber konkret sein und genaue Daten und Fakten enthalten. Die diffuse Aussage "am Dienstag wiederholt größerer Fehlbestand " geht gar nicht
  2. eine Verantwortlichkeit für die Kassenbestände bei der beschriebenen Konstellation ist kaum zu begründen. Die Kasse wird weder bei Übergabe noch bei Rückgabe gezählt. Neben der Kollegin hat wohl auch die Chefin jederzeit Zugriff. Ich sehe daher die Abmahnung auch in der Sache nicht als begründet an. Unter der Form der Kassenführung gibt es auch keine Mankohaftung.
  3. Der Schlusssatz ist obligatorisch, da es sonst gar keine Abmahnung wäre.

Weiteres Vorgehen:
Ich würde eine kurze Stellungnahme in Schriftform abgeben

  1. ich habe nur neben anderen Zugriff zur Kasse. Eine alleinige Verantwortung für eine Kasse, die weder vorher noch nachher in meiner Anwesenheit gezählt wird, übernehme ich nicht
  2. Handyverbot wird selbstverständlich akzeptiert
  3. Bitte Abmahnung entfernen / wobei es mE genügen würde zu schreiben … daher kann ich die Abmahnung nicht akzeptieren und bitte dieses Schreiben zur Personalakte zu nehmen.

Schönen Tag noch