Abmahnung in der Beurteilung erwähnen

Liebe/-r Experte/-in,

darf eine Abmahnung, die einem Angestellten vor einem Monat erteilt wurde, in der Abschlussbeurteilung erwähnt werden, wenn dieser kündigt?

Danke für eure Antworten.

Holger

Hallo Holger,

mit den Zeugnissen ist es immer so ein Problem.

  1. Man darf ein Zeugnis nicht so ausstellen, dass dem Arbeitnehmer ein persönlicher und beruflicher Nachteil entsteht - Ein Zeungnis ist wohlwollend auszustellen.
  2. Der Arbeitgeber ist aber auch - schon Haftungsgründen zur Wahrheit verpflichtet.
    Diese Ansprüche können oftmals vollkommen unterschiedlich. Ich sehe hier aber das wohlwollende Zeugnis im Fordergrund. Also sollte man eine Abmahnung nicht aufnehmen, es sei den diese Abmahung könnte andere Arbeitgeber vor Schaden bewahren. Dies kann ich allerdings so nicht beurteilen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Nein, denn diese Beurteilung soll das gesamte Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers widerspiegeln. Gegen solche Beurteilung kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht geklagt werden.

Liebe/-r Experte/-in,

darf eine Abmahnung, die einem Angestellten vor einem Monat
erteilt wurde, in der Abschlussbeurteilung erwähnt werden,
wenn dieser kündigt?

Was bitte verstehst Du genau unter einer „Abschlussbeurteilung“?

Soll das die letzte Beurteilung durch den Vorgesetzten sein oder eine Art Zeugnis oder…?

Danke für eure Antworten.

Holger

Im Zeugnis wird so etwas nicht erwähnt. Das Zeugnis muß zumindest zufriedenstellende Leistungen bescheinigen und darf den Arbeitnehmer in seinem Fortkommen nicht behindern.