Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Arbeitsrecht, bzw. Arbeitszeit:
Folgende Situation:
Es handelt sich um ein Unternehmen in der Unterhaltungsbranche. Die Mitarbeiter sind überwiegend in Teilzeit beschäftigt mit unterschiedlichen Wochenarbeitsstunden. Die MA haben die Möglichkeit für die jeweilige Dienstwoche ihre Verfügungszeiten abzugeben bzw. Wünsche zu äußern.
Im Arbeitsvertrag ist unter Arbeitszeit folgendes vereinbart:
Die dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Arbeitszeit wird durch die Besonderheiten des Berufes bestimmt, die einen festen zeitlichen Einsatz nicht zulassen und die vom MA ein hohes Maß an arbeitszeitlicher Flexibilität erfordert… Die Spitze der Arbeitsleistung liegt dementsprechend in der zweiten Tageshälfte, am Wochenende und an den Feiertagen.
In Anerkennung dieser Besonderheiten verpflichtet sich der MA, anfallende Überstunden und Mehrarbeit, Feiertags- sowie Nachtarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Nun die Frage:
Wie verhält es sich mit Mitarbeitern die grundsätzlich am Wochenende nicht verfügbar sind. Kann man die abmahnen wegen Vertragsverletzung bzw. vertragswidrigem Verhalten?
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße