Abmahnung während fristgerechten Kündigung

Hallo,

vorweg bin ich Ausländer, deswegen entschuldigen Sie bitte meine Sprachfehler.

Ich habe am 5.10 fristgerechte Kündigung bei meiner ZAB bekommen, die bis 15.11 gültig ist.
Die erste Woche nach der Kündigung habe ich mit meinen Urlaubstagen ausgeglichen (ZAF hat keinen Einsatz für mich).
Mitte der zweiten Woche haben sie mir einen Einsatz angeboten, was ich abgelehnt habe. Am nächsten Tag kam die Abmahnung per Post, dass ich diesen Tag nich bezahlt bekomme. Ok
Heute Sonntag 21.10. finde ich einen neuen Brief mit Datum 19.10 von meiner ZAF (am Samstag war der Briefkasten leer), dass ich seit Mittwoch unentschuldigt fehle, obwohl sie haben sich bei mir auch nicht gemeldet.
Zitat: „Die durch Ihr Fehlverhalten entstandene Wartezeit vergüten wir nicht. Wir mahnen Sie auf strengste ab und fordern Sie auf unverzüglich bei uns im Büro zu melden um den Einsatz anzutreten“

Meine Fragen,

Haben Sie Recht sowas zu machen? Im Endeffekt habe ich den Büro am Mittwoch verlassen und seitdem hat sich keiner bei mir gemeldet!
Wenn sie mir den gleichen Einsatz anbieten (was ich schon abgelehnt habe), ich werde das wiederum ablehnen. Wird das als einer fristlose Kündigungsgrund gesehen?

Danke für Ihre Meinungen,

LG

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Fragen bei Abmahnungen durch einen Anwalt

Wenn der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz bis zu Kündigung anbietet und im Arbeitsvertrag steht, dass er den Arbeitnehmer auch auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzen darf, so dürfen Sie diese Arbeit nicht ablehnen. Wenn Sie ablehnen und nicht zur Arbeit erscheinen, ist die Abmahnung berechtigt. Der Arbeitgeber könnte auch Schadenersatz fordern und eine sofortige fristlose Kündigung aussprechen.

Guten Tag,

  1. Grundsätzlich: eine Abmahnung kann auch während der Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Der Sinn ist nicht ganz klar, weil man sich ja ohnedies trennt.
  2. Hier: a) es kommt auf die Art an, wie es bisher lief. Wer hat sich bei wem gemeldet wegen des Einsatzortes?
    b) ob Sie ablehnen können, hängt von Ihrem Vertrag ab.
    Vertragsgemäße Arbeitseinsätze können Sie nicht verweigern.
  3. Worum es hier geht, ist offensichtlich, die ZAB Firma hat keine Arbeit mehr für Sie und will Sie nicht bis zum Ende der Frist bezahlen müssen.
    Daher müssen Sie jetzt in beweisbarer Form (Zeugen) Ihre Arbeitskraft anbieten und vertragsgemäße Arbeitsstellen auch antreten.
  4. wenn eine fristlose Kündigung kommen sollte, müssen Sie unbedingt Klage beim Arbeitsgericht erheben und die - fristlose - Künigung angreifen, sowie den Lohn bis 15.11. einfordern.