Abmahnung wegen Kleinigkeit in der Ausbildung

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um meine Freundin, sie macht gerade eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und ist im 2. LJ. Sie arbeitet an einer Tank-Rastanlage und hat eine Liste auszufüllen, wenn sie sich für private Zwecke essen kaufen und Getränke nehmen (ein paar sind frei pro Schicht). Diese Liste wird dann monatlich im Büro abgeheftet. Jetzt war das erste mal ein Lohnsteuerberater da und er hat festgestellt, das Listen fehlen. Sie hatte immer bezahlt und alles eingetragen. Teilweise kann sie es auch mit kontoauszügen beweisen. Nun hat ihr der Chef eine Abmahnung ausgesprochen. Desweiteren wird sie einfach so verdächtigt, einen Schokoriegel im Lager gegessen zu haben. Dies konnte aber nicht bewiesen werden. Dennoch wurde das in der Abmahnung erwähnt. Das sie die Bezahlungen nachweisen kann wurde komplett ignoriert. Die Listen werden von den Schichtleitern einmal im Monat abgeheftet. Jetzt möchte der Chef noch allen Kollegen bescheid geben, was vorgefallen ist, damit sie ihr „genauer auf die Finger schauen können“…

Nun zu meinen Fragen:

  1. ist die Abmahnung irgendwie begründbar?
  2. Was muss drin stehen/ Was darf drin stehen?
  3. Wie würdet ihr weiter vorgehen?
  4. Darf jeder Mitarbeiter gleich alles wissen?

ich danke euch schonmal im vorraus, bitte helft uns!

ich kenne mich leider nur auf dem gebiet der Abmahnungen zwecks finanzieller Bereicherung aus, sorry

Hallo,
sorry, aber da kann ich euch leider nicht bei weiterhelfen. Mir scheint es fast so, als will der Chef deine Freundin los werden. Warum wird nicht derjenige der auch die Listen abheftet befragt ? Er muss doch wissen, wo die fehlenden Listen geblieben sind. Fehlen denn nur die Listen deiner Freundin ? Ich habe das Gefühl, dass deine Freundin von deinem Chef gemobbt wird, und er Sie auf diese Art und fiese Weise loswerden will.
Aber wie ihr da am besten gegen vorgehen könnt, weiß ich so nicht.
Ich wünsche euch viel Glück !!

Gruß
Schnucki

danke dir erstmal für die schnelle Antwort.
Also das Büro wird immer unterschiedlich besetzt, so dass es natürlich keiner gewesen ist. Die listen werden am am ende des Monats abgeheftet, aber nicht an einem exakten Tag. Bisher hat sie auch noch nie jemand kontrolliert. Ob Listen anderer Mitarbeiter fehlen wird ihr verschwiegen, genauso welche Listen es genau sind. Wörtlich steht in der Abmahnung: „Sie wurden über den Ablauf der Speise- und Getränkelisten informiert. Dies zeigt die Vollständigkeit für das Jahr 2010. Nachfolgend sind nicht alle vorhanden…()…sie wurden vermutlich von ihnen vernichtet“. Ist das eigentlich rechtmäßig? ich dachte immer, in einer Abmahnung muss eine Sache eindeutig und nachgewiesen drin stehen.

Grüße
thombstone

Hallo,
die Abmahnung muss Sie so nicht hinnehmen. Das ist ja nur eine Vermutung, und im Zweifel gilt immer noch für den Angeklagten. Der Chef muss es erst einmal beweisen, das deine Freundin die Listen vernichtet hat. Die Abmahnung ist totaler Quatsch, und die Annahme würde ich verweigern. Ich hoffe, deine Freundin hat noch nicht unterschrieben das Sie die Abmahnung bekommen hat. Der Chef darf nur abmahnen, was Hieb und Stichfest ist, aber nicht auf Grund einer Vermutung !!

Gruß
Schnucki

dafür ist es leider zu spät, sie hat sie vorgelesen bekommen und musste sie direkt unterschreiben. Eigentlich wollte sie das ja auch nicht machen aber in dem Moment hat sie sich unter Druck gesetzt gefühlt.

Gruß
thombstone

Hallo,

ohne den genauen Wortlaut der Abmahnung zu kennen, ist es schwer zu beurteilen.
Ich würde aber sagen, dass dies eine Abmahnung ist, die rechtlich keinen Bestand haben wird. In einer Abmahnung muss EINDEUTIG der Verstoß erkennbar sein und mit Zahlen, Daten, Fakten und Beweisen sachlich untermauert werden. Ist dies nicht der Fall, hat die Abmahnung keine Wirkung.
Hat Deine Freundin bereits unterzeichnet? Wenn nicht, würde ich empfehlen, nur den Empfang zu quittieren und den Verstoß nicht zuzugeben.

VG - Faymee

Mist, aber ich kann mir gut vorstellen, dass man sich in dem Moment unter Druck gesetzt fühlt und so ist es ja auch. Man wird unter Druck gesetzt, nur damit man unterschreibt, was natürlich schon als Schuldeingeständniss gesehen wird.
Ich würde mich an eurer Stelle an´s Arbeitsamt wenden, und versuchen, die Lehre in einem anderen Betrieb zu Ende zu machen. Im alten Betrieb hat deine Freundin vermutlich keine Zukunft. Redet mit den Leuten vom Arbeitsamt ( Jobbörse ) schildert denen den Fall, und meiner Meinung und Erfahrung nach helfen die einem auch, und können euch mit Rat zur Seite stehen.

Hallo Thombstone!

  1. Nach Deinen Schilderungen halte ich die Abmahnung für nicht begründet!
  2. In einer Abmahnung darf und muß alles drinstehen, was die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten beschreibt. Die Pflichtverletzungen müssen überaus detailiert beschrieben sein; globale oder „Bausch- und Bogen-Beschreibungen“ sind arbeitsrechtlich nicht verwendbar.
  3. Aufgrund des Beschrieben würde ich den Chef schriftlich -unter Fristsetzung- auffordern die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und diese Entfernung schriftlich zu bestätigen.
    Im Weigerungfalle und bei Fristversäumnis erpfehle ich eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
  4. Die Erteilung von Abweisungen aufgrund besonderer Vorkommnisse ist sicherlich zulässig. Dabei gleichzeitig den „Verursacher“ an den Pranger zu stellen zu stellen, sicherlich nicht.
    Im voliegenden Fall würde ich den Chef zudem auffordern, die verunglimpfenden Aussagen bezüglich Deiner Freundin in geeigneter Form richtig zu stellen.

Beste Grüße

maasterp

Hallo,
ein Wortlaut war sinngemäß so:
„Sie wurden über den Ablauf der Speise- und Getränkelisten informiert. Dies zeigt die Vollständigkeit für das Jahr 2010. Nachfolgend sind nicht alle vorhanden…()…sie wurden vermutlich von ihnen vernichtet“

aber für mich persönlich der Hammer ist: das nächste (auch nur sinngemäß wiedergegeben):
„Sie werden desweiteren beschuldigt, einen Schokoriegel der Marke xyz während ihrer Arbeitszeit am 01.03.2012 gegessen zu haben. Die Verpackung wurde im Lager gefunden und das MHD ist das gleiche wie bei denen im Verkaufsraum.“. Man muss dazu sagen, dass das Lager täglich von ca. 30 Personen betreten wird, in einer Schicht schon 10 Mann.

Sie hat sie heute leider gleich unterschieben, da sie beim Chef im Büro saß und dazu angehört werden sollte. Eigentlich sollte sie das nicht machen, aber sie wusste in dem Moment nichts besseres, um einfach da weg zu kommen.

MfG thombstone

Okay,
also ähnlich war meine Idee auch, ich dachte nur ein besserer erster Anlaufpunkt ist die IHK. Die haben auch eine Fachabteilung für Abmahnungen und ich kann da bestimmt kostenlos was erfahren. Da sie ja in der Ausbildung ist muss die IHK einen Lehrstellenwechsel einwilligen. Desweiteren hoffe ich, das zumindestens in dieser Firma auch in weiterer Zukunft kein Lehrling so verarscht wird.

Dankeschön erstmal für die sehr hilfreiche Antwort :smile:.
Sinngemäß steht im ersten Absatz: „Sie wurden über den Ablauf der Speise- und Getränkelisten informiert. Dies zeigt die Vollständigkeit für das Jahr 2010. Nachfolgend sind nicht alle vorhanden…()…sie wurden vermutlich von ihnen vernichtet“.

Weiter kam dann noch:
„Sie werden desweiteren beschuldigt, einen Schokoriegel der Marke xyz während ihrer Arbeitszeit am 01.03.2012 gegessen zu haben. Die Verpackung wurde im Lager gefunden und das MHD ist das gleiche wie bei denen im Verkaufsraum.“.
Man muss dazu sagen, dass das Lager täglich von ca. 30 Personen betreten wir. Das es überhaupt einen Diebstahl gegeben hat, hat sie erst in diesem Moment auf dem Papier erfahren.
zu 3: Wie funktioniert das mit den Arbeitsgericht, wenn es soweit kommen sollte? Für die Klagekosten und so weiter können wir beide erstmal nicht annähernd aufkommen.
zu 4: An den Pranger gestellt trifft es wahrscheinlich am besten, alle Kollegen werden jetzt sicher bescheid wissen, es wird hinter dem Rücken geredet. Aber es gibt doch bei jeder Kleinigkeit Datenschutz, warum da nicht oder doch?

Danke erstmal

MfG thombstone

Stimmt, die IHK ist ja dafür zuständig, wenn eine Lehre in einem anderen Betrieb weitergemacht werden soll. Aber an´s Arbeitsamt würde ich mich trotzdem noch dran wenden, damit Lehrlinge nicht weiter so behandelt werden in dem alten Betrieb. Denn das geht gar nicht. Deine Freundin steht ja noch ganz am Anfang vom Berufsleben, und dann solche Aktionen vom Chef gehen gar nicht.
Ich wünsche euch Viel Glück, und das deine Freundin bald in einem anderen Betrieb die Lehre zu Ende machen kann.

Dankeschön. Ich glaube, es hat einfach keiner nötig, sich so behandeln zu lassen. Meiner Meinung nach gibt es genug faire Lehrbetriebe, das man sich sowas nicht bieten lassen muss. Arbeitsgericht ist halt ein hohes Risiko, finanziell ist erstmal nichts möglich

Das habe ich mir schon fast gedacht, das deine Freundin nicht Rechtschutzversichert ist, deswegen habe ich auch nicht dazu geraten, einen Anwalt einzuschalten bzw. das Arbeitsgericht, was ohne Anwalt sowieso nicht möglich ist, den Prozess dann zu gewinnen.
Man muss sich zwar im Berufsleben einiges gefallen lassen, besonders in der Lehre, aber längst nicht alles, und ungerechtfertigte Abmahnungen schon gar nicht. Da gibt es mit Sicherheit genug andere Lehrbetriebe, die fair mit ihren Lehrlingen umgehen.

Hallo Thombstone,

die nun von Dir vorgetragen Formulierungen zeigen sehr deutlich, daß es erforderlich ist, die Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte zu fordern. Es nicht zu tun würde den Anschein wecken, daß die Vorwürfe zutreffend sind.
Zu den „Listen“ wird doch ganz eindeutig nur eine Vermutung „behauptet“! Das geht doch schlichtweg nicht.

Was den Schokoriegel angeht, ist es letztlich das Gleiche! Es ist eine unbewiesene Behauptung.

Die erhobenen Beschuldigungen in der Abmahnung müssen bewiesen sein, Vermutungen alleine reichen nicht aus.

Vorrangig die „vernichteten Listen“, noch nicht mal so sehr ein gestohlener Schokoriegel (obwohl Kündigungen schon für weniger - und das meines Erachtens zu recht - durch Arbeitsgerichte bestätigt wurden), wären für mich ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen.

Das wäre eine vorsätzliche Handlung gewesen, die gegen steuerrechtliche Aufgewahrungsfristen verstoßen hätte.

Daß Deiner Freundin nicht gekündigt wurde, zeigt hinreichend, daß keinerlei Beweise vorliegen. Damit ist aber auch einer Abmahnung jegliche Grundlage entzogen.

Was das Arbeitgericht angeht, kann man sich dort erstinstanzlich selbst vertreten und die Klage im Gerichtgebäude zu Protokoll geben.
Damit würden die Kosten für einen eigen Anwalt schon mal entfallen.
Als Restrisiko blieben dann die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Soweit Deine Schilderungen und der Inhalt der Abmahnung (nur Vermutungen) zutreffend sind, sollte ein Risiko eigentlich nicht bestehen.

Was den Pranger angeht, sollte Deine Freundin den Chef auffordern, ihren Ruf in geeignetem Maße wieder herzustellen. Über Datenschutz nachzudenken, bringt in diesem Fall doch einfach nichts. Da solltet Ihr Euch auf das Wesentliche konzentrieren.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

keine Rechtsberatung, nur Privatmeinung
Hallo Thombstone,

ich bin fuer urheberrechtliche Abmahnungen zustaendig, ich kann Dir nur meine Meinung aus meiner Berufserfahrung sagen.

Ich wuerde, ehrlich gesagt, zu nem Anwalt gehn - fuer 200 Euro kriegt Ihr da klar was gesagt. Wenn ihr ne Rechtsschutz habt, uebernimmt die das.
Ausserdem gibts in vielen Staedten ne kostenlose Rechtsberatung von ehrenamtlich arbeitenden Rechtsanwaelten - auf dem Rathaus koennt ihr Euch erkundigen, oder bei der oertlichen Rechtsanwaltskammer.

Auf wer-weiss-was solltet Ihr als Stichwort bei der Expertensuche ARBEITSRECHT eingeben, nicht „Abmahnung“.

Meine Praxiserfahrung:
Ne Abmahnung muss sachlich korrekt sein. Wenn Ihr durch Kontenauszuege beweisen koennt, dass sie - mindestens teilweise - nicht wahr ist, wird sie vor Gericht kaum standhalten.
Die Abmahnung muss SO EXAKT WIE MOEGLICH die Vorwuerfe beinhalten, also nicht „stiehlt“ oder „ist unehrlich“, sondern zB so: „hat am 3.3. um 10:00 eine Bueroklammer entwendet, Zeuge: Albert Mueller“ oder so was. Also eben genau.

Ich wuerd mit dem Chef ne Aussprache suchen. Und, ganz ehrlich, ich wuerd mich nach nem anderen Job umschaun: da, wo sie jetzt ist, hat sie keine Sonne mehr. Das macht das Leben sauer. Neuer Job, neue Chance. Aber unbedingt mit dem Chef ne Einigung suchen, ihn vollschleimen, drauf bestehen, dass man ehrlich war und ist. Sagen, dass man gekraenkt ist, dass man bleiben moechte, aber auf der eigenen Ehrlichkeit bestehen.

Das ist auch wichtig fuer das Zeugnis und fuer den Fall, dass spaeter ein andrer Arbeitgeber rueckfragt (duerfen die nicht, aber die machen das trotzdem).

Und, nur zur Sicherheit: wenn auch nur IRGENDWAS an den Vorwuerfen dran ist, egal wie klein und mickrig es Euch vorkommt - dann wuerd ich schaun, dass ich da ganz schnell wegkomm, und mich so still und leise wie moeglich verdruecken. Den Ruf der Unehrlichkeit kann man sich nicht leisten, da kriegt sie nie wieder ne gescheite Stelle. Ernsthaft: wenn sie auch nur einmal nen abgelaufenen halben Schokoriegel mitgenommen hat - schaun, dass man dem Chef sagt, es sei nicht so gewesen, aber ohne Vertrauen wolle man nicht mehr arbeiten oder so; neue Stelle suchen; und schaun, dass nie mehr im Leben was Aehnliches vorkommt.

So. Aber mal angenommen, es ist echt nix dran an den Vorwuerfen, dann wuerd ich so weitermachen (HAB ich schon mal erfolgreich gemacht):

Beim Gespraech mit dem Chef fragen, ob er persoenlich nicht mit einem zurecht kommt. Und sagen: „wenn Sie mit mir persoenlich ein Problem haben, such ich mir gern was anderes. Aber EHRLICH bin ich“ - so aehnlich. KEINE VORWUERFE MACHEN! NICHT MIT ARBEITSGERICHT DROHEN! Das versaut die Karriere.

Es darf eigentlich NICHT jeder in der Firma von den Vorwuerfen wissen, aber andererseits hat der Chef ne Aufsichtspflicht und muss ueberwachen koennen, ob und was geklaut wird. Also habt ihr nen Konflikt, und der ist weltweit in allen Firmen ungeloest (Ueberwachungsrecht einerseits, Privatsphaere andererseits). Da rumzumosern, bringt nix. Und vor Gericht gibts bei sowas nen saubloeden Vergleich, der erst recht nix bringt. Offensiv mit dem Chef reden, drauf bestehn, dass man ehrlich ist - und ab sofort absolut uebertrieben puenktlich, genau, ordentlich und pedantisch sein.

Viel Erfolg, und: sucht Euch nen Arbeitsrechtler, am besten nen Anwalt.

Gruesse,
Veranda

Die Abmahnung ist nicht haltbar. Ich würde mir von daher keine Sorgen machen. Nach zwei Jahren muss die Abmahnung auch wieder aus der Personalakte entfernt werden.

Es sieht so aus, als wollen die Deine Freundin irgendiwe loswerden…

a)Liste auszufüllen, wenn sie
sich für private Zwecke essen kaufen und Getränke nehmen
b)Lohnsteuerberater festgestellt, das Listen
fehlen.
Sie hatte immer bezahlt und alles eingetragen.
c)Nun hat ihr der Chef eine Abmahnung ausgesprochen.
d)Desweiteren wird
verdächtigt, einen Schokoriegel im Lager

gegessen zu haben. Dies konnte aber nicht bewiesen werden. Dennoch wurde das in der Abmahnung erwähnt.

a)Listen werden von den Schichtleitern einmal im Monat
abgeheftet.
Jetzt möchte der Chef noch allen Kollegen bescheid
geben, was vorgefallen ist, damit sie ihr „genauer auf die Finger schauen können“…

Nun zu meinen Fragen:

  1. ist die Abmahnung irgendwie begründbar?
  2. Was muss drin stehen/ Was darf drin stehen?
  3. Wie würdet ihr weiter vorgehen?
  4. Darf jeder Mitarbeiter gleich alles wissen?

ich danke euch schonmal im vorraus, bitte helft uns!

Guten Tag,

zu 1. + 2 eine Abmahnung muss das Fehlverhalten genau beschreiben. Wenn es nicht beweisbar ist, muss die Abmahnung entfernt werden. Die Listen werden ja offensichtlich nicht von ihr abgeheftet. Ich sehe nicht wie sie für die Listen verantwortloch sein soll
Sie kann also für a + b mE nicht abgemahnt werden. Für d) wohl auch nicht, wenn nicht seitens AG beweisbar
zu 3. da das Lehrverhältnis noch ca. 1 Jahr läuft, sollte die Freundin nur eine sachliche schriftliche Stellungnahme abgeben in der sie den Punkten widerspricht und erklärt alles richtig gemacht zu haben. Das muss der Chef zur Personalakte legen.
Eine Kopie davon aufheben, falls es doch nochmal eine Abmahnung gibt. Dann allerdings dagegen beim Arbeitsgericht klagen.
4. das ist pauschal nicht zu beantworten. Ein Appell an alle Mitarbeiter auf die Listen zu achten und darauf, dass alles erfasst und bezahlt wird, ist zulässig.
Die konkrete Behauptung sie habe gestohlen / unterschlagen darf nur aufgestellt werden, wenn es beweisbar ist.

Schönen Tag noch

Hallo,
es darf nicht jeder Kollege alles wissen! Wenn jemand im Verdacht steht gestohlen zu haben, dann muss der Schichtleiter bzw. Ausbildungsleiter das wissen. Sonst niemand.
Ich würde gegen die Abmahnung schriftlich Widerspruch einlegen und die Zahlbelege in KOPIE beifügen. Zudem würde ich eine Frist setzten, in der die Abmahnung zurückzunehmen ist. Versteicht die Frist hilft nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Es ist Wichtig, dass die Abmahnung zurückgenommen wird, da das im Arbeitszeugnis vermerkt werden kann. Schlecht Chancen für eine Neueinstellung.
Für die Zukunft würde ich mir von jeder Liste die ich abgebe eine kopie machen und mir diese von dem Menschen abzeichen (Unterschreiben) lassen, der diese entgegen nimmt. Mit der Begründung dem Shit aus dem Wege zu gehen, der zu der Abmahnung geführt hat. So ist Deine Freundin auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg.