Abmahnung wegen nicht Bescheidsagens Krankheit K

Hallo.
Ich arbeite im Vier-schichtsystem (was im Arbeitsvertrag übrigens nicht festgelegt ist!!)
meine Frau im Gastro-bereich.

An einem Wochenende ist unser gemeinsames Kind (4 Jahre)kurzfristig erkrankt (Fieber und starker Husten). Es sollte eigentlich bei meinem Bruder übernachten, weinte aber nach Mama und Papa. Nun bin ich der Nachtschicht fern geblieben, da meine auch Frau bis tief in die Nacht arbeiten mußte (Weihnachtsfeier), und das Personal schon unterbesetzt war.

Das Büro ist am Wochenende und in der Nacht nicht besetzt. Außerdem gibt es keinen Schichtführer oder sonstige verbindliche Telefonnnummer, die man in solchen Fällen anrufen soll.

Nun scheint es, dass mir eine Abmahnung ausgesprochen werden soll.

Ich hatte gleich am Montag Morgen dem Meister telefonisch Bescheid gegeben und die Bescheinigung vom Arzt am Montag mittag persönlich in der Personalabteilung abgegeben.
Außerdem habe ich dafür gesorgt, dass ich im weiteren Verlauf der Woche eine Betreung für unsere Tochter hatte und zur Arbeit gehen konnte.

Nun meine Frage:
Kann man mir ein Fehlverhalten vorwerfen und wenn ja, ist dieses dann Abmahnwürdig??

Danke für eure Hilfe

Hallo,
es wird davon abhängen ob der AG für diese Fälle verbindliche Regelungen zur Meldung angeordnet hat.
Zumindest aber einen arbeitenden Kollegen hätten Sie informieren müssen.

&Tschüß
Wolfgang

An einem Wochenende ist unser gemeinsames Kind (4
Jahre)kurzfristig erkrankt (Fieber und starker Husten).
Das Büro ist am Wochenende und in der Nacht nicht besetzt.
Außerdem gibt es keinen Schichtführer oder sonstige
verbindliche Telefonnnummer, die man in solchen Fällen anrufen
soll.
Nun meine Frage:
Kann man mir ein Fehlverhalten vorwerfen und wenn ja, ist
dieses dann Abmahnwürdig??

Guten Tag,
die Abmahnung kann wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgesprochen werden. Hier kann es nur um die Anzeige- und die Nachweispflicht bei Abwesenheit gehen.

  1. wenn ich es aus der Sicht eines Vaters sehe, dann
    ist es - belegt durch die ärztliche Bescheinigung - ein entschuldigtes Fehlen. Das bedeutet, dass eine Abmahnung wegen „unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit“ keinen Bestand haben wird.Der Nachweis ist durch die ärztliche Bescheinigung erbracht.
  2. es gibt aber auch die Anzeigepflicht.
    Nach der Fragestellung gibt es keinen Schichtführer. Es wird aber sicher weitere Kollegen gegeben haben, die nachts in dieser Schicht sind. Man kann nicht einfach nicht an den Arbeitsplatz gehen, ohne das anzuzeigen.
    Es erscheint mir auch seltsam,dass es keinen Ansprechpartner für solche Fälle geben soll.
    Hätten mehrere Kollegen die gemeinsam zur Schicht fahren einen Unfall, so würde es einen Notfallplan geben müssen. Den muss jemand in Gang setzen.
    Wenn das tatsächlich so schlecht organisiert sein würde, dann hat die Abmahnung auch da keine Chance.
    Gibt es - wovon ich ausgehe - eine Regelung, dann liegt m.E. ein Verstoß gegen die Nachweispflicht vor.
  3. ob das abmahnungswürdig ist, hängt von vielen Faktoren ab.So einerseits die Folge für die Betriebsabläufe, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Strenge mit der im Betrieb generell vorgegangen wird.

Schöne Weihnachten

Hallo,

leider lassen sich Rechtsprobleme nicht pauschal anhand kurzer Schilderungen klären, da es in aller Regel auf die Details ankommt.

Aufgrund der möglicherweise weitreichenden Folgen in Ihrem Fall sollten Sie sich im Falle einer Abmahnung in jedem Fall anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen.

Aufgrund Ihrer Angaben komme ich zu der vorläufigen Rechtsauffassung, dass eine Abmahnung im geschilderten Fall unberechtigt wäre.

Nach Ihren Angaben gab es keine Möglichkeit das Unternehmen frühzeitiger über Ihr Fernbleiben und die Gründe zu informieren. Insofern trifft Sie aus meiner Sicht kein vorwerfbares Verhalten.

Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass der Teufel häufig im Detail steckt und diese grobe Einschätzung eine Beratung bei einem Kollegen nicht ersetzen kann.

Viele Grüße

Gesundes Neues und Danke erstmal an Alle.
Nun bin ich erstmal ein wenig ruhiger.
Ich denke mal eine Kündigung wird es, nach euren Aussagen, nicht geben bzw. ist nicht gerechtfertigt.
Eine Abmahnung wegen „nicht Bescheidsagens (=Anzeigepflicht??)“ müsse man notfalls in Kauf nehmen. (Natürlich mit der Konsequenz, dass man dann in Zukunft nur noch strikt nach Arbitsanweisung arbeiten werde. -Nicht, dass man noch eine bekommt… :wink: )
Ok. Ich werde sehen was kommt. Hab ja noch Urlaub.
Noch eine Frage: Wo müßten diese „verbindlichen Regelungen“ denn stehen?? Und muß jeder MA dafür gesondert unterschreiben damit diese dann auch gelten??!!

Und noch etwas: Ich habe 2 gesonderte Arbeitsrechtschutzversicherungen. Kann man sich somit auch von 2 Anwälten gleichzeitig vertreten lassen?? (Nur der Show wegen :stuck_out_tongue: )

glg