Hallo.
Ich arbeite im Vier-schichtsystem (was im Arbeitsvertrag übrigens nicht festgelegt ist!!)
meine Frau im Gastro-bereich.
An einem Wochenende ist unser gemeinsames Kind (4 Jahre)kurzfristig erkrankt (Fieber und starker Husten). Es sollte eigentlich bei meinem Bruder übernachten, weinte aber nach Mama und Papa. Nun bin ich der Nachtschicht fern geblieben, da meine auch Frau bis tief in die Nacht arbeiten mußte (Weihnachtsfeier), und das Personal schon unterbesetzt war.
Das Büro ist am Wochenende und in der Nacht nicht besetzt. Außerdem gibt es keinen Schichtführer oder sonstige verbindliche Telefonnnummer, die man in solchen Fällen anrufen soll.
Nun scheint es, dass mir eine Abmahnung ausgesprochen werden soll.
Ich hatte gleich am Montag Morgen dem Meister telefonisch Bescheid gegeben und die Bescheinigung vom Arzt am Montag mittag persönlich in der Personalabteilung abgegeben.
Außerdem habe ich dafür gesorgt, dass ich im weiteren Verlauf der Woche eine Betreung für unsere Tochter hatte und zur Arbeit gehen konnte.
Nun meine Frage:
Kann man mir ein Fehlverhalten vorwerfen und wenn ja, ist dieses dann Abmahnwürdig??
Danke für eure Hilfe