Abmahnung wg. Lügens

Liebe/-r Experte/-in,
eine Arbeitnehmerin ist nicht zur Arbeit erschienen, weil ihr Kind angeblich wegen Krankheit (Fieber) nicht unbeaufsichtigt allein daheim bleiben kann. Wenn nun genau dieses Kind (nach der Schule?)am Fehltag in den Betrieb kommt, auf der Suche nach seiner Mutter, also die Mitarbeiterin gelogen hat, wäre das ein Abmahnungsgrund? Wie wäre eine solche Abmahnung zu formulieren bzw. wäre das auch ein Kündigungsgruns?

Danke für die Mühe im Voraus,

Jerakina

eine Arbeitnehmerin ist nicht zur Arbeit erschienen, weil ihr Kind angeblich wegen Krankheit (Fieber) nicht unbeaufsichtigt allein daheim bleiben kann.

Dieses Kind am Fehltag in den Betrieb kommt, auf der Suche nach seiner Mutter,
1)Mitarbeiterin gelogen ein Abmahnungsgrund?
2) Wie zu formulieren
3) wäre das auch ein Kündigungsgruns?

Guten Morgen,

die Lüge war die „Entschuldigung“ für das Fehlen bei der Arbeit. Ist der Grund unwahr - wie es scheint - so fehlt die Dame in jedem Falle unentschuldigt (oder hat sich mit falschen Angaben einen Urlaubstag genommen?)

  1. wenn sie das für entschuldigtes Fehlen genommen hat, ist in jedem Falle eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens möglich.
    Hat sie sich so einen Urlaubstag selbst genommen, wäre das eine Selbstbeurlaubung und da unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt, ebenfalls abmahnbar
  2. Zunächst würde ich in einem Gespräch mit der Mitarbeiterin - ggfs mit Zeuge Personalabteilung / Betriebsrat o.ä. - den wahren Sachverhalt aufklären.
    Erst dann kann man die Formulierung auf die Gegebenheit anpassen. Wenn ich das bekomme, will ich gerne helfen.
  3. wenn es sich um den ersten Fall einer seit einiger Zeit (länger als 6 Monate) beschäftigten Frau mit Kind handelt, würde ich die Ansicht vertreten, dass beim Arbeitsgericht das nicht für eine Kündigung genügt. Es müsste das Vertrauen durch dieses eine Mal unwiederbringlich zerstört sein. Das lässt sich in der Regel kaum belegen.

Schönen Tag noch