Abmahnungen

Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Abmahnung bekommen für etwas was ich nicht getan habe, was mir aber von einer Schülerin unterstellt wird. Da ich in der Anhörung beim Arbeitgeber die Beschuldigung von mir gewiesen habe, der Arbeitgeber aber die Schülerin für glaubhaft hält, wird es damit als erwiesen betrachtet, dass ich meinen Arbeitgeber belogen habe. Dafür habe ich nun 2 Abmahnungen mit Androhung der Kündigung erhalten - eine für die „Tat“ an sich und eine dafür, dass ich meinen Arbeitgeber belogen haben soll. Es wurde nur die mich beschuldigende Schülerin gehört, ein Schüler, der mich entlasten wollte wurde einfach nicht angehört und auch später nicht eingeladen. Habe nun vor 4 Wochen fristgemäß eine Gegendarstellung geschickt mit der Bitte um Rücknahme der Abmahnungen - keine Reaktion bis heute. Ist das überhaupt so möglich?
Was raten Sie mir? Vielen Dank im Voraus.
Mit den besten Grüßen storchi

Hallo Kolleginn,die Gegendarstellung war sehr wichtig,noch einmal eine Rücknahme Beantragen, falls dies nicht passiert, können Sie die Rücknahme beim zuständigen Arbeitsgericht Beantragen! Mit Freundlichen Grüssen KLlaus Klemenz

Hallo Storchi,

Sie haben mit einer Gegendarstellung auf die Abmahnung reagiert. Dazu habe ich die Frage:
Haben sie den Arbeitgeber aufgefordert die Gegendarstellung zur Personalakte zu fügen?
Haben sie ihm eine Frist zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gegeben?

Da sie keine Reaktion auf ihre Gegendarstellung erhalten haben, gibt es mehrere Möglichkeiten weiter zu verfahren.

Das persönliche Gespräch ist oft der beste Weg, um noch einmal auf die Ihnen zur Last gelegten Vorfälle und die Gegendarstellung einzugehen. Bitten Sie ihren Arbeitgeber mündlich oder schriftlich um einen erneuten Gesprächstermin.

Inhalt sollte sein, ihn nochmals aufzufordern die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Sollte er es nicht tun, können Sie verlangen, dass Ihre Gegendarstellung direkt zur Abmahnung in die Personalakte kommt (Dazu ist der AG verpflichtet). Das kann wichtig sein für weitere rechtliche Schritte.
Je nach dem, wie angespannt Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber ist, ist das der Weg, der das Arbeitsverhältnis oft am wenigsten weiter belastet.

Sie haben jederzeit das Recht, eine Person Ihres Vertrauens aus dem Betriebsrat, Personalrat hinzuzuziehen. (Das empfehle ich dringend, wenn das Verhältnis durch die Vorfälle angespannt ist)

Sie können sich auch direkt an den BR/PR wenden mit der Bitte Sie zu unterstützen. Dieser hat ebenfalls die Möglichkeit, den Arbeitgeber aufzufordern die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Sollte ein Gesprächstermin dazu nicht zustande kommen, können Sie die Unrechtmäßigkeit und Entfernung der Abmahnung arbeitsgerichtlich klären lassen.
Das kann unter Umständen zu einer weiteren Belastung Ihres Arbeitsverhältnisses führen und sollte erst nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden (das sind meine Erfahrungswerte).
In jedem Fall sollten Sie sich dann anwaltlich unterstützen lassen (kostenfrei als Gewerkschaftsmitglied).

Mit freundlichen Grüßen
Ice

Hallo, da es sich hier wohl um öffentliches Dienstrecht handelt kann ich Ihnen leider nicht helfen !
Im Regelfall muss eine Gegendarstellung zur Personalakte genommen werden, muss aber nicht aufgehoben werden.
Vorsorglich sollten Sie hier doch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hallo Ice,

zu deinen Fragen, habe keine Frist gestellt, da ich annahm, es gebe eine, Habe auch nicht verlangt, die Gegendarstellung zu den Abmahnungen zu heften, da ich annahm, das müsste ohnehin so sein!
Offensichtlich muss ich das also noch nachholen.
Mit dem Führen eines Gespräches mit dem zuständigen juristen des Arbeitgebers ist es sehr schwierig, da dieser Mann cholerisch ist und mich überhaupt nicht zu Wort kommen lässt und keine andere Meinung als seine duldet. Ich wurde also im Beisein der Schwerbehindertenvertreterin und der
Gewerkschaftsvertreterin regelrecht „zusammengefaltet“. Mei entlastender Zeuge (ebenfalls Schüler) saß vor der Tür und durfte alles mit anhören, wurde aber nicht gehört sondern wieder nach Hause geschickt (andere ende der Stadt). Dass er aus freien Stücken gekommen war (ohne dass isch dass wusste, wurde dann auch noch zu meinem Nachteil bewertet (meine Frau hatte ihm den Termin und Ort genannt).
Übrigens zittern Behindertenvertretung und Gewerkschaft auch vor diesem Mann und sind praktisch machtlos. Vor 3 Jahren hatte ich schon einmal das Vergnügen vor dem Arbeitsgericht, da man dort einen Fakt konstruiert hatte(infolge einer Krankschreibung, Formfehler), um mir kein Gehalt mehr zu zahlen.
Mußte dann bis auf 2 Wochen nachgezahlt werden.
also ist die Situation schon ziemlich belastet und ich recht ratlos.
Schon mal Danke für Ihre Mühe. Würde mich über einen weiteren Rat freuen.

MfG Storchi

Hallo Storchi,

Sie haben das Recht in der Personalabteilung nachzufragen, ob Ihre Gegendarstellung zur Personalakte genommen wurde und können sich auch jederzeit persönlich davon überzeugen und Einsicht nehmen.

Sie schreiben, dass ein Gewerkschaftsvertreter dabei war. Nach meinen Erfahrungen wird in solchen Fällen ein Rechtsanwalt von der Gewerkschaft mit solchen Terminen betraut. War es wirklich ein Gewerkschaftsvertreter oder war es ein Mitglied des Betriebsrates? Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Sind Sie in der Gewerkschaft?
Wenn ja, dann holen Sie sich bitte dort die Unterstützung des Rechtsvertreters (Anwalt) der Gewerkschaft.
Wenn nicht, dann überlegen Sie sich, ob es nicht sinnvoll sein kann einzutreten.
Machen Sie dazu einen Termin bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft und erkundigen Sie sich.

Sie haben auch die Möglichkeit sich von einem Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat vertreten zu lassen.

Auf jeden Fall sollten Sie kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ice