Abwahl eines Betriebsratsvorsitzenden

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie sowas durchzuführen ist und evt. auch ges. Grundlagen - ich habe im BetrVG dazu nichts gefunden - oder Urteile hierzu nennen?

Vielen Dank
Gruß
Peter

Hallo Peter!
Soviel ich herausbekommen habe, ist die Abwahl eines Mitglieds des Betriebsrates nicht möglich. In § 24 BetrVG ist ein Erlöschen der Mitgliedschaft durch Abwahl jedenfalls nicht vorgesehen. Allerdings kann gemäß § 23 I BetrVG mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. Diese Vorgangsweise müßte m.E. auch beim Betriebsratsvorsitzenden möglich sein.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__23…
Grüße, (auch) Peter

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Hi Peter’s *g

Folgender Fall:
Betriebsrat hat 11 Mitglieder
1 Mitglied nutzt die BR-Tätigkeiten u.a. für private Zwecke aus ( einkaufen & Chef sagen er macht BR-Sachen),Arbeit vernachlässigen etc - kann man diesen Mitarbeiter mit einer 50 % Mehrheit aus dem BR auswählen ?!

Grüße
Blue

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Hallo,
1.es geht mir ausschließlich um die Abwahl des nach §26 Abs.1 BetrVG gewählten Vorsitzenden - NICHT um seine „Abwahl“ als Betriebsrat.
2.wo steht eigentlich die Regelung mit den 3 Betriebsratsmitgliedern?

Gruß
Peter

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__26…
BetrVG § 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

http://www.arbeitsrecht-info.de/Betriebsrat/uebersic…
I. Die Betriebsratsarbeit
In Betrieben, die einen Betriebsrat mit mindestens drei Mitgliedern haben, muss aus den Reihen der Betriebsratsmitglieder ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt werden. Wenn sowohl Arbeiter als auch Angestellte dem Betriebsrat angehören, sollen die Ämter des Vorsitzenden und des Stellvertreters unter diesen Gruppen aufgeteilt werden.

das einzige Urteil, das ich überhaupt zum Thema Wahl eines Betriebsratsvorsitzenden gefunden habe, beantwortet meine Frage nicht.
Aber irgendwo muss es doch dafür Regeln geben - oder kann das der Betriebsrat machen wie er lustig ist?

Gruß
Peter

http://www.betriebsrat-aktuell.de/rechtsprechung_2.htm
§ 26 BetrVG
Geheime Wahl des BR-Vorsitzenden
Entgegen anderen Vorschriften des BetrVG (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) enthält § 26 BetrVG für die Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden keine Vorschrift über eine geheime Wahl. Dem Betriebsrat als Gremium ist daher die weitere Ausgestaltung des Wahlmodus überlassen.
Über das Verfahren der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters entscheidet der Betriebsrat mit einfacher Mehrheit. Eine geheime Wahl des/der Vorsitzenden erfolgt nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses.
ArbG Bielefeld, Beschluß vom 12. August 1998 - 3 BV 23/98 (rechtskräftig)

Hi
inwieweit ist 50% ne Mehrheit?
HH

1 Like

Hallo,
„Abwahl“ im Sinne des Verlustes des Betriebsratsmandats geht eh nur per Gerichtsbeschluss - Stichwort Ausschluss
http://www.arbeitsrecht-thomas.de/amtsm%FCden%20betr…
Aber darum geht es in meiner Frage nicht.
Gruß
einer der Peter

Hi Peter’s *g

Folgender Fall:
Betriebsrat hat 11 Mitglieder
1 Mitglied nutzt die BR-Tätigkeiten u.a. für private Zwecke
aus ( einkaufen & Chef sagen er macht BR-Sachen),Arbeit
vernachlässigen etc - kann man diesen Mitarbeiter mit einer 50
% Mehrheit aus dem BR auswählen ?!

Grüße
Blue

Hallo,
„Abwahl“ im Sinne des Verlustes des Betriebsratsmandats geht
eh nur per Gerichtsbeschluss - Stichwort Ausschluss
http://www.arbeitsrecht-thomas.de/amtsm%FCden%20betr…
Aber darum geht es in meiner Frage nicht.
Gruß
einer der Peter

Hi
bei mir isses halt derzeit in der firma so,das ein Mitglied seine Position gewaltig ausnutzt und deshalb die überlegug kommt ihn aus dem BR auszuschließen.
Und ich wollte halt wissen wie dies gehen würde ( Bin ned im br 9

Formal läuft eine Abwahl nach § 29, Abs. 3 BetrVG, d.h. ein Viertel aller Mitglieder beantragt die Einberufung einer Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden“. Nach der Abwahl hat unverzüglich eine Neuwahl stattzufinden nach § 26. Eine Abwahl ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich (vergl. Klebe u.a. „Betriebsverfassungsgesetz“ 12. Auflage Bund-Verlag Frankfurt 2005), Anmerkung 3 zu § 26.

&Tschüß

WHoepfner

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ich habe immer nur den Abs.1 gelesen und Abs.2 nur flüchtig und den §29 nicht für einschlägig gehalten.
Nochmals
Vielen Dank
Gruß
Peter

Formal läuft eine Abwahl nach § 29, Abs. 3 BetrVG, d.h. ein
Viertel aller Mitglieder beantragt die Einberufung einer
Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Abwahl des
Betriebsratsvorsitzenden“. Nach der Abwahl hat unverzüglich
eine Neuwahl stattzufinden nach § 26. Eine Abwahl ist
jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich (vergl. Klebe u.a.
„Betriebsverfassungsgesetz“ 12. Auflage Bund-Verlag Frankfurt
2005), Anmerkung 3 zu § 26.

&Tschüß

WHoepfner

Formal läuft eine Abwahl nach § 29, Abs. 3 BetrVG, d.h. ein
Viertel aller Mitglieder beantragt die Einberufung einer
Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Abwahl des
Betriebsratsvorsitzenden“. Nach der Abwahl hat unverzüglich
eine Neuwahl stattzufinden nach § 26. Eine Abwahl ist
jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich (vergl. Klebe u.a.
„Betriebsverfassungsgesetz“ 12. Auflage Bund-Verlag Frankfurt
2005), Anmerkung 3 zu § 26.

Hallo Wolfgang,

wäre es möglich, dass der gerade abgewählte Vorsitzende in der
Neuwahl sofort wiedergewählt wird?

Viele Grüsse
Merit

Hallo Wolfgang,

wäre es möglich, dass der gerade abgewählte Vorsitzende in der
Neuwahl sofort wiedergewählt wird?

Viele Grüsse
Merit

Hallo Merit,

dies ist theoretisch zulässig, da es keinen Ausschlussgrund gibt. Aber was wäre von einem Gremium zu halten, das ein derartiges Theater veranstaltet ???
Im übrigen gelten diese Vorschriften zur Abwahl natürlich auch für alle anderen BR-Ämter wie Freistellung und Ausschussentsendung.

wäre es möglich, dass der gerade abgewählte Vorsitzende in der
Neuwahl sofort wiedergewählt wird?

Aber sicher - wenn ihr vorher die Vertrauensfrage gestellt (und verloren) habt…
Oder wie war das noch gleich…

;o)