AG kündigt AN bei offenen Gehältern

Angenommen, ein Arbeitgeber (AG) schuldet seit in drei Jahren angehäuften Schritten ca. 6 Monatsgehälter seinem Arbeitnehmer.

Angenommen, die Firma steht finanziell aber nicht schlecht da, zumindest ist keine Insolvenz zu erwarten.

Weiter angenommen, der AG kündigt dem AN zum 31.03.2005 mit Vorankündigung per E-Mail mit Grundangabe, dass ein Kunde nicht gezahlt hat und auch kein Geldeingang mehr zu erwarten ist.
Der AG würde beispielsweise schreiben: „der guten Ordnunghalber müssen wir nun allen kündigen.“
Das Schriftstück ist auch noch nicht per Post eingetroffen.

Der AG stellt auch nicht zur Diskussion, wie die offenen Posten zurück zu zahlen sind. Der AG würde dem AN auch anbieten, für die Überbrückungszeit erstmal als Freier zu arbeiten und danach bei besserer Auftragslage wieder einen neuen Vertrag zu offenbaren.

Wie verhält sich denn jetzt ein AN bei solch ehrlich gesagt zum Ko… vorgetragener Situation, die sich jetzt stellt, ausser zum Anwalt zu gehen?

Welche Chancen auf eine wirksame Kündigung seitens des AG würden denn hier bestehen?

Kann der AN davon ausgehen, dass die Firma doch Insolvenz ist und einen Insolvenzantrag stellen?

Weiter angenommen, die Kündigung erfolgt mit dem Wissen des AG, dass der AN in diesem Monat Vater geworden ist und jedes bisschen Geld gebrauchen kann und auch weiss, dass die Frau nicht arbeiten geht, gibt es da so etwas wie eine „Unzeit“?

Gruss,

Simbabwe