Alkohol im Dienst

Hallo,

Alkohol im Dienst ist für Beamte bekanntlich verboten. Wenn nun kurz vor dem Dienstbeginn beispielsweise auf den Geburtstag eines Kollegen mit einem Glas Wein oder einer Cola mit Schuss angestoßen wird, und man ihm danach eine Fahne anmerkt:

Kann ihm daraus ein Strick gedreht werden? Ist schon das unzulässig? Oder gibt es dort ähnlich wie beim Autofahren eine Promillegrenze?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,
eine rechtlich fundierte Antwort kann ich dir auch nicht (mehr) geben, meine Zeit in der Personalabteilung ist einfach zu lange her.

Grundsätzlich ist mir kein Fall bekannt gewesen, wo solch ein Vorfall wie du ihn schilderst, zu irgendwelchen Diszis geführt hätten.

Wenn man nur eine Fahne riecht und keine Dienst-Fahrten zu machen hat sondern nur im Büro sitzt, sehe ich keine Probleme. Bei Kundenkontakt tuts ein Pfefferminz.

Erst die Menge machts und dann auch immer im Einzelfall. Es gibt Leute, die lallen nch einem Glas Sekt und ich weiß von Fällen, das Lehrern noch bei über 1 Promille in die Schule gefahren sind und ihren Unterricht tadellos gemacht haben…
Es ist auch ein Unterschied ob du z. B. Polizist bist, Lehrer oder in der Registratur ganz hinten im Keller sitzt…

Erst wenn´s härter wird, also man regelmässig angetrunken / volltrunken zum Dienst erscheinst, oder der Führerschein wg. Trunkenheit weg ist (Polizei meldet sowas dem Dienstherrn auch wenn´s ausserdienstlich passiert ist!).

Grundsätzlich wird vor einer Diszi der Amtsarzt bemüht um abzuklären ob ein Entzug und Therapie nötig ist. Die erste Therapie ist noch folgenlos, sollte man dann rückfällig werden, ist dies ein Dienstvergehen…

Es kann einem auch auferlegt werden, regelmässig Gammg-GT Werte vorzulegen.

Wie gesagt, der Einzelfall, die Menge machts eine allseits gültige Promillegrenze ist mir nicht bekannt.

Vielleicht fragst du auch mal hier nach:
http://www.beamtentalk.de/index.html

grüsse
dragonkidd

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Hallo,

Alkohol im Dienst ist für Beamte bekanntlich verboten. Wenn
nun kurz vor dem Dienstbeginn beispielsweise auf den
Geburtstag eines Kollegen mit einem Glas Wein oder einer Cola
mit Schuss angestoßen wird, und man ihm danach eine Fahne
anmerkt:

Vielleicht gibt es auch noch individuelle Vorschriften („Dienstanweisungen“ z.B.)? Bei uns z.B. ist das Trinken von Alkohol in den Dienstgebäuden grundsätzlich verboten und kann mit einer Abmahnung bestraft werden bis hin zur Kündigung (na gut, bei Beamten gibt’s dann vielleicht was anderes).

Beatrix