Androhung abmahnung, verläumdung

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde in wenigen wochen heiraten.

gestern rief mich mein chef an und fragte mich, weil er gehört
hat, dass ich mein brautkleid auf arbeit vorgeführt hätte, ob
dies stimmt und drohte mir mit arbeitsrechtlichen
konsequenzen.
beruflich steht bei mir in den nächsten 2 wochen eine vorlage
beim betriebsausschuss an, die über meine höhergruppierung
entscheiden soll.

ich habe zu keinem zeitpunkt das brautkleid vorgeführt und
selbst wenn, erschließt sich mir nicht, was es für
arbeitsrechtl.konsequenzen haben soll, wenn ich es getan
hätte.

mein chef wollte von mir eine schriftliche bestätigung, dass
an dem vorwurf nichts dran ist. damit ist der sv, nach seinen
aussagen, für ihn erledigt. Diese habe ich ihm sofort per mail
geschickt

nach dem gespräch mit meinem chef teilte mir meine freundin
mit, dass der personalrat gerade bei ihr angerufen hat und
gefragt hat, ob ich am … mein kleid vorgeführt habe. meine
freundin war zu diesem zeitpunkt krank und konnte diesen
unhaltbaren vorwurfe gegenüber dem PR nicht bestägigen.
zu dem vom pr erfragten termin befand sich mein kleid beim
schneider, so dass es schon deshalb völlig unmöglich war.

ich habe mich bislang nicht an den PR gewendet und vermutet
daher, dass diese erfundenen vorwürfe von dort stammen, weil
man nicht will, dass der betriesausschuss die vorlage
beschließt. der vorsitzende des PR hatte am donnerstag einen
termzin beim chef und ich habe vor kurzem eine vorlage in den
pr eingebracht, die der pr ach fristablauf gebilligt hat (es
war nicht der wunschkandidat des pr). für mich liegt der
verdacht nahe, dass es ein racheversuch werden soll.

nun meine frage.
was kann ich tun um die streuung dieses gerüchtes zu
unterbinden. liegtt hier ggf. der tatbestand der verleumdung
vor?
ich versuche derzeit herauszubekommen, wer das in die welt
gesetzt hat
wie kann ich gegenüber dem pr ein zeichen setzen, dass ich mir
dies nicht gefallen lasse, ohne meine freundin in die pfanne
zu hauen (sie hat mir den anruf des pr im vertrauen gesteckt).
Vielen dank im voraus

Hallo & huiiiiiiii!

Da ist aber jemand neidisch. Die Täterin sitzt nicht weit von deinem Arbeitsplatz :wink:

Grundsätzlich: Es wird schwer sein, den Dingen auf den Grund zu gehen, weil niemand etwas genaues weiß. Alle haben denn immer „… nur was gehört…“
Dem PR würde ich eine Anfrage einreichen und um Hilfestellung zur Aufklärung bitten.
Ansonsten ganz einfach das Gespräch mit dem Chef suchen und vertraulichkeit andeuten. Sodann klarstellen, dass hier jemand sein Unwesen treibt und das auch für andere im Kollegenkreis negativ ausfallen kann.
Hast du schon mal etwas davon gehört: Was macht es einer deutschen Eiche, wenn sich ein Wildschwein daran schabt…? So solltest du denken, wenn du die Situation unter Kontrolle hast…!
Pass auf, dass du nicht zu viel Trabbel machst, weil dies Nachahmer inspiriert. Wenn du einen Hinweis hast, denn versuche mit dem PR zusammen eine Falle zu stellen…!

Viel Glück!!

gegen verleumdung zu klagen (oder üble nachrede)fällt in einem zivilrechtlichen verfahren. erst einmal abwarten was kommt. sollte es mit der höhergruppierung nicht klappen, dann einen antrag zu überprüfung stellen, am besten über den personalrat. das mit dem brautkleid ist „kinderkacke“. wenn der arbeitsablauf nicht gestört wurde und es in der pause passierte, ist das eh egal und nicht zu einer abmahnung berechtigt. sollte nach dem antrag der überprüfung die höhereingruppierung abgelehnt werden, kann diese entscheidung auch übers arbeitsgericht eingeklagt werden. dabei interessiert weniger dieser „rachefeldzug“, sondern, ob die höhereingruppierung gerechtfertigt ist.

Ich würde eine schriftliche Stellungnahme abgeben, daß an ddem Vorwurf nichts dran ist, und diese dem Personalrat geben.

Hallo,

das Zeigen eines Brautkleides ist eine private Angelegenheit, das am Arbeitsplatz nicht gestattet werden muss. Aus diesem Grunde kann der AG eine Abmahnung erstellen. Durch das zeigen des Kleides ist die betriebliche Ordnung gestört. Außerdem ist das Zeigen ein Eingriff in den Betriebsfrieden. Dazu kommt noch eine Störung der Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grunde ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Wenn es nicht gezeigt wurde, kann man gegen die Abmahnung Einspruch erheben. Beweispflicht ist der Abgemahnte. Nur so kann man das Problem lösen. Nach den erwähnten Aussagen ist aber im Innenverhältnis AG zum AN eine deutliche Störung vorhanden, die unter Umständen zur Kündigung führen kann, weil das Vertrauensverhältnis deutlich gestört ist. Also den Beweis antreten, wenn notwendig mit einer eidesstattlichen Aussage.

Herzliche Grüße
efuessl

Guten Tag,

ich rate zur kurzen sachlichen schriftlichen Stellungnahme, die in die Personalakte aufzunehmen ist.
Kurz den Vorwurf beschreiben und wiederholen, dass detr Verstoß zu keinem Zeitpunkt begangen wurde.
Alles andere weglassen.
Schönen Tag noch