Angaben zum Gehalt in einem Arbeitsvertrag

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Themenbereich „Arbeitsvertrag“. Es geht im Detail um die Formulierung des vereinbarten Gehalts.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter (m/w) erhält von seinem Arbeitgeber ein festgelegtes Gehalt. Im Vertrag steht folgendes:

„Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt in Höhe von xxx EUR.“

Jetzt zu meiner Frage:

Müsste im Arbeitsvertrag nicht das Wort „Brutto“ angegeben werden,
damit rechtlich klar ist, dass der genannte Betrag das Bruttogehalt
darstellt? Mir ist zwar bewusst, das üblicherweise immer das
Bruttogehalt angegeben wird, aber mir ist nicht 100 %ig klar, ob das
Wort „Brutto“ auch dabei stehen muss.

Weiß vielleicht darüber jemand genau Bescheid? Gibt es unter
Umständen Gerichtsurteile oder sogar gesetzliche Grundlagen im
Arbeitsrecht? Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße

Herr_T

Hallo,

eine Gehaltsvereinbarung stellt im Zweifel eine Bruttovereinbarung dar.

Quellen hierzu:

BAG 21. 4. 1966 AP § 611 Lohnanspruch Nr. 13; 24. 10. 1958 AP Nr. 7; 19. 12. 1963 AP Nr. 15 und 18. 1. 1974 AP Nr. 19 zu670 BGB; für Tarifvertrag: BAG 17. 4. 1985 AP Nr. 1 zu 1 TVG: Tarifvertrag Chemie; 10. 11. 1982 AP Nr. 44 zu § 1 TVG: Tarifvertrag Bau; LAG Düsseldorf DB 1985, 1403; LAG Niedersachsen 10. 12. 1984 DB 1985, 658.

VG
EK