Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Themenbereich „Arbeitsvertrag“. Es geht im Detail um die Formulierung des vereinbarten Gehalts.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter (m/w) erhält von seinem Arbeitgeber ein festgelegtes Gehalt. Im Vertrag steht folgendes:
„Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt in Höhe von xxx EUR.“
Jetzt zu meiner Frage:
Müsste im Arbeitsvertrag nicht das Wort „Brutto“ angegeben werden,
damit rechtlich klar ist, dass der genannte Betrag das Bruttogehalt
darstellt? Mir ist zwar bewusst, das üblicherweise immer das
Bruttogehalt angegeben wird, aber mir ist nicht 100 %ig klar, ob das
Wort „Brutto“ auch dabei stehen muss.
Weiß vielleicht darüber jemand genau Bescheid? Gibt es unter
Umständen Gerichtsurteile oder sogar gesetzliche Grundlagen im
Arbeitsrecht? Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
Herr_T