Anhörungsfrist bei Abmahnung

Hallo,

ich habe eine Frage aus Sicht eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst: Ein Mitarbeiter x soll abgemahnt werden - vorher ist er nach gültigem Tarifvertrag anzuhören. Wie lange muss hier die Frist zur Stellungnahme sein? Ist eine Woche ausreichend?

Gruß, Alexis

Hallo,

Die Regelung im TV kann nur so ausgelegt werden, daß der AG vor Ausspruch der Abmahnung dem AN ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme geben muß. Ob der AN sich jetzt, oder in einem Jahr äußert, bleibt ihm überlassen.
Da der AG idR innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnissnahme eines abmahnungswürdigen Vorfalls reagieren sollte, sollte diese tarifliche Äußerungsfrist des AN vor Ablauf dieser zwei Wochen enden.

Diese TV-Regel ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis u. U. zum Nachteil des AN, gibt es doch dem AG u. U. die Möglichkeit, die Abmahnung „nachzubessern“.
Denn es gibt für einen AN keine Frist, um eine Abmahnung anzugreifen. Der AN kann eine Abmahnung jederzeit - auch erst dann, wenn der AG diese Abmahnung „verwenden“ will - formal und inhaltlich in ihrer Wirksamkeit bestreiten.
Dieses Recht ist nicht tarifdisponibel.
&Tschüß
Wolfgang

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass diese Anhörungsregel schon seit ein paar Jahren aufgehoben sei. Stimmt das?

Vielen Dank

Alexander

Hallo zusammen,

Hallo,

ich habe gehört, dass diese Anhörungsregel schon seit ein paar
Jahren aufgehoben sei. Stimmt das?

Eine derartige Anhörungsregel hat es gesetzlich noch nie gegeben.

Vielen Dank

&Tschüß

Alexander

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

damit widersprichst Du Dir aber: zuvor hast Du geschrieben:

Die Regelung im TV kann nur so ausgelegt werden, daß der AG
vor Ausspruch der Abmahnung dem AN ausdrücklich Gelegenheit
zur Stellungnahme geben muß. Ob der AN sich jetzt, oder in
einem Jahr äußert, bleibt ihm überlassen.

irgend was stimmt da nicht. Entweder es gibt diese Regelung - oder es gibt sie nicht. Es kann nur eines richtig sein.

Viele Grü´ße

Alexander

Hallo,

das ist kein Widerspruch.
Dem AN muß zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, aber der AN muß sich bei dieser Gelegenheit nicht äußern , er kann das auch erst zB in 18 Monaten tun.
Dieses Recht auf spätere Äußerung kann der TV nicht nehmen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist kein Widerspruch.
Dem AN muß zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden,
aber der AN muß sich bei dieser Gelegenheit nicht äußern , er
kann das auch erst zB in 18 Monaten tun.
Dieses Recht auf spätere Äußerung kann der TV nicht nehmen.

vielleicht habe ich mich zu unklar ausgedrückt.

Du schreibst weiter oben:

Eine derartige Anhörungsregel hat es gesetzlich noch nie gegeben.

und an anderer Stelle ebenfalls in diesem Beitragsfaden, dass es im Tarifvertrag eine entsprechende Vorschrift gibt.

Darauf bezog sich mein Einwand: Es kann nur eines richtig sein: entweder es gibt diesen Passus im Tarifvertrag, oder es gibt ihn nicht. Ferner hast Du bisher nicht darauf geantwortet, dass ich gehört habe, dass dieser Passus früher zwar mal bestanden hat, dass dieser aber schon seit einigen Jahren aufgehoben ist.

Ich würde mich freuen, wenn Du auf diesen Widerspruch, den Du niedergeschrieben hast, eingehen würdest und ferner auch darauf, ob das was ich gehört habe (dass es diesen Passus seit einigen Jahren eben nicht mehr gibt), ob das zutrifft.

Vielen Dank im Voraus

Alexander

&Tschüß
Wolfgang

2 Paar Schuhe
Hi!

Eine derartige Anhörungsregel hat es gesetzlich noch nie gegeben.

und an anderer Stelle ebenfalls in diesem Beitragsfaden, dass
es im Tarifvertrag eine entsprechende Vorschrift gibt.

Siehst Du den Unterschied denn nicht, wenn Du ihn sogar selbst erwähnst? :smile:

VG
Guido

Hallo Guido,

das ist doch ein Schmarrn sondersgleichen. Der Tarifvertrag ist doch rechtlich bindend. Somit ist es völlig egal ob ich schreibe „im Tarifvertrag“ oder „gesetzlich“ - Recht ist Recht.

dann ersetze ich halt beides durch „rechtlich“, wenn Dir das lieber ist. Schmarrn ist es trotzdem.

Und es beantwortet immer noch nicht meine Frage: Gibt es jetzt so eine Regel oder nicht? Ist sie seit Jahren abgeschafft oder nicht?

Viele Grüße

Alexander

Hallo nochmal,

das ist doch ein Schmarrn sondersgleichen.

Wenn Du meinst…

Der Tarifvertrag
ist doch rechtlich bindend. Somit ist es völlig egal ob ich
schreibe „im Tarifvertrag“ oder „gesetzlich“ - Recht ist
Recht.

Tarifverträge gibt es irgendwas im Bereich von 50.000 - 70.000 in Deutschland.

Ob sich da im Einzelnen irgendwas geändert hat, wird Dir niemand beantworten können, wenn der TV im Detail nicht bekannt ist, denn selbst im ÖD gibt es nicht nur einen anwendbaren TV.

dann ersetze ich halt beides durch „rechtlich“, wenn Dir das
lieber ist. Schmarrn ist es trotzdem.

Naja, wenn Du den Unterschied nicht verstehst, obgleich Du darauf aufmerksam gemacht wirst, ist es „Schmarrn“, den Versuch zu unternehmen, Dir zu antworten.

Und es beantwortet immer noch nicht meine Frage: Gibt es jetzt
so eine Regel oder nicht? Ist sie seit Jahren abgeschafft oder
nicht?

Dazu fragst Du am besten eine der Tarifvertragsparteien, denn ohne zu wissen, welcher Manteltarifvertrag genau Anwendung findet, wirst Du keine Antwort auf diese Frage bekommen.

Gruß
Guido