Hallo Wolfgang,
das ist kein Widerspruch.
Dem AN muß zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden,
aber der AN muß sich bei dieser Gelegenheit nicht äußern , er
kann das auch erst zB in 18 Monaten tun.
Dieses Recht auf spätere Äußerung kann der TV nicht nehmen.
vielleicht habe ich mich zu unklar ausgedrückt.
Du schreibst weiter oben:
Eine derartige Anhörungsregel hat es gesetzlich noch nie gegeben.
und an anderer Stelle ebenfalls in diesem Beitragsfaden, dass es im Tarifvertrag eine entsprechende Vorschrift gibt.
Darauf bezog sich mein Einwand: Es kann nur eines richtig sein: entweder es gibt diesen Passus im Tarifvertrag, oder es gibt ihn nicht. Ferner hast Du bisher nicht darauf geantwortet, dass ich gehört habe, dass dieser Passus früher zwar mal bestanden hat, dass dieser aber schon seit einigen Jahren aufgehoben ist.
Ich würde mich freuen, wenn Du auf diesen Widerspruch, den Du niedergeschrieben hast, eingehen würdest und ferner auch darauf, ob das was ich gehört habe (dass es diesen Passus seit einigen Jahren eben nicht mehr gibt), ob das zutrifft.
Vielen Dank im Voraus
Alexander
&Tschüß
Wolfgang