Anwaltskosten für Gegendarstellung bei Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im März von meiner Firma schriftlich abgemahnt worden.Die Vorwürfe sind meines Erachtens völlig absurd. Mir wurde empfohlen einen Anwalt zu konsultieren um diese Abmahnung zu entkräften.Wissen Sie vielleicht was sowas kosten wird, wenn der Anwalt eine von mir vorbereitete Gegendarstellung verfasst? Mir liegt es daran diese meiner Personalakte beizufügen.Auch ohne Androhung rechtlicher Schritte.

vielen Dank

Gruß

sydneysider

Hallo, ich halte den Anwalt dafür für völlig unnötig. Gegendarstellung letzter Satz: diese Gegendarstellung ist der Personalakte zuzufügen, abgeben und fertig! Spart Geld, Energie, s chlechte Stimmung und bringt das Gleiche! Wenn du magst, kannst du sie mir vorher zusenden, schaue gerne drüber.

Gruß Brigitte

Der Anwalt rechnet nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung ab. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Was das in Ihrem Fall sein wird, kann ich leider nicht sagen.

Anwaltshonorae sind frei vereinbar.
Wenn Sie ein RS-Vers. haben, sollten sie schauen, ob diese dafür nicht in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie Geringverdiener sind u. keine RS-Vers. haben, können Sie auch zum Amtsgericht gehen u. prüfen lassen, ob Sie dort einen sog. Beratungsschein bekommen.

Grundsätzl. muß eine Gegendarstellung nicht v. einem Anwalt verfaßt werden.

Dieser kommt dann ins Spiel, wenn auf Herausnahemaus d. P-Akte geklagt wird.

Hallo,

idR ist es falsch, auf eine Abmahnung zu reagieren, da dies evtl. erst den AG auf Mängel bzw. Fehler hinweist.
Verwendet der AG die Abmahnung für eine Kündigung, muß er auch ggfs. die Berechtigung der Abmahnung nachweisen, wenn diese Abmahnung erst im Prozess vom AN angegriffen wird.
Schreiben Sie für sich den Sachverhalt auf, sichern evtl. Zeugen (Aussagen)oder Beweismittel (Schriftstücke etc.) und heben Sie das Ganze drei Jahre auf. Danach ist die Abmahnung allerspätestens hinfällig.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…
Kümmern Sie sich lieber um umfassenden Rechtsschutz -
zB durch einen Gewerkschaftsbeitritt.
Sollten Sie eine Anwalt konsultieren, müßten Sie diesen ohne Rechtsschutz selber bezahlen. Beratung und Schriftsatz schlagen mit mindestens ca. 150 - 200€ zu Buche

&Tschüß
Wolfgang

Mir liegt es daran diese meiner
Personalakte beizufügen. Auch ohne Androhung rechtlicher
Schritte.

Das Problem daran - ohne ein Verfahren wird Ihre Gegendarstellung vermutlich mit einem Grinsen entgegen genommen, ohne dass es Auswirkung für die Zukunft hätte. Es macht schon einen Unterschied, ob nur eine Gegendarstellung vorliegt oder ein richterlicher Beschluss auf dessen geheißt die Abmahnung nicht existiert.

Da in der 1. Instanz keine Anwaltspflicht besteht, kann wer versiert ist dies selbst beantragen beim Arbeitsgericht, von Vorteil ist auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft oder eine Rechtschutzversicherung. Die Anwaltskosten oerientieren sich ja am Streitwert - vondaher kann man über die letztendlichen Kosten nur mutmaßen

ich bin im März von meiner Firma schriftlich abgemahnt
worden.Die Vorwürfe sind meines Erachtens völlig absurd.

Anwalt zu konsultieren um diese
Abmahnung zu entkräften.
Wissen Sie vielleicht was sowas kosten

wird, wenn der Anwalt eine von mir vorbereitete
Gegendarstellung verfasst?

Guten Tag,

eine Stellungnahme zur Aufnahme in die Personalakte können Sie selbst an die Firma senden. Die muss dann zum Vorgang hinzugefügt werden. Gerade wenn Sie keine rechtlichen Schritte wollen, wäre das eine Alternative.
Ansonsten entsteht durch den von Ihnen beschriebenen Auftrag eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Dies sollte als durchschnittliche Sache mit einer 1,3 Gebühr möglich sein. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Der wiederum wird hier ein 3facches vom Monatsgehalt sein.
Angenommen es sind 2500 Euro brutto Monat dann sind es 7500 Euro Gegenstandswert. Die Gebühr 1,3 wäre dann mit MwSt. 661,16 Euro. Sie können das per Prozesskostenrechner mit jeden Betrag ermitteln.
Schönen Tag noch

Hallo,

einen Anwalt… hmm … bestimmt 150€. Ich würde mich einer Gewerkschaft anschließen, die nehmen 1% vom Brutto und da ist alles mit drin. Auch Arbeitsrecht und gerichtliche Vertretung sowie die anfallenden Kosten.
Wenn du jetzt eintrittst, dann schreiben die dir schon mal einen Brief. Klagen würden die aber erst nach drei Monaten Mitgliedschaft.
Ich denke das macht Sinn, weil nach einer Abmahnung sehr oft noch etwas hinterher kommt :frowning:
Viel Glück!!

Sofern Sie nur die Gegendarstelung der Personalakte hinzufügen wollen, so benoetigen Sie hierfür keinen Anwalt. Diese Recht haben Sie so oder so.
Anders sieht es bei der Entfernung einer Abmahnung aus der Peronalakte aus. Solche Fälle gehen häufiger zum Arbeitsgericht.
Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert den ich nicht beurteilen kann.
Die Gerichtskosten sind im Arbeitsrechtlichen Verfahren max 500,-- Euro, Vergleiche sind meines Wissens kostenfrei. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen LAG Bezirken.
Dies ist keine Rechtsberatung. Detaillierte Auskünfte bedürfen detaillierterer Information und sollten bei REchtsanwälten eingeholt werden.

Ich hoffe dennoch es hilft Ihnen zunaechst bei einer ersten Orientierung.

Gruss

WG

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im März von meiner Firma schriftlich abgemahnt
worden.Die Vorwürfe sind meines Erachtens völlig absurd.

Entscheidend ist natürlich im ersten Anlauf, was die Firma zu dem Thema denkt.

Mir

wurde empfohlen einen Anwalt zu konsultieren

Wer hatte Dir denn das empfohlen?

um diese

Abmahnung zu entkräften.Wissen Sie vielleicht was sowas kosten
wird, wenn der Anwalt eine von mir vorbereitete
Gegendarstellung verfasst?

„Entkräften“ kannst Du die Vorwürfe nur durch handfeste Beweise, nicht durch eine einfache Gegendarstellung.

Mir liegt es daran diese meiner

Personalakte beizufügen.

Die Gegendarstellung kannst Du formlos selbst verfassen - dafür brauchst Du keinen Anwalt zu beauftragen.

Notfalls können Dir auch Betriebsrat oder Gewerkschaft oder ein „fachkundiger“ Freund bei der Formulierung helfen, falls Du selbst sie Dir nicht zutraust.

Auch ohne Androhung rechtlicher

Schritte.

vielen Dank

Gruß

sydneysider

Ich habe keine Ahnung was das kosten würde. Die Gegendarstellung kann man auch allein schreiben, in dem man Wort für Wort und Satz für Satz durchgeht, ihn widerlegt, unter Angabe von „Beweisen“ oder Zeugen. Die Rechtssprechung verlangt nicht mehr die Gegendarstellung dem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Wenn es tatsächlich zu einer weiteren Abmahnung wegen einer gleichartig gelegenen Verfehlung kommt, und damit zu einer Kündigung, dann reicht es, die erste Gegendarstellung zur Abmahnung der Kündigungsschutzklage beizufügen. So hat der Arbeitgeber kaum Möglichkeit mehr das Gegenteil (mit irgendwelchen Tricks)zu beweisen. Früher schickte man dem Arbeitgeber die Gegendarstellung zu, mit dem Vermerk, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, oder die Gegendarstellung zum Inhalt der Prsonalakte zu machen.

Hallo naira,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Tipps.

beste Grüße

sydneysider

Hallo demosthenes,

vielen Dank für die schnelle Antwort.Ein Bekannter von mir ist Personaler und riet mir einen Anwalt einzuschalten.Ich werde nämlich schon seit längerem gemobbt, was mich chronisch krank machte.Beweise habe ich,Fotos, Aufträge; Emails…In dem Laden gibt es keinen Betriebsrat (das wird seine Gründe haben ).In der Gewerkschaft bin ich leider nicht.

beste Grüße

sydneysider

Hallo herr Görres,
vielen Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Tipps.

beste Grüße

sydneysider

Hallo Cliff1000,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Tipps. Wär ich bloß schon viel früher in die Gewerkschaft eingetreten.Hätte nie gedacht das es mal soweit kommt

Gruß

sydneysider

Hallo,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Die Geschäftsgebühr fällt doch nur an, wenn es zum Prozess kommt ,bzw. ich gegen die Abmahnung Klage einreiche.Was ja letzendlich das Gleiche ist.
Ich möchte ja nur das die Gegendarstellung zu meiner Personalakte gelegt wird.

gruß

sydneysider

Hallo Herr Ritter,
vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort.
Ein Zukunft ginbt es für mich in dem Laden eh nicht.Werde schon seit längerem gemobbt.Eine Rechtschutzversicherung wird angestrebt.

beste Grüße

sydneysider

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort.
Ich will damit meinem AG nur deutlich machen , das ich nicht alleine da stehe, die ca. 200 € sind mir die Sache wert.Ich werde das Arbeitsverhältnis eh beenden weil ich u.a. schon seit langem gemobbt werde,was mich chronisch krank machte.Beweise habe ich genug.
Ein gewerkschaftsbeitritt wird erwogen.

beste Grüße

sydneysider

Hallo frau Erdelkamp,

vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort

beste Grüße

sydneysider

Hallo,

vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort

Gruß

sydneysider

Der Anwalt rechnet nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung ab.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Was das in Ihrem
Fall sein wird, kann ich leider nicht sagen.