Arbeiten an Sonntag und Feiertagen

Hallo, vielen dank schon mal für die Antworten.

Also, es geht darum:
Ein Angestellter in einem Kleinbetrieb (2 Angestellte + Aushilfen nach Abruf) hat eine 40 Stunden Woche. Arbeiten Dienstag bis Samstag.

Überstunden werden nicht bezahlt, sondern werden als Plusstunden gutgeschrieben, die man jederzeit benutzen kann als Freizeitausgleich.

Nun ist es so, dass der Angestellte mit seiner Kollegin an einem Sonntag arbeiten soll.
Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Auch gibt es kein Tarifvertrag.
Der einzige Satz im Vertrag lautet, das der Angestellte sich dazu bereit erklärt Nacht-, Schicht-, Sonntagsarbeit zu leisten…

Genau so wird es auch einen Monat darauf sein, das die zwei Angestellten an einem Feiertag arbeiten müssen. Aber nur etwa 3 bis 4 Stunden. (Mittwoch, ein Tag an dem also gearbeitet wird)

Meine Frage ist jetzt, gibt es da irgendwas Gesetzlich geregeltes, also etwas, an das sich die Chefin der beiden halten muss?

Ich hörte z.b. dass man wie jetzt an diesem Feiertag das Doppelte bekommt.
Also: Wenn man 3 Stunden arbeite, würde man also 6 Stunden gut geschrieben bekommen.
Ebenso am Sonntag: Wenn man z.b. 6 Stunden an diesem Sonntag arbeite, hätte man dann 12 Stunden gut.

Stimmt das denn?
Geld gibt es auf keinen Fall, nur Stunden.
Hat man da ein Recht darauf, ist da irgendwas für Sonntags und Feiertagsarbeit geregelt, ohne das was im Vertrag stehen muss?
Darf man darauf bestehen, wenn die Chefin einem nur die normalen Stunden geben will?

Und wie ist das an diesem Feiertag (Mittwoch) wenn das normal ein Tag ist an dem man nicht arbeitet?

Wäre nett wenn mir das einer sehr verständlich erklärt, da ich mich mit so was normal nicht beschäftige und mich mit Rechtsfragen absolut nicht auskenne.

Vielen Dank!

Hallo,

Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Auch gibt es kein
Tarifvertrag.
Der einzige Satz im Vertrag lautet, das der Angestellte sich
dazu bereit erklärt Nacht-, Schicht-, Sonntagsarbeit zu
leisten…

Na das ist doch ne Regelung. Oder worauf bezieht sich das ‚‚Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt.‘‘?

Meine Frage ist jetzt, gibt es da irgendwas Gesetzlich
geregeltes, also etwas, an das sich die Chefin der beiden
halten muss?

Ja. Siehe http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73359.htm

Also: Wenn man 3 Stunden arbeite, würde man also 6 Stunden gut
geschrieben bekommen.

Nö, man bekommt 1 Ersatzruhe tag.

Ebenso am Sonntag: Wenn man z.b. 6 Stunden an diesem Sonntag
arbeite, hätte man dann 12 Stunden gut.

Nö, dafür bekommt man auch nur 1 Ersatzruhe tag.

Darf man darauf bestehen, wenn die Chefin einem nur die
normalen Stunden geben will?

Man darf auf die gesetzliche Regelung betehen, da sie für alle AN bzw. AG gilt.

MfG

mh, ja toll… wie bringt man so was einem chef bei, das er einem für 3 stunden arbeit an einem feiertag einen kompletten freien tag geben muss…
der chef meinte sogar, als die frage gestellt wurde wie er es an einem sonntag macht:
Mehr lohn, oder freizeitausgleich: es werden die -> stunden aufgeschrieben…

da wird man dann abgezockt und bekommt gleichzeitig noch ein schlechtes gewissen das man keinen kompletten tag für 3 stunden arbeit verlangen kann.
und der komplette tag gillt auch bei nur 3 stunden arbeiten?

und der komplette tag gillt auch bei nur 3 stunden arbeiten?

Das Gesetz (siehe den von mir bereits geposteten link) macht keine Einschränkung, wie lange man am Sonn- bzw. Feiertag beschäftigt sein muss, um den Ersatzruhetag zu erhalten.

Nun ist es so, dass der Angestellte mit seiner Kollegin an
einem Sonntag arbeiten soll.
Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Auch gibt es kein
Tarifvertrag.
Der einzige Satz im Vertrag lautet, das der Angestellte sich
dazu bereit erklärt Nacht-, Schicht-, Sonntagsarbeit zu
leisten…

Grundsätzlich ist das Arbeiten an Sonntage unzulässig. Für einige Branchen (wie Rettungsdienst, Krankenhäuser, Gastronomie) gibt es davon Ausnahmen kraft Gesetzes. Die findest du hier

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__10.html

Ist das Unternehmen deines Chefs nicht dabei, gehts nicht mehr so einfach, dann braucht er eine Sonntagsarbeits-Genehmigung von der zuständigen Stelle (i.d.R. die Gewerbeaufsicht; kommt aber drauf an, in welchen Bundesland du bist; mehr zur Gewerbeaufsicht findest du hier http://www.vdgab.de )

In Bezug auf die Ersatzruhetage, Ansprüch, etc. kann ich mich Herrn Xolophos nur anshcliessen.

Und wie ist das an diesem Feiertag (Mittwoch) wenn das normal
ein Tag ist an dem man nicht arbeitet?

Feiertage werden wie Sonntage behandelt; außer, dass der Ausgleichszeitraum für den Ersatzruhetag 8 Woche statt 2 Wochen ist

Wäre nett wenn mir das einer sehr verständlich erklärt, da ich
mich mit so was normal nicht beschäftige und mich mit
Rechtsfragen absolut nicht auskenne.

War das soweit verständlich? Oder kann man noch weiterhelfen.

MfG

hi, danke für die antwort.

es ist so das die branche im normalen fall schon sonntags auf hat, aber in diesem laden ist es nicht die regel, da die nachfrage fehlt und nur ab und an in dem geschäft eine ausnahme gemacht wird. ist also was das betrifft erlaubt, da sonntagsarbeit und feiertagsarbeit nichts ungewöhnliches ist.

jetzt nochmal: hier sagt jeder ein kompletter tag sei pflicht.
aber ich hörte von vielen schon, das die dann doppelte überstunden gutgeschrieben bekommen haben. was ja eigentlich ja bei 8 stunden arbeit sogar ein vorteil wäre.

ich will gern wissen wie das ist, wenn sie keinen kompletten tag gibt. muss sie dann doppelte überstunden geben, auch wenn es eine branche ist, bei der es normal ist sonn und feiertage offen zu haben?

was ich auch hörte: eine kollegin hat behauptet das sie für einen sonntag arbeiten sogar 2 tage frei bekommen hat dafür.
auch habe ich das schon von wem andern gehört, das er für die arbeit in seinem laden, welche sonntags war 2 komplette tage bekommen hat.
(manche bekommen ja doppelten lohn, die eben wohl doppelte freizeit, deswegen die frage mit den doppelten überstunden.)
kann man z.b. doppelte überstunden „verlangen“ wenn sie die nicht geben will, bzw. man auf dem stundenplan nichts stehen sieht… oder darf ich „nur“ einen kompletten ersatztag verlangen (den sie ja von sich aus nicht geben will, die sagte klar das es überstunden sind, aber von doppelten ist nicht die rede).

kann mir das einer erklären? wieso 2 tage?

also, wie gesagt: doppelte überstunden sind völlig ok, ich will nur wissen ob das auch pflicht is bei einem unternehemen bei den sonntagsarbeit völlig ok ist und erlaubt ist.
und ob ich auch doppelte überstunden verlangen darf wenn sie eben selbst nich auf den ersatztag kommt.

(ja, kaut mir das thema ruhig auseinander -.-)

Hallo.

Nur kurz, da keine Zeit:
Gesetzlich verpflichtend ist hier das Arbeitzeitgesetz. Dort im § 11:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__11.html.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, …
Also nichts doppelt geld, nicht zwei Tage extra, sondern schlicht und einfach einen Ersatzruhetag.

Hallo.

Also nichts doppelt geld, nicht zwei Tage extra, sondern
schlicht und einfach einen Ersatzruhetag.

Hoffen wir mal, dass es der Fragesteller jetzt endlich glaubt … nachdem du es nochmal bestätigt hast (was ich am 18.04. bereits - übereinstimmend - geschrieben hatte).

:wink: