Hallo, vielen dank schon mal für die Antworten.
Also, es geht darum:
Ein Angestellter in einem Kleinbetrieb (2 Angestellte + Aushilfen nach Abruf) hat eine 40 Stunden Woche. Arbeiten Dienstag bis Samstag.
Überstunden werden nicht bezahlt, sondern werden als Plusstunden gutgeschrieben, die man jederzeit benutzen kann als Freizeitausgleich.
Nun ist es so, dass der Angestellte mit seiner Kollegin an einem Sonntag arbeiten soll.
Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Auch gibt es kein Tarifvertrag.
Der einzige Satz im Vertrag lautet, das der Angestellte sich dazu bereit erklärt Nacht-, Schicht-, Sonntagsarbeit zu leisten…
Genau so wird es auch einen Monat darauf sein, das die zwei Angestellten an einem Feiertag arbeiten müssen. Aber nur etwa 3 bis 4 Stunden. (Mittwoch, ein Tag an dem also gearbeitet wird)
Meine Frage ist jetzt, gibt es da irgendwas Gesetzlich geregeltes, also etwas, an das sich die Chefin der beiden halten muss?
Ich hörte z.b. dass man wie jetzt an diesem Feiertag das Doppelte bekommt.
Also: Wenn man 3 Stunden arbeite, würde man also 6 Stunden gut geschrieben bekommen.
Ebenso am Sonntag: Wenn man z.b. 6 Stunden an diesem Sonntag arbeite, hätte man dann 12 Stunden gut.
Stimmt das denn?
Geld gibt es auf keinen Fall, nur Stunden.
Hat man da ein Recht darauf, ist da irgendwas für Sonntags und Feiertagsarbeit geregelt, ohne das was im Vertrag stehen muss?
Darf man darauf bestehen, wenn die Chefin einem nur die normalen Stunden geben will?
Und wie ist das an diesem Feiertag (Mittwoch) wenn das normal ein Tag ist an dem man nicht arbeitet?
Wäre nett wenn mir das einer sehr verständlich erklärt, da ich mich mit so was normal nicht beschäftige und mich mit Rechtsfragen absolut nicht auskenne.
Vielen Dank!