Hallo!
Die Rezepte wurden vor Anstellung erarbeitet und dann in den
Betrieb eingebracht. Also nicht während der Arbeitszeit
erarbeitet.
Täuscht mein Eindruck, dass Du Dich absichtlich missverständlich ausdrückst, um eine Antwort in Deinem Sinn zu erhalten? Mach’ Dir bitte klar, dass solche Antwort nichts nützt.
Es geht nicht darum, ob die Rezepte während der Arbeitszeit entstanden, sondern darum, ob sie im Zeitraum der Anstellung entstanden, also auch gerne während der Freizeit oder während des Urlaubs.
Rezepte sind zwar keinen gewerblichen Schutzrechten zugänglich, aber die Frage, wem im Zusammenhang mit der Anstellung erzielte Arbeitsergebnisse gehören, lässt sich dennoch mit Hilfe des Arbeitnehmererfindungsgesetzes beantworten.
Beispiel: Jemand ist als Koch in einem Gastronomieunternehmen beschäftigt. Der Koch entwickelt in seiner Freizeit ein neues Verfahren zur Herstellung von Kondomen. Ganz klar, das Kondomherstellverfahren steht mit der Anstellung in keinem Zusammenhang. Der Koch muss das Kondomherstellverfahren trotzdem zunächst seinem Arbeitgeber zur Verwertung anbieten. Der Chef hat kein Interesse und der Koch kann über das Kondomherstellverfahren frei verfügen.
Das sieht aber bei während der Freizeit erzielten Ergebnissen geistiger Arbeit, die im Zusammenhang mit der Anstellung stehen, anders aus. Der Zusammenhang von Anstellung als Koch, Rezepten und Gastronomie liegt auf der Hand. Die Rezepte sind dann ohne weiteres Eigentum des Arbeitgebers.
Für die Ergebnisse geistiger Arbeit des Beschäftigen hat der Arbeitgeber eine Vergütung zu entrichten, die aber sogar bei schutzfähigen Sachen gegen Null geht, wenn die Ergebnisse zu den gewöhnlichen Pflichten des Arbeitnehmers gehören. Bei Kochrezepten, die wie erwähnt keinem Schutz zugänglich sind, zudem vom angestellten Koch, zu dessen selbstverständlichen Aufgaben das Abrunden von Rezepten und die Kombination von Zutaten zu neuen Rezepten zum gewöhnlichen Handwerk gehört, kann man Ansprüche auf besondere Vergütung ausschließen.
Ähnliches gilt für die Servicekraft im Gastro-Betrieb, die sich nach Feierabend zu Hause an den PC setzt und die schedderigen Speisekarten ein bisschen hübscher gestaltet. Sie darf nicht auf die Idee kommen, nach Kündigung die von ihr entworfenen Speisekarten einzusammeln.
Btw: Im Gastro-Betrieb scheint es ein in der Branche verbreitetes organisatorisches Defizit zu geben. Es sollte ein Selbstgänger sein, dass sämtliche im Unternehmen verwendeten Rezepturen nicht nur auf irgendwelchen Zetteln herumfliegen, sondern im Büro des Chefs in Papierform oder elektronisch abgelegt sind. Schon klar, es erscheint entbehrlich. Schließlich weiß man doch, wie Salzkartoffeln gehen. Die Prise von diesem, einen Schuss von jenem und die Sorte des verwendeten Öls für den letzten Pep einer Sauße hat man aber nicht mehr unbedingt parat, wenn der Koch wechselt.
Gruß
Wolfgang