Hi
vorab IANAL
gehen wir mal davon aus, dass Lieschen Müller da ein Problem
hätte: Sie sei wegen Krankheit_1 krank geschrieben, würde sich
aber genieren, das ihrem Arbeitgeber zu erzählen.
sie muss das dem Arbeitgeber auch nicht erzählen WAS sie hat
Nun steht ja bekanntlich auf der Krankschreibung kein Grund
drauf, trotzdem ruft sie natürlich bei ihrer Firma an um
Bescheid zu geben und die mitfühlende Kollegin fragt sie „ja
Du armes Lieschen, was fehlt Dir denn?“.
sie muss das auch der Kollegin nicht erzählen, was sie wirklich hat
Nun möchte - wie gesagt - Lieschen ihre Krankheit_1
verschweigen und sagt „Krankheit_2“. Dürfte sie das?
Ausser wenn man vor Gericht vereidigt wurde, ist niemand verpflichtet die Wahrheit zu sagen
könnte ihr der Arbeitgeber, so er denn drauf käme, daraus
einen Strick drehen?
rechtlich nicht - menschlich … naja er würde sie sicher nicht mehr für loyal halten und seine Schlüsse für die Zukunft draus ziehen
Der Einfachheit halber gehen wir mal
davon aus, dass keine der beiden Krankheiten Lieschens Arbeit
beeinflussen würde.
eben drum … aber manche Krankheiten werden, wenn sie bekannt werden, bei Arbeitgebern gern als „oh mein gott sie ist nicht belastbar“ angesehen - und wenn man den Ruf mal weg hat kommt man da nie wieder raus
Aber man kann alle „schwierigen“ Krankheiten auch „umformulieren“ ohne zu lügen (naja gut bei einem Beinbruch ist es schwierigda ist es aber auch unnötig )
es ist z.b. für den weiteren Arbeitsweg deutlich besser zu sagen „Stoffwechselstörung“ als „Depression“ was im Prinzip das Gleiche ist, aber im kopf des Arbeitgebers anders ankommt
Gruß H.