Arbeitgeber über Krankheit anlügen?

Hallo zusammen,

gehen wir mal davon aus, dass Lieschen Müller da ein Problem hätte: Sie sei wegen Krankheit_1 krank geschrieben, würde sich aber genieren, das ihrem Arbeitgeber zu erzählen.

Nun steht ja bekanntlich auf der Krankschreibung kein Grund drauf, trotzdem ruft sie natürlich bei ihrer Firma an um Bescheid zu geben und die mitfühlende Kollegin fragt sie „ja Du armes Lieschen, was fehlt Dir denn?“.

Nun möchte - wie gesagt - Lieschen ihre Krankheit_1 verschweigen und sagt „Krankheit_2“. Dürfte sie das? Oder könnte ihr der Arbeitgeber, so er denn drauf käme, daraus einen Strick drehen? Der Einfachheit halber gehen wir mal davon aus, dass keine der beiden Krankheiten Lieschens Arbeit beeinflussen würde.

*wink*

Petzi

Hi

vorab IANAL :wink:

gehen wir mal davon aus, dass Lieschen Müller da ein Problem
hätte: Sie sei wegen Krankheit_1 krank geschrieben, würde sich
aber genieren, das ihrem Arbeitgeber zu erzählen.

sie muss das dem Arbeitgeber auch nicht erzählen WAS sie hat :wink:

Nun steht ja bekanntlich auf der Krankschreibung kein Grund
drauf, trotzdem ruft sie natürlich bei ihrer Firma an um
Bescheid zu geben und die mitfühlende Kollegin fragt sie „ja
Du armes Lieschen, was fehlt Dir denn?“.

sie muss das auch der Kollegin nicht erzählen, was sie wirklich hat

Nun möchte - wie gesagt - Lieschen ihre Krankheit_1
verschweigen und sagt „Krankheit_2“. Dürfte sie das?

Ausser wenn man vor Gericht vereidigt wurde, ist niemand verpflichtet die Wahrheit zu sagen

könnte ihr der Arbeitgeber, so er denn drauf käme, daraus
einen Strick drehen?

rechtlich nicht - menschlich … naja er würde sie sicher nicht mehr für loyal halten und seine Schlüsse für die Zukunft draus ziehen

Der Einfachheit halber gehen wir mal
davon aus, dass keine der beiden Krankheiten Lieschens Arbeit
beeinflussen würde.

eben drum … aber manche Krankheiten werden, wenn sie bekannt werden, bei Arbeitgebern gern als „oh mein gott sie ist nicht belastbar“ angesehen - und wenn man den Ruf mal weg hat kommt man da nie wieder raus

Aber man kann alle „schwierigen“ Krankheiten auch „umformulieren“ ohne zu lügen (naja gut bei einem Beinbruch ist es schwierigda ist es aber auch unnötig :wink: )

es ist z.b. für den weiteren Arbeitsweg deutlich besser zu sagen „Stoffwechselstörung“ als „Depression“ was im Prinzip das Gleiche ist, aber im kopf des Arbeitgebers anders ankommt :wink:

Gruß H.

Hi

Ausser wenn man vor Gericht vereidigt wurde, ist niemand
verpflichtet die Wahrheit zu sagen

Es ist nicht wirklich empfehlenswert, vor Gericht - auch OHNE VEREIDIGUNG - zu lügen!

Gruß
Guido

Hi

Ausser wenn man vor Gericht vereidigt wurde, ist niemand
verpflichtet die Wahrheit zu sagen

Es ist nicht wirklich empfehlenswert, vor Gericht - auch OHNE
VEREIDIGUNG - zu lügen!

nee sicher nicht - hab ich falsch ausgedrückt … sorry …

Gruß h.

Hallo,

Es ist nicht wirklich empfehlenswert, vor Gericht - auch OHNE
VEREIDIGUNG - zu lügen!

Als Angeklagter vor Gericht darf man lügen, dass sich die Balken biegen. Und deshalb wird man als Angeklagter gar nicht erst vereidigt.

Aber das gehört ja eigentlich gar nicht hier ins Brett, im Arbeitsrecht gibt es ja genauso wenig Angeklagte wie im Zivilrecht, oder?.

Gruß
loderunner (ianal)

Würde hier nicht der gleiche Grundsatz gelten, wie beim Bewerbungsgespräch?

Hier darf der AG bestimmte Fragen (z.B. nach Schwangerschaft) nicht stellen, tut er es trotzdem, darf der Bewerber lügen. Der AG kann ihm dann, wenn sich die Lüge nach Abschluss des Vertrages als solche herausstellt, nicht kündigen, wie es sonst bei unwahren Angaben möglich wäre.

Meine Meinung: Der AG darf nicht fragen, was der AN hat, tut er es dennoch, darf man ihn anlügen.

Im vorliegenden Beispiel ist das Ganze doch noch dadurch entschärft, dass eine Kollegin gefragt hat und nicht der AG.

Beste Grüße, Inli
(die sich eine Menge harmloser jedoch peinlicher Beschwerden vorstellen kann, die sie dem AG nicht auf die Nase binden würde z. B. Kopfläuse :wink:

Hi!

Aber das gehört ja eigentlich gar nicht hier ins Brett, im
Arbeitsrecht gibt es ja genauso wenig Angeklagte wie im
Zivilrecht, oder?.

Schön, dass DU das schreibst, dann muss ich das nicht *fg*

VG
Guido