Arbeitgeberwechsel in der woche, wann frei? hotel

hallo. ich habe eine frage zum anspruch auf freie tage bei arbeitgeberwechsel unter der woche. wie ist das eigentlich, wenn man in der gastronomie arbeitet und dadurch immer bewegliche freie tage hat. angenommen, der erste ist ein samstag und man hat freitag bei dem einen AG seinen letzten und am samstag bei dem anderen AG seinen ersten arbeitstag. nun stehen einem ja pro woche 2 freie tage zu. gibt es einen gesetzestext dazu, wieviele freie tage anteilig bei dem alten AG zu gewähren sind. es könnte doch sonst dazu kommen, dass man garkein fei hat, oder?

Hallo,

warum sollten dem AN 2 freie Tage in der Woche zustehen?

VG
EK

naja, ich dachte, 5 tage arbeiten, 2 tage frei wäre eine gängige praxis in deutschland. aber man könnte natürlich auch 5 tage arbeiten (alter AG montag bis freitag) und 2 tage arbeiten (neuer AG samstag sonntag) macht 7 tage arbeiten und garkein frei. ist auf jeden fall arbeitgeber freundlich. wie ist denn nun die gesetzliche lage? wer hat wann frei zu geben? jeder AG einen freien tag?. oder der alte AG 2 freie tage? wie nun???

Moinsen :smile:

naja, ich dachte, 5 tage arbeiten, 2 tage frei wäre eine
gängige praxis in deutschland.

es gibt -fast- nichts, was es nicht gibt…auch nicht bei der Verteilung der Arbeitszeit…

aber man könnte natürlich auch
5 tage arbeiten (alter AG montag bis freitag) und 2 tage
arbeiten (neuer AG samstag sonntag) macht 7 tage arbeiten und
garkein frei. ist auf jeden fall arbeitgeber freundlich.

Nein, es hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun, sondern mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag (ggf. Tarifvertrag) und was darin vereinbart wurde…

wie
ist denn nun die gesetzliche lage? wer hat wann frei zu geben?
jeder AG einen freien tag?. oder der alte AG 2 freie tage?
wie nun???

Weder noch… es kommt eben drauf an…-wie schon geschrieben- was vereinbart wurde…

Vielleicht kommt mit verschiedenen Beispielen Licht ins Dunkel:

Bsp. 1:
AGalt - Vertrag über monatlich 120 Std
AGneu - Vertrag über monatlich 120 Std
Keine Aussage über zu arbeitende Tage Woche im Vertrag/Tarifvertrag

Hier müssen bis zum Ende des Vertrages die zu leistenden Stunden erbracht werden. Wie die Std. auf die Tage verteilt werden liegt im Ermessen des AG (ggf. unter Mitbestimmung eines etwaigen BRs, unter Beachtung des ArbZG)

Beim neuen Vertrag ist es genauso…es könnte also prinzipiell in der Woche kein freier Tag sein…

Bsp. 2:
AGalt - Vertrag mit 30 Std. wchtl. Arbeitszeit/5 Tage Woche
AGneu - Vertrag über 120 Std. mtl Arbeitszeit ohne Tage-Woche
Monatserster am Donnerstag

Bei diesem Beispiel müsste der AN beim alten AG 3/5 der wchtl. Arbeitszeit beim alten AG bis Mi. 31. erbringen, also 18 Std.
Beim neuen AG wäre keine TageWoche vereinbart, er könnte also den AN von Donnerstag bis Sonntag arbeiten lassen…

Besp. 3:
Bei beiden AGs wird eine 5 Tage-Woche mit 30 Std. vereinbart
Monatserster am Donnerstag

AGalt 3/5 = 18 Std. bis zum 31.
AGneu 2/5 = 12 Std. ab 1.

Die 3 Arbeitstage beim AGalt sind verständlich
Die 12 Stunden beim AGneu könnte dieser jetzt an 2 Tagen a 6 Std. einfordern oder aber auch auf die Tage Do-So. verteilen. Die vereinbarte 5-Tage Woche wäre eingehalten.

Bsp. 4:
Hier wirds nun ganz verzwickt…
Bedingungen wie in Bsp. 3

Beim AG alt wurde noch am Sonntag 28. gearbeitet. Dem AN steht ein Ersatzruhetag („freier Tag“) nach § 11 (3) ArbZG zu. Dieser müsste -nach meinem Verständnis- noch vom AGalt zu gewähren sein, weil der neue AG ja nicht für Dinge aus einem anderen Arbeitsverhältnis aufkommen kann…
Würde aber bedeuten, dass der AN in den „verbleibenden“ 2 Arbeitstagen des Monats trotzdem die 3/5 der vereinbarten wchtl. Arbeitszeit zu leisten hat, da der Ersatzruhetag ja die Arbeitszeit nicht reduziert…

Grundsätzlich sind beide Vertragsverhältnisse gesondert zu beachten, Einschränkungen können sich ggf.über des ArbZG ergeben.

Gruß
MG