Hallo liebe Experten,
folgender Fall beschäftigt mich: (Namen sind frei erfunden)
Die Fa. Klotz und Bollermann Gebäudereinigung GmbH erbringt beispielsweise eine Dienstleistung: Gebäudereinigung
Hier ist Paul Krummbein beschäftigt, sein Arbeitsvertrag sagt aus, dass er Gebaüde reinigen soll.
Klotz und Bollermann Gartenbau GmbH gehört ebenso wie Klotz und Bollermann Sicherheitsdienste zur Bollermann- Gruppe. Von Paul Krummbein wird nun verlangt, dass er- wenn Not am Mann ist- im Gartenbau aushilft- also tätig wird für ein Unternehmen mit dem er ja KEINEN Arbeitsvertrag hat. Kann die Bollermann- Gruppe Ihre Arbeitnehmer beliebig in Ihren „Unterfirmen“ einsetzen? Wären da nicht bestimmte Regularien notwendig- ist das nicht eine Arbeitnehmerüberlassung?
Danke für Eure Meinungen
Frank