Arbeitsgericht

Arbeitnehmer X hat gegen Arbeitgeber Y Klage wegen Lohnverzug beantragt.
Arbeitgeber Zahlt seit über einem Jahr die Löhne 3 Wochen später wie Vereinbart.Dann hat er im Juni keinen Lohn für den Mai gezahlt,sondern den Mai Lohn erst am 13.Juli! Für den Juni hat Arbeitnehmer X bisweilen auch noch keine Abrechnung, und der Juli ist ja auch vorbei.
Ausserdem Klagt Arbeitnehmer X jetzt Urlaubsgeld von 2005 und 2006
sowie Zulagen für Spätschicht ein die von Arbeitgeber Y einfach im Januar
2005 gestrichen wurden.Ausserdem möchte Arbeitnehmer X nicht mehr bei diesen Bedingungen bei Arbeitgeber Y Arbeiten da er keinen Monat mehr Pünktlich seinen Verpflichtungen nachkommen kann,bzw. schon mit einigen Zahlungen in Verzug ist da er keinen Lohn bekommt.
Die Zahlungaufforderung vom Rechtsanwalt an den Arbeitgeber war am 06.07.06 Frist bis 20.07.06 dann wurde ja der Lohn für Mai am 13.07.06 gezahlt.Jetzt steht der Lohn für Juni,Urlaubsgeld 2005 und 2006
sowie der Lohn für Juli aus.(müßte nächste woche bezahlt werden)
Wer von euch war schonmal vorm Arbeitsgericht und hat seinen Lohn Eingeklagt und wie ist es ausgegangen?

Gehe regelmäßig zum Gericht :smile: und kann versichern, dass bei dieser
Konstellation es fast ausgeschlossen ist, zu verlieren. Wegen des
Zahlungsverzuiges sollte das ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT ausgeübt werden,
also gar nicht zur Arbeit gegangen werden. Ebenfalls bietet es sich
an, den Arbeitgeber abzumahnen und eine fristlose Kündigung
anzudrohen, wenn nicht umgehend der Rückstand und künftig pünktlich
gezahlt wird. Die Einzelheiten sollten mit besagtem Prozessanwalt
besprochen werden…

Grüße

Torsten

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Hallo Torsten, die Androhung einer Fristlosen Kündigung wurde schon mit der Zahlungsfrist ausgesprochen.Jedoch rät der Rechtsanwalt Arbeitnehmer X davon ab dies zu tun, außer er hätte schon einen anderen Job.Außerdem ist Arbeitnehmer X seit über 26 Jahren in diesem Betrieb und möchte natürlich nicht mit leeren Taschen das Feld räumen.
Anderseits will er unter keinen Umständen mehr bei Arbeitgeber Y weiter Arbeiten - nach dem Gerichtstermin ist das sowieso unzumutbar-
So wie es bisher läuft Zahlt Arbeitgeber Y immer im letzten Moment den Lohn für einen Monat und kommt so immer wieder um den Insolvenzantrag herum - vielleicht hat ja jemand schonmal etwas ähnliches mitgemacht und könnte darüber Berichten.
Bernd

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Warum bewirbt sich der AN nicht, sucht sich auf diese Weise möglichst schnell einen neuen Job und kündigt entsprechend (ggf. fristlos, kann er ja bei Lohnverzug), sobald er den hat? 26 Jahre hin oder her, wenn der AG kurz vor den Insolvenz steht, geht das vermutlich eh nicht mehr lange gut so. Besser ist immer, man geht woanders hin, bevor man arbeitslos wird. In diesem Fall, bekommt der AN dann auch wieder rechtzeitig sein Geld (den Lohn des neuen AG) und den Restbetrag, dem ihm der alte AG noch schuldig ist, kann er dann noch nachträglich einklagen.

Gruss Aron

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Hallo Torsten, die Androhung einer Fristlosen Kündigung wurde
schon mit der Zahlungsfrist ausgesprochen.Jedoch rät der
Rechtsanwalt Arbeitnehmer X davon ab dies zu tun, außer er
hätte schon einen anderen Job.Außerdem ist Arbeitnehmer X seit
über 26 Jahren in diesem Betrieb und möchte natürlich nicht
mit leeren Taschen das Feld räumen.
Anderseits will er unter keinen Umständen mehr bei Arbeitgeber
Y weiter Arbeiten - nach dem Gerichtstermin ist das sowieso
unzumutbar-
So wie es bisher läuft Zahlt Arbeitgeber Y immer im letzten
Moment den Lohn für einen Monat und kommt so immer wieder um
den Insolvenzantrag herum - vielleicht hat ja jemand schonmal
etwas ähnliches mitgemacht und könnte darüber Berichten.
Bernd

Das beantwortet nicht den Vorschlag, seine arbeit einzustellen und
trotzdem seine lohnansprüche zu behalten (Zurückbehaltungsrecht)!!

Das hat Arbeitnehmer Y schon getan,daraufhin bekam der Anwalt von Y einen Anruf von X das seiner Meinung nach Y für diese Zeit keine Lohfortzahlung zustünde!! Y war auf Grund der großen Nervenbelastung beim Arzt der hatte ihn bis 29.07. Krankgeschrieben.Ab 31.07. hat Y 3 Wochen Urlaub(der schon im April genehmigt wurde)

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Hi Bernd,

Du fragst nach Erfahrungsberichten, hier ist meiner (allerdings schon ein paar Jaehrchen her):

  • Job im Buero einer Grosshandels-Versandfirma in Schleswig-Holstein
  • Geschaeftsfuehrer & unser direkter Vorgesetzter stirbt unerwartet
  • Hauptgeschaeftsfuehrer verlegt Firmensitz nach Sueddeutschland, wir haben die Wahl mitzugehen oder gekuendigt zu werden (2 Buerokraefte, 1 Marketing-Lady, 3 im Versand/Warenlager)
  • wir haben also alle unsere fristgerechten Kuendigungen bekommen und warten auf das letzte Gehalt…
  • …welches nicht gezahlt wurde
  • AG wurde vor das Arbeitsgericht zitiert
    1. Termin verschoben weil „persoenliches Erscheinen“ des AG gefordert wurde
    1. Termin fand dann statt (fuer mich persoenlich ganz toll, gerade neuen Job gefunden und nach Befreiung wg. Arbeitsgerichtstermin fragen), wir alle 6 & Herr Richter
  • AG war „no show“
  • wurde in Abwesenheit zur Zahlung verurteilt
  • Urteil wurde NICHT angefochten (er haette Widerspruch einlegen koennen)
  • einige Wochen spaeter kam Kohle die ein bisschen wie ein Lottogewinn war - die Zeit vorher wurde ja irgendwie ueberbrueckt
  • meine ganz persoenliche Meinung: Unser Richter war klasse & wir hatten alle kein anderes Urteil erwartet, eventuell noch Widerspruch des Ex-AG aus purer Bockigkeit

liebe Gruesse,
Astrid

Hallo Astrid,danke für deine Info. Ich gehe ja auch davon aus das ich vor dem Arbeitsgericht recht bekomme. Nur was mir große sorgen macht ist was wird wenn der AG sagt er hat kein Geld? Und der Termin ist erst ende August- ich bin ja jetzt schon mit den Nerven am Ende.
Seit heute habe ich Urlaub(war schon im April beantragt) 3 Wochen aber das ist ja nur Streß pur für mich und meine Frau.
Mfg Bernd

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