Arbeitsgerichtsklage und mögliche Insolvenz

Ein Arbeitgeber (AG) hat mit seinem ehemaligen Mitarbeiter (MA) eine Abfindungszahlung in 2 Raten vereinbart. Die 1. Rate wurde vom AG unter Abzug von 3.000 EUR bezahlt. Der Abzug ist ungerechtfertigt. Die 2. Rate hat der AG nicht bezahlt.
Der MA hat eine Arbeitsgerichtsklage vorbereitet und fordert 
a. den ungerechtfertigten Abzug
b. die 2. Rate
c. Verzugszinsen.
Der MA befürchtet, dass der AG bald Insolvenz anmeldet.
Meine Fragen:

  1. Ist dem MA zu empfehlen, noch schnell vor Insolvenzantragstellung die Arbeitsgerichtsklage einzuleiten? Sind die Ansprüche nicht sowieso schon klar?
  2. Geht die Klage weiter, wenn die Insolvenz beantragt wird?
  3. Wer trägt die Gerichtskosten, wenn der AG verliert aber wg. Insolvenz nicht zahlen kann? Reduzieren diese Kosten die Insolvenzmasse und damit die Zahlung an den MA?

Hallo,

wenn da schon Hinweise vorliegen, dass der Arbeitgeber Insolvenz anmelden könnte, kommt es u.a. auf den Wortlaut der Abfindungsvereinbarung an, denn ein Insolvenzverwalter kann die Abfindungszahlung anfechten oder zurück fordern.

Es sind hier zu wenige Informationen vorhanden; eine anwaltliche Beratung wäre angebracht, um Fristen zu wahren.

lG