Arbeitspsychologin

Hallo,

reicht es, wenn ein/e Vorgesetzter/e bei nachweislichem Mobbing nur eine Arbeitsspsychologin einschaltet und sonst nichts tut? und das Mobbingverhalten durch Gespräche mit dieser Psychologin geklärt bzw. aufhören sollen?
Danke für die Antworten

hallo.

reicht es, wenn ein/e Vorgesetzter/e bei nachweislichem
Mobbing nur eine Arbeitsspsychologin einschaltet und sonst
nichts tut? und das Mobbingverhalten durch Gespräche mit
dieser Psychologin geklärt bzw. aufhören sollen?

ich unterstelle mal, der/die mobbende führt die gespräche, nicht der/die gemobbte?
wenn das reicht, reicht es. der AG muß maßnahmen ergreifen, um das mobbing zu unterbinden. aber er hat nicht die pflicht, den mobber zu „bestrafen“.
eine besserung sollte aber möglichst kurzfristig eintreten. geht das mobbing trotz „gesprächstherapie“ weiter, hat der vorgesetzte weitere maßnahmen zu treffen, schlimmstenfalls bis zur kündigung der/des mobbenden.

gruß

michael