Arbeitsrecht Gastronomie

Hallo,wer kennt sich mit den Arbeitsrecht in der Gastronomie aus ?
Eine Freundin arbeitet sein Jahren in einer Gaststätte,hat 2 Tage in der Woche frei,arbeitet jedes Wochenende,jeden Feiertag.Bekommt nur bei Urlaub mal ein Wochenende frei,ansonsten nur bei größter Ausnahme mal einen Tag frei am Wochenende(z.B.eigener Geburtstag,Hochzeit von Freunden).
Feiertagszuschlag oder extra frei dafür gibt es auch nicht.
Das kann alles nicht rechtens sein,wo bekommt man Hilfe ?

Hallo! Meine Tochter hat genau das selbe Problem , sie ist Bäckerin. Es tut mir wirklich leid , aber ich bin da nicht der richtige Ansprechpartner . Ich werde meinen Anwalt um Hilfe bitten . Liebe Grüße A.S.

Leider kenne ich mich mit dem Deutschen Arbeitsrecht nicht mehr so gut aus. Sicherlich kann man Dir beim Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verband weiterhelfen. Wenn dort nicht, dann sicher bei der Gewerkschaft. Oder auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruss
Giancarlo

Vielleicht gibt eine Innung oder so etwas. Da kann man sicher nachfragen.
Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass es keine speziellen Vereinbarungen gibt und der Arbeitsvertrag sich nach gesetzlichen Vorgaben richtet. Nach Arbeitszeitgesetz ist das erst einmal in Ordnung. Das sagt, dass es für Sonntagsarbeit einen anderen freien Tag geben muss und das ist in der Woche gegeben. Allerdings regelt das Bundesurlaubsgesetz BUrlG, dass Urlaub auf mind. 12 aufeinanderfolgenden Werktagen (also 2 Wochen) gewährt werden muss.

Hallo!
Deine Freundin wird ja sicherlich einen Arbeitsvertrag haben. Dort sollte eigentlich alles geregelt sein. Und das was du beschreibst, ist NORMALITÄT!!! Ich wohne in Dresden und dort gibts Kneipen die nur Abends auf haben und das meiste Geschäft ist nun mal an Wochenenden und Feiertagen. Leider ist das so. Schlecht bezahlt und machen will den Job auch nur wenige.

Im Arbeitsvertrag steht 5 Tage Woche,nicht das jedes Wochenende gearbeitet werden muß.
Gibts da nicht eine Regelung das 1 Wochenende im Monat frei sein muß ?

Hallo burgfee,

den genauen Manteltarifvertrag in der Gastronomie kenne ich nicht.
Allerdings würde ich schon erwarten, dass es eine Regelung gibt, die zumindest ein freies WE im Monat sichert. ich bin nicht sicher, ob es dazu nicht sogar eine gesetzliche Vorschrift gibt.
Feiertagszuschläge sind auf jeden Fall nicht gesetzlich festgelegt, sondern von Gewerkschaften ausgehandelt. In Ihrem Fall wäre das die NGG - die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Bei denen würde ich mal anfragen und um eine Ausgabe des Manteltarifvertrages bitten. Wenn Ihre Freundin kein Mitglied ist, ist die NGG natürlich nicht verpflichtet, Auskunft zu geben; ich schätze, sie werden es aber trotzdem tun.

Viel Erfolg,
nadomu

Das mit dem Wochende gibt es nicht. Es sei denn, es ist ausdrücklich festgelegt. In der Gastronomie und Hotellerie spricht man im allgemeinen immer von einer rollenden Woche. Ein Rechtsanspruch auf ein freies Wochenende besteht nicht. Da bleibt nur mit dem Chef reden oder sich einen anderen Job suchen, der dies auch schriftlich ihr gibt und damit zur Gewährleistung verpflichtet ist. Wie sieht es denn mit Ihren Kollegen aus? Wird dort gewechselt, so das jemand ein Wochenende ab und zu frei bekommt? Dann wäre es ungerecht und könnte was machen. Aber mal ehrlich: Wer verklagt schon seinen Arbeitgeber auf ein Wochenende oder ungleichbehandlung? Der kann sich eh einen neuen Job suchen. MfG Torsten

Im Arbeitsvertrag steht 5 Tage Woche,nicht das jedes
Wochenende gearbeitet werden muß.
Gibts da nicht eine Regelung das 1 Wochenende im Monat frei
sein muß ?

Hallo,
ich würde es mal bei der Gewerkschaft versuchen (NGG).
Schöne Grüße
phantomin

Hallo,
leider ist das heute tatsächlich so,
die Zuschlägesind schon seid Jahren nicht mehr Pflicht.
Was Wochenende und Feiertage angeht muss du schaun was im Vertrag steht. Es in der Gastronomie nun gang und gebe das an diesen Tagen gearbeitet wird.
Im Normalfall sollte aber eine Regelung in jedem Betrieb sein die einem mindestens 1-2 Wochenenden frei gibt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Sorry
MFG Nicole

erst mal sorry, dass ich erst so spät antworte. Mich hat eine Virusgrippe erwischt.
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Arbeitszeitgesetz, § 10 geregelt. Der Absatz 10 sagt aus, dass dieser auch für Beschäftigte in Gaststätten gilt. Hier darf entgegen dem eigentlichen grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen an diesen gearbeitet werden, weil es zum üblichen Betrieb gehört.Allerdings regelt § 11 auch den Ausgleich, den der Mitarbeiter dafür erhalten muss. Danach müssen mindestens 15 Sonntage pro Jahr frei sein. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der
innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Abweichend von dieser gesetzlichen Regelung kann natürlich tarifvertraglich etwas anderesvereinbart sein, aber auch hier können z. B. die freien Sonntage im Jahr auf maximal 10 begrenzt werden.

Nachlesen kannst du das auch unter www.gesetzte-im-netz.de

Gruß Ally