Arbeitsrecht Kü. ohne Grundangabe und keine Lohnfo

Bin krank geschrieben …nach Empfang von KÜ. …habe 70 % …ist ein Minijob, Aushilfslohn 100,-€ für 10 STD. …wurde nun willkürlich gekürzt …ist das berechtigt ? Habe nur mündlichen Vertrag !
Kann ich , Angabe von KÜ. grund verlangen …? Bin seit 8 / 2005 da beschäftigt !

Hatte in 2007 Hüft OP mit Reha danach …war die ganze Zeit krankgeschrieben ,…habe immer voll bezahlt gekriegt !!!
Jetzt nicht ?

Was kann ich tun ?

Dank im voraus für Hilfe !!!

  • Sofort Widerspruch einlegen und Arbeitskraft anbieten.
  • Wenn Du 70% Schwerbeschädigung hast, dann muss das Versorgungsamt seine Zustimmung zur Kündigung erteilen.
  • Mündlicher Vertrag ist nicht schadhaft; besser natürlich wär’s, wenn schriftliches vorliegt.
  • Kündigungsgrund kannst Du höchstwahrscheinlich verlangen; bin mir aber nicht sicher wegen Aushilfsjob. Normaler Weise kann nur bei Befristung und innerhalb der Probezeit auf Angabe des Kündigungsgrundes verzichtet werden.
  • Aufgrund der Langwierigkeit Deiner Krankheit, ist es dem AG nicht zuzumuten die Arbeitsstelle für Dich frei zuhalten und nicht anderweitig zu besetzen. Natürlich sollte er vorher abgeklärt haben, ob und wann Du wieder Deinen Platz einnimmst. Wenn hier keine Aussicht besteht, dass Du in naher Zukunft wieder Deine Arbeitsstelle besetzt, dann kann er Dir auch innerhalb Deiner Krankschreibung die Kündigung aussprechen.
  • Jetzt habe ich einige Verständnisprobleme:
  1. Wenn Du seit Hüft-OP in 2007 krankgeschrieben bist, warum bekommst Du immernoch Lohn ?? Maximal 6 Wochen für dieselbe Krankheit, dann greift GKV=Krankengeld; natürlich nicht als Aushilfe!!??
  2. Warum Aushilfslohn willkürlich gekürzt ?? Du hattest wahrscheinlich Gutstunden, die Dir seit Deiner OP abgegolten wurden; ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum AG bis vor Kurzem gezahlt hat??

Ergänzung :

Die , Neue , ist ein Jahr da …selber schon mehr krank als ich in 5 Jahren …und macht immer mehr meine Arbeiten mit …engeres Verhältnis wird stark vermutet …man will mich los werden = Vermutung ,…

weil plötzlich alles anders ist …!!!

Putzfrau ist auch schon , gemobbt und freiwillig gegangen vor ca. 6 Monaten … !!!

MfG und Dank im voraus

Deine Ergänzung ist wahrscheinlich der wahre Grund, aber vor dem Arbeitsgericht nützt Dir das alles nichts! Es sind nur Annahmen und Vermutungen. Zu meinen „Unklarheiten“ hast Du leider nichts gesagt!!
MfG
VUXS

Oh, hatte vorher Erklärung losgeschickt …

OK. dann noch einmal :

Also…Von: Gabriela Baltrusch
Datum: 13.04.2010 09:53:08
An: [email protected]
Betreff: Frage wg. KÜ. und LohnfortzahlungWeitere Erklärung :

Im März 7 Std. gearbeitet …wochenlang vorher schon , gemobbt, von neuer Person… plötzlich über Anwalt mit Rückschein …KÜndigung…völlig

überraschend…persönlicher Gesprächstermin war schon vor Erhalt der Kündigung ( ca. 1 STD. vorher vereinbart wg . Std. Terminabsprache …

Ehemann als Zeuge wurde abgelehnt …da sehr aufgeregt und sofort wieder Durchfall …und nervlich fertig …zum Arzt …am selben Tag und ab da krank geschrieben …nun wurde einfach statt 100,-€ nur 80,-€ Überwiesen für Monat März !

In der Vergangenheit wurde aber bei , Krankmeldung, durchgängig , voll , gezahlt …war einmal wg. Hüft OP und Reha …und einmal wg. Darmuntersuchungen im Krankenhaus …ansonsten nie krank gemeldet !

Danke im voraus !

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Sorry ich denke ja, das ist berechtigt. Allerdings müsste dann die Krankenkasse einspringen. Wende Dich doch bitte dorthin. Kann leider dort nicht weiter helfen.
MfG

Jetzt schon klarer; also wie schon gesagt,

  • Kündigung widersprechen und Arbeitkraft anbieten,
  • hinweisen auf Schwerbeschädigung und fehlende Zustimmung des Versorgungsamtes und (eventuell) des Betriebsrates;
  • falsche Lohnabrechnung reklamieren und Nachzahlung fordern.
  • wenn Betriebsrat vorhanden, diesen auf Deine Situation aufmerksam machen und ihn vom Mobbing informieren
  • gegebenenfalls diesen neuen Vorgesetzten übergehen und den nächsthöheren Vorgesetzten vom Mobbing informieren und um Abhilfe bitten.
    MfG
    VUXS

Sorry ich denke ja, das ist berechtigt. Allerdings müsste dann
die Krankenkasse einspringen. Wende Dich doch bitte dorthin.
Kann leider dort nicht weiter helfen.
MfG

Danke trotzdem für die Mühe !!!

MfG

Gibt nur den Chef …und die 2 , Mitarbeiter…

kann dir leider nicht helfen