Arbeitsrecht, Regresspflicht

Guten Tag,
ein Arbeitnehmer ist bei der Ausübung seines Nebenjobs als Taxifahrer verunfallt. Wir mussten die ersten 6 Wochen seiner Krankheitszeit übernehmen. Ist es möglich das Geld von seinem 2. Arbeitgeber zurück zu fordern? Wenn ja, wie?
Danke für Ihre Hilfe.
Gruß
O.Hahn

Auch einen guten Tag! Das ist eine Frage des Sozialrechts und da habe ich leider keine
Ahnung. Grüße Brigitte Junge.

Guten Tag Herr Hahn,
bitte wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für
Arbeitsrecht.
Meines Erachtens spielt da auch noch das Krankenkassenrecht mit hienein, deshalb kann und möchte ich dazu keinerlei Angaben machen.
Für Sie wäre ein Anwaltstermin besser, weil er in der Hinsicht, mehr Erfahrung hat wie ich.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann, aber das übersteigt mein Wissen und ich möchte ihnen nichts falsches raten.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Meyer

Guten Abend,

ein Arbeitnehmer hat Ansruch auf 6 Wochen Krankengeld 100% des Arbeitsentgeltes pro Krankheit und Jahr vom jeweiligen Arbeitgeber. Wenn er also zwei AG hat, bekommt er von beiden das Krankengeld. Sie haben nur den Anspruch sich über den U1 Antrag, wenn sie denn einzahlen, sich das Geld anteilmäßig über die KRankenkasse des AN zurückzuholen. MFG

Hallo, manchmal macht es Sinn, seine Frage offener zu stellen, anstatt sich hinter versuchter Anonymität zu verbergen. Das macht uns die Beantwortung einer Frage viel einfacher.

Falls Du tatsächlich der Arbeitgeber des 1. Arbeitsverhältnisses bist, so schaue bitte ins EntgfG. Dort findest Du die Regularien warum, wieso und weshalb Du die Fortzahlung zu leisten hattest. Wenn der betreffende AN ein 2.AV mit oder ohne Deiner Zustimmung nachgeht, dann hast Du als 1.AG selbstverständlich das Recht, die Entgf. vom 2.AG geltend zu machen. Darüber hinaus natürlich gegebenenfalls noch zusätzlich entstandene Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausfalls. Frag mal bei Deiner BG oder Kammer nach, die beraten Dich auch sehr umfassende zu solchen Schadensersatzansprüchen.
So wie ich die Sache sehe, könnten die Chancen für Dich sehr gut stehen, den entstandenen Schaden recht einfach zu regulieren.

Auch einen guten Tag! Das ist eine Frage des Sozialrechts und
da habe ich leider keine
Ahnung. Grüße Brigitte Junge.

Dank

Hallo nochmals,
ich war der Meinung die Frage ist offen und klar formuliert. Also, ich bin der 1. Arbeitgeber des AN. Wir sind eine sehr kleine neue Firma und haben leider keine Rechtsabteilung. Ich habe jetzt im ArbG unter EntgfG nachgelesen. Kann ich mich hier auf § 6 berufen? Ich möchte jetzt erst versuchen mit dem Taxiunternehmen eine gütliche Vereinbarung zu treffen. Ich brauche aber stichhaltige Argumente da er keine rechtliche Grundlage für unsere Forderung sieht.
Gruß
O.Hahn

Ist er denn zur zweiten Arbeitsstätte hin gegangen um dort zu arbeiten?