Hallo Experten,
folgender Fall:
schwangere AN (ssw 25) erhält aufgrund Umzugs des AG in andere Stadt
Angebot für Abfindung + Aufhebungsvertrag (+ Klausel zur Aufhebung der Sperrfrist bei AA)
oder
Angebot zum Mitkommen + Umzug (Umzug wäre erst nach Ablauf Elternzeit notwendig, nicht mehr vor Geburt).
Austrittsdatum soll Stichtag der Geburt sein.
Abfindungssumme und Austrittsdatum müssen nachverhandelt werden (Austrittsdatum soll auf „nach dem Mutterschutz“ datiert werden). Daher vorab folgende Fragen an euch:
- Welche Nachteile können sich für die AN durch die Unterschrift des Vertrages ergeben?
- Die AN wäre nach Annahme des Angebots bei Eintritt in die Elternzeit arbeitslos. Ändert dies etwas am Elterngeld bzw. am Anspruch oder an der Berechnung?
- Wie verhält es sich mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen in der Elternzeit wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden?
- Hat AN nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf ALG 1? Wenn ja, in welcher Höhe? Berechnet sich das ALG dann nach dem Verdienst vor Mutterschutz und Elternzeit? Oder nach dem Elterngeld?
Danke für eure Antworten im Voraus!
Viele Grüße
Felix