Arbeitsrecht: Schwanger - Aufhebungsvertrag

Hallo Experten, 

folgender Fall:

schwangere AN (ssw 25) erhält aufgrund Umzugs des AG in andere Stadt 
Angebot für Abfindung + Aufhebungsvertrag (+ Klausel zur Aufhebung der Sperrfrist bei AA)

oder 

Angebot zum Mitkommen + Umzug (Umzug wäre erst nach Ablauf Elternzeit notwendig, nicht mehr vor Geburt). 

Austrittsdatum soll Stichtag der Geburt sein. 
Abfindungssumme und Austrittsdatum müssen nachverhandelt werden (Austrittsdatum soll auf „nach dem Mutterschutz“ datiert werden). Daher vorab folgende Fragen an euch:

  • Welche Nachteile können sich für die AN durch die Unterschrift des Vertrages ergeben?
  • Die AN wäre nach Annahme des Angebots bei Eintritt in die Elternzeit arbeitslos. Ändert dies etwas am Elterngeld bzw. am Anspruch oder an der Berechnung?
  • Wie verhält es sich mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen in der Elternzeit wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden?
  • Hat AN nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf ALG 1? Wenn ja, in welcher Höhe? Berechnet sich das ALG dann nach dem Verdienst vor Mutterschutz und Elternzeit? Oder nach dem Elterngeld?

Danke für eure Antworten im Voraus!

Viele Grüße
Felix

Horch zu,

ich habe von dem Thema leider nicht viel Ahnung. Was ich dir aber sagen kann: Auf gar keinen Fall untrechreiben!!!
Auch wenn der AG wegzieht,oder egal wer. Sobald der AG Druck macht, krank schreiben lassen. Warten bis zur Niederkunft und denn das normale Verfahren…
sollte sie jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ist sie arbeitslos. Das Arbeitsamt wird sie verdonnern, weil sie ihr Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst hat. Sie bekommt 3 Monate Sperrfrist u.s.w.  muss sich denn selbst krankenversichern… Nicht machen! Ok?!

viel,Glück für euch…umd noch was, geht mal in die Gewerkschaft…

Die Antwort von Cliff1000 ist nicht vollständig richtig. Eine Sperrfrist tritt nur dann ein, wenn der AN die Kündigung verschuldet hat. Im vorliegenden Fall kommt es darauf an, inwieweit ein Ortswechsel zumutbar wäre. Man muss am Ende plausibel machen können, dass man gekündigt worden wäre, hätte man den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben. Etwas abzuwarten kann aber durchaus Sinn machen. Für die Dauer des Mutterschutzes und der Elternzeit kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur mit Zustimmung der Bezierksregierung aussprechen und ist daher vermutlich stark an einer Aufhebung interessiert. Das Elterngeld berechnet sich in jedem Fall aus den Einkünften der letzten 12 Monate vor dem Bezugszeitraum. Ob hierbei auch ALg berücksichtigt wird kann ich nicht sagen - einfach die Elterngeldstelle anrufen und einen Termin bei der Agentur für Arbeit machen. Ich würde selbst einen Aufhebungsvertrag nur unterschreiben mit einer Beendigung zum Ende der Elternzeit. Das macht u.U. wirtschaftlich keinen Unterschied aber erspart einem vermutlich eine Menge Erklärungen. Nicht beurteilen kann ich die wirtschaftlichen Alternativen, da der Arbeitgeber vermutlich den Aufhebungsvertrag reizvoller gestaltet hat als den Wechsel an den neuen Standort.

Hallo,

die Fragen betreffen das Sozialrecht und nicht das Arbeitsrecht. Hinsichtlich der sozialrechtlichen Fragestellungen kann ich nicht wirklich weiterhelfen. Tendenziell wäre ich mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses bzw. einer einvernehmlichen Änderung der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft aber eher vorsichtig. Während der Schwangerschaft und Elternzeit ist eine (Änderungs-) Kündigung für den Arbeitgeber extrem schwierig. Warum also nicht bis gegen Ende der Elternzeit warten und dann über eine Auflösung verhandeln? Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich eine Auflösung nur zustimmen, wenn eine wirklich dicke Abfindung gezahlt wird und gesichtert ist, dass sozialversicherungsrechtlich keine Nachteile entstehen.