Arbeitsrecht / Zuschläge

Mein Sohn ist Nachtschichten gegangen und im Arbeitsvertrag steht keine festgelegte Regelarbeitszeit. Nun möchte der AG keine Zuschläge zahlen mit der Begründung, es wäre eine Arbeitszeitverlagerung. Darf er das? Wo kann ich das nachlesen?

So pauschal kann ich das leider nicht zu beantworten. Welcher Tarifvertrag gilt? Wie sind die Arbeitszeiten im Unternehmen generell geregelt? Macht Dein Sohn nur Nachtschichten?

Hallo,

die uneingeschränkte Pflicht zur Zahlung von Nachtzuschlägen findet sich in § 6 Abs. 5 ArbZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßige Nachtarbeit oder um Arbeitszeitverschiebung handelt.
Die Nachtarbeit ist in § 2 Abs. 3 und 4 definiert:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
Für die Fälle, in denen kein Tarif- oder Arbeitsvertrag Nachtzuschläge bestimmt, hat sich die Rechtsprechung auf einen Wert von ca. 25% eingependelt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
den bisher gegebenen Antworten habe ich nichts hinzuzufügen.
MfG Claudia Z.

Guten Tag,

zuerst ist der Arbeitsvertrag maßgeblich. Dort wird eventuell auf einen Tarifvertrag verwiesen. Dann gilt die Regelung, die dort getroffen wurde.
Ist das alles nicht der Fall, kann es sein, dass Ihrem Sohn wirklich kein Zuschlag zusteht. Eine gesetzliche Regelung, die das verlangt, gibt es nicht.

Gruß
Martin

richtige Antwort dazu, samt Links zum Gesetz geschrieben und dann kommt einer daher und behauptet, frisch, frech und frei einfach mal das Gegenteil davon!
Und was Arbeitsvertrag und Tarifvertrag damit zu tun haben sollen ist genauso falsch. Denn beide können Bundesgesetze nicht ausser Kraft setzen.
ramses90

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Hi!

Eine gesetzliche Regelung, die
das verlangt, gibt es nicht.

Wenn du doch so gar keine Ahnung hast …

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Das kann man in den Bestimmungen nachlesen, die für dieses Arbeitsverhältnis gelten. Das könnte ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder auch nur der simple Arbeitsvertrag sein. Ein Gesetz dazu gibt es nicht.

Ein Gesetz dazu gibt es nicht.

… der zwar nichts weiß, aber trotzdem falsche Antworten gibt …

Anrecht auf Überstunden hat er, allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung zu Überstundenzuschlägen.

Anrecht auf Überstunden hat er, allerdings gibt es keine
gesetzliche Regelung zu Überstundenzuschlägen.

Dass es überhaupt nicht um Über- sondern um Nachtarbeitsstunden geht, hast Du aber schon gelesen, oder?

Hallo Katrin
sorry für meine späte Rückantwort (Urlaub).
die Nachtschichbezahlung hängt von einigen Faktoren ab:

Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben.
Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, entsteht auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Zulässig ist auch eine vertragliche Regelung, dass freiwillige Zuschläge bei Tariferhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden.
Gruß
Paule

Hi!

sorry für meine späte Rückantwort (Urlaub).

Wärst Du mal im Urlaub geblieben, dann würdest Du nicht solch einen Mist schreiben, vor allem, weil eine absolut korrekte Antwort mit Quellennachweis bereits vorliegt!

Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag freiwillig und unter dem
Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, entsteht auch bei
wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

Das ist Bullshit, denn der Rechtsanspruch leitet sich aus dem ArbZG ab und ist absolut nicht freiwillig.

Man man man

Gruß
Guido

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