Arbeitsvertrag-Entgelt nach TVöD-VKA

Nehmen wir mal an, Person A, staatlich anerkannte Erzieherin, möchte in einem Kindergarten in NRW anfangen zu arbeiten. Sie soll als zweite Erzieherin (Zweitkraft) neben der Gruppenleitung arbeiten. Im neuen Vertrag steht, unter Punkt 1 (Vergütung)
"_Das Entgelt richtet sich nach den §§12-17 TVöD (VKA)

Danach ist der Arbeitgeber in die Entgeltgruppe S3, Stufe 2 eingruppiert.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung (§12 TVöD) sind alle Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge vorläufig und begründen weder einen Vertrauensschutz noch einen Besitzstand.

Unterbrechungen wegen Grundwehrdienst, Zivildienst, Wehrübungen sowie die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sind unschädlich._
"

Ist es grundsätzlich richtig, wenn die fiktive zukünftige Arbeitnehmerin in die Entgeltgruppe S3, Stufe 2 eingruppiert wird? Die fiktive Person A hat in unserem Modellbeispiel ihr Anerkennungsjahr gerade erfolgreich in diesem fiktiven Kindergarten absolviert und soll nun fest eingestellt werden.

Nehmen wir weiterhin an, es gibt eine Gruppenleitung (ebenfalls staatlich anerkannte Erzieherin) in unserem Modellkiga. Sie hat den gleichen Vertrag, zumindest die gleichen Paragraphen als Grundlage. Wo wird sie eingruppiert?

Wo kann man diese Eingruppierungen nachvollziehen?
[Hier](http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege texte/w.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege texte/) steht ja was Allgemeines, wenn ich das richtig verstanden habe. Gilt im vorliegenden fiktiven Fall diese Tabelle zur Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen?

Und was bedeutet der dritte Satz? (Bis zum Inkrafttreten…usw)

Vielen Dank für eure Mühen

Paul Puttka