Hallo,
wären folgende fiktive Formulierungen in einem befristeten Arbeitsvertrag zulässig?
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Weiterbildungs- und Fortbildungskosten werden grundsätzlich von dem Arbeitnehmer getragen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Sollten die Kosten der Fortbildung vom Arbeitgeber übernommen werden, sind diese ab Abschluss der Fortbildung innerhalb von 3 Jahren in Jahresteilbeträgen zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt nur, wenn der Arbeitnehmer in den nächsten 5 Jahren nach Abschluss der Fortbildung den Arbeitsvertrag auflöst.
Ich halte die Formulierung für gewagt, weil die Frist von 5 Jahren sehr lang erscheint. Und rein praktisch… Person A macht eine Fortbildung, der Arbeitgeber zahlt. A schließt die Fortbildung ab und zahlt in den 3 folgenden Jahren die Kosten zurück. Bleibt er länger als 5 Jahre, zahlt der Arbeitgeber diese wieder an A zurück? Oder wie würde das in der Praxis im Fall A laufen? -
Innerhalb der Probezeit besteht für den Arbeitnehmer kein Urlaubsanspruch.
Zudem ist eine Formulierung enthalten:
Im Jahr des Beginns und der Beendigung deses Vertrages besteht der Urlaubsanspruch zeitanteilig.
Ich lese da einen Widerspruch - oder? Der erste Satz ist doch unzulässig? -
Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag mitzuteilen. Auf Verlangen sind die Gründe für die Arbeitsverhinderung mitzuteilen.
Der letzte Satz ist meines Erachtens nichtig, weil es den AG nichts angeht… oder doch? -
Können Regressforderungen an den Arbeitnehmer gestellt werden, wenn dieser nur mangelhaft dokumentiert?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Dokumentationen ordnungsgemäß und der Wahrheit entsprechend zu führen. Unregelmäßigkeiten können zu Regressforderungen führen.
Ist eine pauschale Formulierung ohne Bezug auf die Fahrlässigkeit zulässig?
Viele Grüße
Tato