Arbeitsvertrag nach Ausbildung

Jemand macht eine Ausbildung als Verkäufer-/ in in einem Unternehmen und erhält danach einen Festvertrag, allerdings in einem anderen Bezirk.
Darf dann in dem Arbeitsvertrag noch eine Probezeit stehen?

Hallo

Wenn der Arbeitgeber der gleiche bleibt, dürfte die Probezeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten. Aus Arbeitnehmer-Sicht macht es aber keinen Sinn, deswegen ein Fass aufzumachen, da man die Wirksamkeit auch später im Bedarfsfalle immer noch angreifen kann.

Gruß,
LeoLo