Arbeitsvertrag wird geändert

Hallo.
Angenommen, ein Arbeitgeber hat bei seinem Arbeitnehmer Gehaltsschulden wie folgt:
3,5 nicht an Arbeitnehmer (AN) ausgezahlte Monatsgehälter (Steuern & Sozialabgaben wurden AG-seitig aber geleistet)
4x 13. Gehälter ( je ein volles Monatsgehalt), Soz.Abgaben wurden von Arbeitgeber (AG) nicht geleistet.
Weiter angeommen, der AN stundet diese stillschweigend seit 4 Jahren (13.Gehalt), sowie über 12 Monate (3,5 Monatsgehälter), insgesamt eine Summe von ca. 12.500 EUR ohne Zinsen.
Um nun eine Regelung endlich zu finden, schlägt der AG folgende Lösung vor:
Kündigung des seit 2000 bestehenden Arbeitsvertrages. Unterschreiben eines neuen Vertrages. Im neuen Vertrag wird geregelt, dass keine Ansprüche aus dem alten Vertrag vorhanden sind. Das Vertragsverhältnis beginnt neu im 01 / 2005. D.h. Verlust der fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Weiterhin wird die Regelung eingeführt, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Ein 13. Gehalt würde nicht mehr im Vertrag vorgesehen.
Überstunden müssen generell akzeptiert werden und sind dringenden betrieblichen Erfordernissen gegenüber Privaten vorzuziehen.
Die Abzahlung der offenen Gehälter würde wie folgt geregelt:
Die offenen 3,5 Monatsgehälter werden zu Raten zw. 200-300 EUR pro Monat zum Gehalt steuerfrei ausgezahlt, die 13. Gehälter würden vertraglich nicht ausgezahlt, sondern die Zahlung bei ordentlicher Kündigung als Abfindung geleistet. Bei unordentlicher Kündigung keine Auszahlung.

Angenommen, der Arbeitgeber argumentiert für eine solche Regelung, da ansonsten wegen negativer Bilanzen keine Kreditbereitschaft von Banken bestünde.

Der AG hat keinerlei Verzugszinsen zu den offenen Gehältern eingerechnet.

Angenommen, die Firma gehört zu keinem Tarifgebiet (Medien).

Ein normaler Arbeitnehmer würde ein solches Papier normalerweise ja nicht unterschreiben, oder?

Die Frage stellt sich hier, wie bei den offenen Posten zu verfahren ist und wie Verzugszinsen geltend gemacht werden können.

Es wäre wirklich der Hammer, wenn solche Angebote langjährigen Mitarbeitern gemacht würden, oder? :smile:

Hoffe auf eure Meinungen,

Gruss, S.

Hallo Simbabwe,
wahrscheinlich hast Du ein freundschaftliches Verhältnis zum Arbeitgeber. Wenn Du aber schon Jahre auf Deinen Lohn verzichtest und die Sozialabgaben nicht abgeführt wurden, solltest Du Dich unbedingt bei deinem „Arbeitsamt“ melden. So erhältst du wenigstens für 3 Monate Konkursausfallsgeld. Jedes weitere Abwarten vergrößert Deinen finanziellen Schaden.

Ulf

Hallo Ulf,

ja, das Verhältnis war mal recht gut, verschlechtert sich aber zusehends. Die Sozialabgaben wurden abgeführt, nur die Auszahlung an mich steht noch aus.

Gruss,
S.

Hallo,
unterhalte Dich mal mit Deinem Freund. Die Insolvenz ist eventuell der richtige Schritt. Oder meinst Du wirklich, dass ihm Banken noch Kredite geben?

Ulf

Das glaube ich tatsächlich, da von einem grossen Autohersteller bereits ein LOI vorliegt für einen mehrjährigen Auftrag. Ausserdem wird bereits ein eigenes Filmprojekt vom Land Bayern gefördert. Insofern sind die laufenden Fixkosten relativ gut gedeckt, es müssen aber noch Investitionen getätigt werden, und dazu braucht man die Banken oder Förderprogramme. Ansonsten stimme ich dir zu, am liebsten wäre mir auch der Schritt zum Insolvenzverwalter, damit wir hier und auch die Firma endlich einen Schlussstrich ziehen könnten, denn das zieht sich schon seit 1999 so dahin. Böse Gedanken…

Hallo

Sind Ausschlussfristen einzel- oder tarifvertraglich vereinbart?

Was heißt „stundet stillschwiegend“? Gibt es irgendeine nachweisbare Vereinbarung, daß das Geld gestundet wird?

Gruß,
LeoLo