Arbeitszeit während der Schwangerschaft

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.
Grundsätzlich dürfen Schwangere doch max. 8,5 Stundne zzgl. Pausen am Tag arbeiten, wenn ich richtig informiert bin. Doch wie ist das, wenn ich bereits in Teilzeit beschäftigt bin? Ich habe eine 36 Stunden Woche auf 4 Tage verteilt. D.h. grundsätzlich arbeite ich 9 Stunden zzgl. Pause pro Tag. Meistens arbeite ich allerdings 3 Tage die Woche 10 Stunden zzgl. Pause, damit ich am vierten Tag früher Feierabend machen kann. Da ich Gleitzeit habe.
Kann mein Arbeitsgeber mich zwingen die Teilzeit auf 5 Tage die Woche umzustellen, nur weil ich schwanger bin, damit ich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeite?? Oder ist es mein Recht weiterhin auf die Teilzeit zu bestehen (steht in der Anlage meines Arbeitsvertrages)?
Kann der Arzt mir ggf. ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilen, damit ich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeite???
Oder hat der Arbeitgeber ein Recht auf meine „normale“ Arbeitsleistung (also 9 Stunden pro Tag zzgl. Pause)??
DANKE!

Hallo Aannee!

Leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Am besten befragst Du Deinen Arzt oder Deine Gewerkschaft. Die solten das genauer wissen.

Viel Glück :smile:

Kann mein Arbeitsgeber mich zwingen die Teilzeit auf 5 Tage
die Woche umzustellen, nur weil ich schwanger bin, damit ich
nicht mehr als 8,5 Stunden arbeite??

M. E. lässt sich die Frage eindeutig mit ja beantworten. Es ist durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten.
§ 8 MuSchG verbietet Schwangere Mehrarbeit leisten. Nach § 8 Abs. 2 MuSchG ist Mehrarbeit jede Arbeit, die

von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,

von sonstigen (also volljährigen) Frauen über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

geleistet wird. Da sich 36 Stunden nicht ohne „Rest“ auf 4 Tage verteilen lassen, könntest Du also 4x8,5 und 1x2 Stunden arbeiten. Dein Arbeitsvertrag kann keine Gesetze außer Kraft setzen.

Hallo,

leider kenne ich mich damit nicht aus, aber soviel mir bekannt ist, darfst du mit Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr im Schichtdienst arbeiten – wie du deinen 36 Wo. Stunden in TZ leistest ist dir überlassen bzw. in Absprache mit dem Arbeitergeber.
Wobei mir nicht bekannt ist, dass 36 Wo. Stunden TZ sind, nur weil du sie auf 4 statt auf 5 Tage verteilt hast ?
Am besten erkundigst du dich bei jemanden der sich im Arb’recht gut auskennt, damit du auf der Sicheren Seite bist.

Viele Grüße

Lea

Hallo AAnnee,

leider ist das nicht mein Fachgebiet. Tut mir leid, dass ich Dir nicht helfen kann.

Hallo da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Ergosoft

Hallo AAnnee,
bitte entschuldige, dass ich mich, - wegen einem Defekt an meinem PC - erst heute melde.Leider kann ich Dir in obiger Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Ich hoffe, dass sich bei Dir noch Jemand meldet, der Deine Frage kompetent beantworten kann.
LG Baxxi