Hallo liebe WWWler,
angenommen, ein Arbeitgeber hat einen langjährigen Arbeitnehmer, der zwischendurch einen Vorgesetztenwechsel hatte, nach sechs Jahren Zugehörigkeit aber noch nicht ein ausgeschriebenes Zeugnis vorweisen kann.
Bei dem Vorgesetztenwechsel hat der Arbeitnehmer auf ein Zwischenzeugnis bestanden, das ihm erst nach mehrfacher Nachfrage, aber dann auch nur in Form eines „Kreuzchenbogens“ ausgestellt wurde, ähnlich einer internen Bewertung.
Diese Kreuzchen seien aber die Grundlage für ein ausgeschriebenes Zeugnis.
Mit einem solchen Dokument kann man natülrich extern keinen Staat machen.
Sämtliche Bitten einer Ausschreibung des Zeugnisses anhand des Kreuzchenbogens wurden abgelehnt und erklärt, es würde nur dann ein ausgeschriebenes Zeugnis geben, sobald der AN offiziell erklärt, sich extern bewerben zu wollen. Hier würden dann auch die üblichen Sätze „wünschen alles Gute usw“ eingetragen - sozusagen die Verabschiedung.
Gibt es eine Vorschrift für die Form des dem Arbeitnehmer rechtlich zustehenden Zwischenzeugnisses?
Abgesehen davon, dass der AN durch das Insistieren nicht unbedingt ein besseres Verhältnis zu der Firma bekäme, bei der er eigentlich bleiben möchte, jedoch seine Unterlagen für den Fall der Fälle komplettieren möchte.
viele Grüße
Jana