Arbeitszeugnis bis wann?

Hi!

Folgender Fall:

Mitarbeiter X ist bei der Firma ABC beschäftigt. Am 15.11.2006 kündigte Mitarbeiter X mit Termin 31.12.2006.

Weder zum Termin seines Ausscheidens (31.12.2006) noch in den folgenden vier Wochen erhält Mitarbeiter X von seinem disziplinarischen Vorgesetzten bzw. der verantwortliche Personalabteilung ein Arbeitszeugnis.

Eine Anmahung des Arbeitszeugnisses bei der Personalabteilung durch X wird von der Firma ABC zur Kenntnis genommen und ferner zugesagt, das Zeugnis binnen fünf Tagen zuzuschicken, jedoch geschieht erneut nichts. Der von der Firma ABC genannte Termin verstreicht, ohne dass X ein Zeugnis in Händen hält.

Fragen:

  1. Gibt es Fristen für den Arbeitgeber, bis wann ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist?

  2. Welche Schritte kann/sollte X unternehmen, um an das Zeugnis zu kommen? Ist wegen des verstrichenen Zeitraumes (Kündigung Mitte November, Ausscheiden zum Jahresende, Anmahnung drei Wochen nach Ausscheiden, verstrichener Termin der Zusage seitens ABC) irgendeine Form von „Androhung“ (Anwalt) sinnvoll?

Grüße
Heinrich

Hi!

Folgender Fall:

Mitarbeiter X ist bei der Firma ABC beschäftigt. Am 15.11.2006
kündigte Mitarbeiter X mit Termin 31.12.2006.

Weder zum Termin seines Ausscheidens (31.12.2006) noch in den
folgenden vier Wochen erhält Mitarbeiter X von seinem
disziplinarischen Vorgesetzten bzw. der verantwortliche
Personalabteilung ein Arbeitszeugnis.

Eine Anmahung des Arbeitszeugnisses bei der Personalabteilung
durch X wird von der Firma ABC zur Kenntnis genommen und
ferner zugesagt, das Zeugnis binnen fünf Tagen zuzuschicken,
jedoch geschieht erneut nichts. Der von der Firma ABC genannte
Termin verstreicht, ohne dass X ein Zeugnis in Händen hält.

Fragen:

  1. Gibt es Fristen für den Arbeitgeber, bis wann ein
    Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    auszustellen ist?

Spätestens bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Rechtsanspruch!

  1. Welche Schritte kann/sollte X unternehmen, um an das
    Zeugnis zu kommen? Ist wegen des verstrichenen Zeitraumes
    (Kündigung Mitte November, Ausscheiden zum Jahresende,
    Anmahnung drei Wochen nach Ausscheiden, verstrichener Termin
    der Zusage seitens ABC) irgendeine Form von „Androhung“
    (Anwalt) sinnvoll?

Auf jeden Fall. Das Arbeitszeugnis ist zu wichtig um Verzögerungen tolerieren zu können. Darauf achten, dass Datierung nicht nach dem Ausscheiden liegt, da sonst der nächste AG auf die Idee kommen könnte: Hier wurde am Zeugnis nachverhandelt und evtl. gedreht.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

  1. Gibt es Fristen für den Arbeitgeber, bis wann ein
    Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    auszustellen ist?

Spätestens bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist.
Rechtsanspruch!

Wo steht das? Wann hat sich das geändert?
Meines Wissens ist ein AG nur dann und erst dann verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dies vom AN ausdrücklich angefordert wird. Dass dem AG dafür eine angemessene Frist (ab dem Zeitpunkt der Anforderung) einzuräumen ist, ist für mich selbstverständlich. Was wäre hier angemessen?

Gruß
Werner

Hallo,

Wo steht das?

Zitat Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.[/Zitat]

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__109.html

Meines Wissens ist ein AG nur dann und erst dann verpflichtet
ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dies vom AN ausdrücklich
angefordert wird.

Das trifft dann aber auf ein „qualifiziertes“ Arbeitszeugnis zu. Bei einem einfachen Arbeitszeugnis lese ich nichts von einer (extra) Anforderung des AN.

Dass dem AG dafür eine angemessene Frist (ab
dem Zeitpunkt der Anforderung) einzuräumen ist, ist für mich
selbstverständlich. Was wäre hier angemessen?

Bezieht sich die Frage jetzt auf ein noch laufendes Arbeitsverhältnis oder ein bereits beendetetes?

MfG

Danke,…
Hallo,

… ich wußte schon warum ich meine Anmerkungen ganz vorsichtig als Fragen formulierte. Ich bin kein Jurist, hatte da nur so etwas mal gehört, und wollte es jetzt genauer wissen.

Bin im Moment von der Situation zum Glück nicht betroffen.

Gruß
Werner