Hi!
Folgender Fall:
Mitarbeiter X ist bei der Firma ABC beschäftigt. Am 15.11.2006 kündigte Mitarbeiter X mit Termin 31.12.2006.
Weder zum Termin seines Ausscheidens (31.12.2006) noch in den folgenden vier Wochen erhält Mitarbeiter X von seinem disziplinarischen Vorgesetzten bzw. der verantwortliche Personalabteilung ein Arbeitszeugnis.
Eine Anmahung des Arbeitszeugnisses bei der Personalabteilung durch X wird von der Firma ABC zur Kenntnis genommen und ferner zugesagt, das Zeugnis binnen fünf Tagen zuzuschicken, jedoch geschieht erneut nichts. Der von der Firma ABC genannte Termin verstreicht, ohne dass X ein Zeugnis in Händen hält.
Fragen:
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Gibt es Fristen für den Arbeitgeber, bis wann ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist?
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Welche Schritte kann/sollte X unternehmen, um an das Zeugnis zu kommen? Ist wegen des verstrichenen Zeitraumes (Kündigung Mitte November, Ausscheiden zum Jahresende, Anmahnung drei Wochen nach Ausscheiden, verstrichener Termin der Zusage seitens ABC) irgendeine Form von „Androhung“ (Anwalt) sinnvoll?
Grüße
Heinrich