Hallo
Angenommen AN hat 30 Tage Urlaub und bekommt Monatsgehalt.
Arbeitszeiten sind Mintag - Freitag.
Bekommt es bei ausbezahlen von Urlaub für 21 Urlaubstage dann
ein Monatsgehalt oder nur 21/30 des Gehalts?
Weder noch. Entweder man rechnet mit Kalendertagen, dann wäre die „21“ falsch oder man rechnet in Arbeitstagen, dann wäre die „30“ falsch. Am sinnigsten ist, man nimmt einfach den bereinigten durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen und multipliziert ihn mit 21.
Bekommt er zusätzlich noch so etwas wie bei
Überstundenzuschlag?
Also 25% dazu?
Kommt drauf an. Zumeist: nein.
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. (…)
Gruß,
LeoLo