Auch Frage zur Urlaubsabgeltung

Hallo,

habe auch eine frage dazu.

Angenommen AN hat 30 Tage Urlaub und bekommt Monatsgehalt.
Arbeitszeiten sind Mintag - Freitag.

Bekommt es bei ausbezahlen von Urlaub für 21 Urlaubstage dann ein Monatsgehalt oder nur 21/30 des Gehalts?

Bekommt er zusätzlich noch so etwas wie bei Überstundenzuschalg?
Also 25% dazu?

Der PRoduktive Faktor und die Kostenrentabilät eines AN steigt halt schon sehr gewaltig wenn der Urlaubsanspruch mit Geld abgegolten wird.

Hallo,

Bekommt es bei ausbezahlen von Urlaub für 21 Urlaubstage dann
ein Monatsgehalt oder nur 21/30 des Gehalts?

Angenommen das Urlaubsgeld beträgt 50%, dann wären das (Monatsgehalt : 21 x 0,5)

Bekommt er zusätzlich noch so etwas wie bei
Überstundenzuschalg?
Also 25% dazu?

Ich kenne es so, daß der Durchschnitt der letzten 90 Tage vor dem Urlaub als Grundlage zur Berechnung des Urlaubsgelds genommen wird.

Der PRoduktive Faktor und die Kostenrentabilät eines AN steigt
halt schon sehr gewaltig wenn der Urlaubsanspruch mit Geld
abgegolten wird.

Kurzfristig gedacht, ja. Über die Jahre rächt sich das aber über den Gesundheitszustand.

In der ersten hälfte des Lebens opfert man seine Gesundheit, um zu Geld zu kommen.

In der zweiten hälfte des Lebens opfert man sein Geld, um wieder gesund zu werden.

Gruß,
Klaus

Falsche Anwort…
Hi!

Nach Urlaubsgeld fragte hier niemand!

LG
Guido

Hi!

Bekommt es bei ausbezahlen von Urlaub für 21 Urlaubstage dann
ein Monatsgehalt oder nur 21/30 des Gehalts?

Er bekommt das, was er bekommen hätte, wenn er die 21 Tage Urlaub genommen hätte.

Bekommt er zusätzlich noch so etwas wie bei
Überstundenzuschalg?
Also 25% dazu?

Kommt darauf an, was dazu vereinbart ist.

Der PRoduktive Faktor und die Kostenrentabilät eines AN steigt
halt schon sehr gewaltig wenn der Urlaubsanspruch mit Geld
abgegolten wird.

Sehe ich überhaupt nicht so, aber das ist wohl auch ein anderes Thema…

LG
Guido

Hallo,

ich erlaube mir, auch wenn danach nicht gefragt wurde, ergänzend hinzuzufügen, dass im Falle, dass der Urlaub genommen wird, das Urlaubsentgelt (eigentlich, aber nicht zwingend) vor Antritt des Urlaubes fällig wird.

So rein informativ halt

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/artike…

Marion

Hallo

Angenommen AN hat 30 Tage Urlaub und bekommt Monatsgehalt.
Arbeitszeiten sind Mintag - Freitag.

Bekommt es bei ausbezahlen von Urlaub für 21 Urlaubstage dann
ein Monatsgehalt oder nur 21/30 des Gehalts?

Weder noch. Entweder man rechnet mit Kalendertagen, dann wäre die „21“ falsch oder man rechnet in Arbeitstagen, dann wäre die „30“ falsch. Am sinnigsten ist, man nimmt einfach den bereinigten durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen und multipliziert ihn mit 21.

Bekommt er zusätzlich noch so etwas wie bei
Überstundenzuschlag?
Also 25% dazu?

Kommt drauf an. Zumeist: nein.

§ 11 Urlaubsentgelt

(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. (…)

Gruß,
LeoLo

Tagesverdienst ikl. Überstunden, Prämien, Weihnachtsgeld?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

inkl. Überstunden,

Kommt auf den Umfang und die Regelmäßigkeit an.

Prämien,

Kommt auf die Art der Prämien an.

Weihnachtsgeld?

Nein. Einmalzahlungen gehören nicht dazu.

Gruß,
LeoLo