Auftrag akquiert ,Organisiert - Vergütung?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich hatte einen Auftrag erhalten und entsprechende Konditionen vereinbart. Des weiteren Selbstständige organisiert die mit einem Subunternehmer von mir diesen ausführten.

Der E-Mail verkehr z.B. mit Verträgen und Daten usw. lief zu fast 100% über mich. Auch Nachbesserung im Vertrag waren durch mich erfolgt. Absprache mit Aufraggeber Tel. oder per Mail immer über meine Person.
Der Zeitaufwand war enorm durch die ziemlich komplzierte Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Ich erstellte das Angebot und es wurde bestätigt nur mit einer geringeren Vergütung in einer der ca. 20 E-Mails. Dieses berichtigte ich und im Vertrag wurde diese dann auch so festgehalten.

Der Subunternehmer hatte mit mir schon Monate einen Rahmenvertrag mit Punkten wie z.B. interne Angelegenheiten nicht an Dritte. 4 Tage vorher mich zu informieren falls er keine Aufträge durchführen bzw. diese Beenden. Kundenschutzklausel die aber eher unsicher sein dürfte vor Gericht.

Für den einen Auftrag vereinbarte ich mit Ihm er sollte mit dem Auftraggeber den Vertrag Unterschreiben und ich erhalte eine entsprechende Provision.

Es war eine Werkvertrag unnd dieser wurde per Mail zu mir gesendet. Ich leitete Ihn weiter an meinen Subunternehmer er Unterschrieb diesen und sendete mir Ihn zurück.

Dann sendete ich Ihn an den Auftraggeber und informierte alle anderen Firmen (Einzelunternehmer) wie es abläuft. Diese erhielten auch Verträge die fast komplett über mein E-Mail Programm versendet / Weitergeleitet wurden. Auch Pläne , Änderungen und weiteres immer zuerst über mich.

Im Prinzip hab ich komplett alles durchgeführt außer die Unterschrift auf dem Vertrag.

Ich hatte dann noch einen extra Vermittlungsvertrag aufgesetzt zwischen meinen Subunternehmer und mir. Diesen sendete ich per Mail und erhielt nur die letzte Seite Unterschrieben zurück.

Laut meinen Informationen reicht das auch da es ja nachweisbar ist das er einen Vertrag mit 3 Seiten erhielt.

Die Situation wurde sehr kompliziert durch ständige Änderungen usw.

Dann war noch vereinbart nach Ende des ersten Auftrags geht es gleich zum nächsten.

1 Tag vorher erhielt ich Tel. diese Info und noch dazu das der Subunternehmer von mir mit der anderen Fremdfirma die ebenfalls durch mich an diesen Auftrag gekommen ist Ihn fragte ob er nicht bei Ihn direkt Aufträge übernehmen will. Ich erfuhr es nur durch Zufall und hatte natürlich ein Problem. Er war ja eingeplant für einen weiteren Auftrag und wußte es auch.

Es kam mir etwas seltsam vor, ich erhielt Mails mit Angaben von Namen die ich nicht kannte. Aber im Dateianhang war der entsprechende Vertrag.

Die aktuelle Sachlage ist nun, der Subunternehmer von mir war kaum noch erreichbar , sendete mir nicht die vorher vereinbarten Nachweise usw.

Die komplette Trupppe wollte auf einmal nicht mehr für mich arbeiten. Obwohl es vertraglich bzw. teilweise mündlich vereinbart wurde das z.B. ein Abwerben von Auftragnehmern nicht erfolgt. Das diese auch für weitere Aufträge für diesen Auftraggeber zur Verfügung stehen.

Wäre nicht das große Problem wenn nur nicht der Punkt wäre das ich vielleicht keine Aufträge mehr von dem Hauptauftraggeber mehr erhalte - diese wahrscheinlich direkt über die von mir gestellte Truppe durchgeführt werden - meine Person in bestimmten Punkten negativ dargestellt wurde. Für den Fall das z.B. derr Vermittlungsvertrag und Rahmenvertrag durch irgendeine Klausel nichtig sein sollten. Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Vergütung oder auch Schadenersatz ? Ich investierte Zeit , Geld und verliere noch einen Auftraggeber der bis Jahresende regelmäßig Aufträge zusagte. Auch per Mail und mündlich also ziemlich gut nachweisbar.

Ich wollte dann auch den 2 Aufrag direkt Unterschreiben weil ich das Gefühl hatte es erfolgt eine Umgehung meiner Person und ich auch die entsprechende Freistellungsbescheinigung erhalten hatte die mir vorher fehlte.

Ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall, da wurde von mir ein komplettes Projekt umgesetzt - Büro suchen - Infos z.B. bei der IHK holen - Mitarbeiter suchen und auswählen - und die Firma in der Anfangszeit einzuarbeiten. Damals war ich bei einem Anwalt , dieser meinte das ist die Leistung eines Beraters ähnlich und ich sollte meinen Aufwand schriftlich darlegen und einen Stundensatz angeben der ca. üblich ist für diese Arbeiten.

Im aktuellen Sachverhalt ist der Schaden enorm , Verlust Auftraggeber - mögliches Risiko das ich in der Haftung bin durch mein Angebot an den Auftraggeber und seine Bestätigung per Mail das es in Ordnung geht. Ich führte aber auch mit auf das der Vertrag von einem Partner Unterzeichnet wird. Er wußte also bescheid und hatte keine Einwände.

Letzte Woche Montag erhielt ich per Mail einen Vertrag mit Angabe meiner Daten. Ich sendete diesen nicht zurück da mir bestimmte Punkte zu unsicher waren. Genau das im Vertrag beschriebene Projekt wurde kurzfristig mündlich abgesagt. Tage später bemerkte ich das in diesem Vertrag eine andere Adresse und als Geschäftsführer auch eine andere Person angegeben war.

Selber Firmenname nur Adresse und Geschäftsführer + Bankverbindung waren ausgetauscht.

Ist das nicht schon in Richtung arglistiger Täuschung anzusehen. Es war in den Mails vorher diese Person als Büromitarbeiterin angegen auch auf der Internetseite.

Wie würden Sie den Sachverhalt einschätzen - ist ein Anspruch auf eine Vergütung durchsetzbar? Möglicherweise auch Schadenersatz oder Konventionalstrafen?

Mein Anwalt ist erst nächste Woche wieder da und ich wollte zur Sicherheit mich vorab informieren. Was für Risiko und Möglichkeiten bestehen? Ist es rechtlich korrekt das Unternehmer so handeln ?

Wäre über jede Info / Meinung sehr dankbar!!

Mfg

keine Rechtsberatung
Hallo,

Du fragst letztlich nach einer Rechtsberatung im Einzelfall. Weder fachlich (wenn Du meine Visitenkarte genauer angeschaut hättest, hättest Du festgestellt, dass ich in ganz anderen Bereichen arbeite; auch Anwalt bin ich nicht) noch formal (Rechtsberatung) kann ich zu Deiner Anfrage etwas sagen.
Persönlich würde ich in solchen Dingen den Rat eines Anwalts einholen (was nicht so teuer sein muss wie sich das mancher vorstellt).

Gruß
Nne

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich hatte einen Auftrag erhalten und entsprechende Konditionen
vereinbart. Des weiteren Selbstständige organisiert die mit
einem Subunternehmer von mir diesen ausführten.

Der E-Mail verkehr z.B. mit Verträgen und Daten usw. lief zu
fast 100% über mich. Auch Nachbesserung im Vertrag waren durch
mich erfolgt. Absprache mit Aufraggeber Tel. oder per Mail
immer über meine Person.
Der Zeitaufwand war enorm durch die ziemlich komplzierte
Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Ich erstellte das Angebot und es wurde bestätigt nur mit einer
geringeren Vergütung in einer der ca. 20 E-Mails. Dieses
berichtigte ich und im Vertrag wurde diese dann auch so
festgehalten.



… clipp

Möglichkeiten bestehen? Ist es rechtlich korrekt das
Unternehmer so handeln ?

Wäre über jede Info / Meinung sehr dankbar!!

Mfg


Guten Abend 080,
gleich zu Anfang muss ich darauf hinweisen, dass es bei dieser speziellen Anfrage nicht möglich ist, eine auch nur annähernd zuverlässige Aussage zur Erfolgsaussicht zu treffen, ohne unseriös zu handeln.

Um eine konkrete und zuverlässige Aussage treffen zu können, wäre das Vorliegen des Gesamtvertragswerkes erforderlich und zwar sowohl der Hauptvertrag als auch die Unterverträge.Bei einer auch nur annähernden rechtlichen Würdigung käme es auf jede Wort, Satz und Interpunktionsstellung an.

Genrell darf ich jedoch sagen, dass es - nach der von dir gegebenen Darstellung - jedenfalls hinsichtlich der Vereinbarungen und soweit die entsprechenden Leistungen von dir erbracht worden sind, in jedem Falle eine wie vertraglich vereinbarte Vergütung fällig wird.
Bei einer entsprechenden Beweisführung dürften insoweit auch entsprechende Schadensersatzforderungen durchaus realisierbar sein, wenn Vertragsbruch, auch hinsichtlich der neben- bzw. Unterverträge nachweisbar ist. Diese Nachweise wären primär duch die entsprechenden Verträge und die darauf befindlichen Originalunterschriften möglich. Bei mündlichen Abreden kommt es darauf an, ob du diese durch entsprechende Zeugen beweisen könntest oder ggf. auch aus eMail-Antworten der (Haupt-)Vertragsgegenseite.
Dabei könnten auch nur unmittelbare Sachverhalte, die sich auf die jeweiligen Vertragsbestandteile beziehen, Beweisfähigkeit erelangen, wenn eine entsprechende Häufung indiziert, dass der Inhalt sich auf Vertragsrechtliche Sachverhalte bezieht, die später z.B. missachtet, umgangen oder sonstwie unter Vorsatzvermutung erkennbar werden.

Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass es grundsätzlich angebracht ist, insbesonderere bei Vertrgskonstrukten, die aus Haupt-, Unter-, Subunternehmer- und anderen Vertragsteilen bestehen und eine Auftragskonstrukt betreffen, in solchen Fällen eine schriftliche Klausel in die Vertrgswerke aufzunehmen, die dir in dem Falle, dass z.B. gegen späteres Abspringen vom Vertrag oder anderweitiger Vergabe des Auftrages, nachdem du die Leistung bereits begonnen hast, eine entsprechend (dem Wert des Gesamtwerkes angemessene) Konventionalstrafe vereinbart wird.
Es ist natürlich wider jedes ehrliche Geschäftsgebaren (Treue und Glauben im Geschäftswesen), plötzlich und nach eigenem Belieben dem einen Vertragspartner gegenüber vertragsbrüchig zu werden und den Auftrag, in den u.a. bereits div. Aufwände, Zeit Kosten etc. investiert worden ist, plötzlich einem unbeteiligten Dritten zuzuschanzen oder unter Ausschluss eines in der Sache beteiligten Partners einem Mitbewerber oder Untervertragshalter die Leistungsausführung zuzuschanzen.
Zur Vermeidung solcher Winkelzüge sind entsprechend formulierte Klauseln immer zweckmässig geboten.

Bei solchen eher komplizierten Vertrgswerten ist es immer auch geboten, im Falle von Streitigkeiten einen entsprechenden Fachanwalt einzuschalten, der in gerade diese Vertragsart betreffendes Fachwissen besitzt.

Ich bedauere, dir nicht wie von dir evl. vorgestellt weiterhelfen zu können (siehe eingangs genannte Gründe).

Viel Erfolg jedenfalls bei der Dursetzung deiner berechtigten Ansprüche,
Pierre Mensah

Vielen Dank,

bin ich also nicht der einzige der diese Einstellung hat nicht einfach jemanden zu umgehen. Dachte auch es gehört sich nicht als Geschäftspartner so zu handeln, aber es gibt Ausnahmen diese ist eine der schon besonderen Art und Weise wie es ablief.

Denke auch so einfach sich das gefallen zu lassen wäre der falsche Weg. Solange Chancen bestehen sein Recht zu bekommen werd ich es sicher versuchen.

Mit Anwalt ist halt immer so eine Sache, es gibt gute und wieder andere die nur das Geld sehen. Hatte schon die Erfahrung gemacht und bin deshalb etwas vorbelastet.

Danke nochmals - Mfg

Hallo Fragender!

Das ist alles sehr verwirrend angelaufen. Ohne die Vertragsklauseln etwas zu sagen ist sehr schwierig. Das habe ich auch immer meinem Anwalt gegeben, wenn ich Fragen hatte.

Generell gibt es zwei Moeglichkeiten als Selbststaendiger:

  1. Man tritt als Auftragnehmer auf und hat eigene Sub-Unternehmer. Dafuer hat man auch die Haftung.

  2. Man vermittelt den Sub direkt an Kunden und macht sich eine Vermittlungsklausel und der Festlegung der anteiligen Verguetung. Die Haftung ist hierbei sehr niedrig.

In beiden Faellen muss aber unbedingt eine Kundenschutzklausel, Sperrklausel und Verguetungskonditionen vom Sub vorher unterschrieben werden, worin er sich auch fuer seine Subs verantwortet, sowie den Kunden erst bekannt geben, wenn die Kundenschutzklausel unterschrieben zurueck kam.

Dabei spielt es keine Rolle, ob nur die letzte Seite zurueck kam oder nicht. Ich hatte auch nie Vertraege mit teilweise ueber 20 Seiten eingescannt und zurueck geschickt, sondern auch meisstens die letzte Seite mit der Unterschrift per Post oder Fax und vorab per E-Mail.
Ausschlaggebend ist immer die Originalseite. Ob sich da etwas in der Zwischenzeit geaendert hat, weiss ich momentan nicht (Anwalt fragen).

Als Selbststaendiger sind die gueltigen Gesetze ein wenig flexibler gestaltet, als bei normalen Kunden.

Ist die Kundenschutzklausel da, dann wurde ich die vom Anwalt auf Dichtigkeit abklopfen lassen. In der Regel sind auch einfachste Formulierungen schon gueltig und bindend.

Persoenlich wuerde ich das vom Anwalt klaeren lassen. Jedenfalls scheint das kompliziert zu werden.
Es ist naemlich auch eine Frage, wer welche gueltig(!) Unterschrift geleistet hat.

Generell ist es zwar kein guter Zug, aber dennoch moeglich einem anderen einen Kunden auszuspannen. Dafuer gibt es ja die Kundenschutzklauseln.

Wenn es draengt wuerde ich mir einen anderen Anwalt suchen, der kurzfristig verfuegbar ist. Nur der kann es letztendlich, auch anhand der Unterlagen, beurteilen.

Desweiteren ist es normal, dass man als Selbststaendiger teilweise viel unnuetze Arbeit reinstecken muss. Das ist normal und kann man auch nicht als verguetbare Aufwendung ansehen.

Beim naechsten mal wuerde ich den Anwalt einfach mal um im einen Vertragsentwurf bitten, der dementsprechend immer wieder angepasst wird (aber nur die Verguetung etc., keine Kundensperrklauseln)

Gruss,

Frank


Guten Morgen 080,

jedneflals bin ich einer Meinung mit dir, dass du linke Vögel so nicht davon kommen lassen solltest, denn das sieht schon sehr nach Abzocke / über den Tisch ziehen aus.

Und bezüglich Anwälte, da solltest du dich jedneflls mal ganz intensiv im Internet umsehen und die die Profile auf den Homepages der Anwälte genau ansehen. Da siehst du auch, welche speziellen Fachgebiete die haben bzw. wo die als Fachanwälte zugelassen sind.
Es lohnt sich auch durchaus heutzutage, wenn man einen Anwalt dann in die nähere Wahl genommen hat, den mal anzurufen und mit dem mal - vorest unverbindlich am Tel. - zu sprechen um einen persönlichen Eindruck zu kriegen. Dann sieht man auch schon, ob der nur auf Kohle aus ist, oder sich Mühe geben würde :smile:
Und, je nach dem, was du mtl. verdienst, kannst du evl. auch noch die Prozesskostenhilfe beantragen, und selbst wenn du nur erstmal für die Kosten Ratenzahlung bewillig kriegen würdest.

Na, hofffentlich findest du oder hast du dann mit deinem Anwalt wenigsten einen, der sich ordentlich rein hängt.

Mit freundlichem Gruss,
Pierre Mensah
[email protected]

Hallo,

wahre Worte „verwirrend“ trifft es genau.

Mir liegen ca. 4 Versionen von Verträgen vor und stellenweise hab ich das Gefühl das versucht wird mich als direkten Auftragnehmer darzustellen obwohl ich keine Unterschrift geleistet habe. Diese muss im Prinzip bei einem Werkvertrag nicht sein. Ich hatte das Angebot gesendet und bestätigt. Dann auch darüber Informiert wer der direkte Vertragspartner wird. Alles lief über mich außer Unterschrift und Verträge mit Angaben von meinen Namen. Außer der letzte da hatte ich daru gebeten Ihn auf mich zu schreiben. Dieses wurde aber dann per Mail wieder zurück genommen. Unter anderem passte an dem Vertrag einige Punkte nicht die geändert werden sollten. Es wurde als Vertragspartner wieder die selbe Person angegeben. Nur gerade dieser Auftrag in dem Vertrag wurde nur mündlich storniert mit einer Begründung die mir schon etwas seltsam vorkam.

Der Punkt ist der, das in dem Auftrag wo auch schon meine Daten mit eingetragen wurden die Geschäftsführung eine andere Person angegeben war mit anderer Ort bzw. nur die Straße , PLZ , Telnr. alles das gleiche. Diese Person hatte mit mir noch nie Kontakt und ich auch nicht mit Ihr. Theoretisch war es immer die selbe Mail Adresse, nur die mündliche Stornierung erfolgte von dem Geschäftsführer des ersten Vertrages. Normalerweise hätte ich auch auf Zahlung einer bestimmten Summe drängen können bzw. der Subunternehmer von mir. 1-2 Tage vorher einfach mündlich einen Auftrag der wie ein werkvertrag erstellt wurde zu kündigen ist nicht korrekt. Ich hoffe nur das mir das keine Nachteile bereitet. Laut des E-Mail Verkehr dürfte es eher umgedreht sein. Als Firma kann ich nicht Werkverträge ändern und jedes mal mit anderen Klauseln oder Absätzen dem Auftragnehmer zumuten. Das auf einmal Geschäftsführer und Adresse komplett andere waren ist mir erst später aufgefallen. Kommt ja keiner auf die Idee das es sich bei gleichen Vertrag eine Änderung mit dabei ist in der Form.

Steuernumer alles das gleiche nur 1 Woche vorher bzw. Tage war diese Person noch Büromitarbeiterin. Im Internet steht Sie aber stelleweise als Geschäftsführerin. Nur nicht auf der Firmenseite da ist Sie Büromitarbeiterin.
Ich muss nur mich noch Informieren ob es möglich ist einfach mal von ein Tag auf den anderen solche Änderungen ohne Hinweis durchzuführen.

Anwalt werde ich sicher einen suchen,ohne wird es glaub ich nicht mehr funktionieren.

Vielen Dank für Rückinformation.

Hallo unbekannter 080,

ich habe durchaus recht gute Grundkenntnisse im Rechtswesen, auch was Verträge, Ausführung, Verletzung der zugesagten Leistung etc betrifft.
In Ihrem eigenen Interesse würde ich vorschlagen, dass Sie den gesamten Velauf strukturierter, d.h. wo war welches Ziel zu erreichen - was folgte -wie sollte es durchgeführt werden -wer hat „gepatzt“ usw
Es fehlt der rote Faden - Sie haben das so aus dem Gedächntnis bzw. aus dem Verlauf aufgeschrieben. Niemand der damit in irgendeiner Form schon involviert ist versteht, das Projekt und / oder den Hintergrund.

Vielleicht ist das Ihr Problem, das sie strukturierter Vertragspartner einbinden müssten, damit sich niemand aus der Verantwortung schleichen kann oder das Geschäft an Ihnen vorbei durchführen kann - Unterschrift ist nicht immer das Entscheidende aber gleichlautende Willeserklärungen sind bei Verträgen notwendig. Also 1. Anfrage - 2. Angebot 3. Bestellung auch im übertragenden Sinne - man kann ja auch Dienstleistungen „bestellen und verkaufen“- 4. Auftragsbestätigung (mit klarer Abgrenzung) - es müssen sich schon alle Beteilgiten darüber im Klaren sein, ob ein Vertrag tatsächlich zu Stande gekommen ist, diese klare Struktur und Aussage vermisse ich in Ihren Erklärungen. Weiterhin kann sich ohne annährende Nennung des Gegenstandes keiner vorstellen worum es geht - es ist zu abstrakt. Auch Zahlen des Objektes kann man umschreiben „…es handelt sich um ein Projekt im fünfstelligen Rahmen“ „…meine Provision war im 3stelligen Bereich“ nur als Anregung.

Ich habe als selbständiger Handelsvertreter gearbeitet - und arbeite im sog. Nebenerwerb weiter in dieser Funktion und kann mir vorstellen, was Ihnen zugestossen ist bzw. wie sie ind solchen Fällen darstehen.

Auf alle Fälle ist das eine Angelegenheit für professinelle Rechtkundler -Anwälte-, aber um so struktiurieter (und kürzer - ohne Ausschweifungen und geschachtelte Sätze) sie es erneut zu Papier bringen können um so besser kann Ihnen auch ein Anwalt helfen.

Das Frau „X“ plötzlich Geschäftsführerin vom Unternehmen"Y" ist kann Ihnen, immer wieder passieren - z.B. durch Funktion in einer Schwesterfirma usw. Ich glaube, da konnten Sie nur etwas durchsetzen wenn sich einer z.B. als Diplomingenieur ausgibt, dann aber „nur“ ein Installateur ist und z.b. Expertengehalt pro Stunde oder pro Projekt abgechnet hatte.

Eine Sach muss dingfest gemacht werden können - dazu braucht man „Roß und Reiter“, d.h. eine übersichtliche Dokumentation ist notwendig, eine Form in sche-matischer Drsellung wie bei einem Flußdiagramm wäre auch hilfreich

_Fa Meier

Unterauftragsnehmer Fa. Schulze Tischlerei


Fa „haste nicht gesehen“ Elektroinstallation

Gegenstand: Ausbau der Dachkonstruktion mit enstsprechender Innenbeleuchtung (80er Balken - 15 Lampen pro 60 W …)

usw

Vorschlag: Das Ganze mit Überschriften (z.B Anfrage ging an Herrn M und Frau S oder Frau M - sie sollen ja gar nicht die Namen ausschreiben aber einen Anhaltspunkt geben) und evtl Zahlen zb. auch 1.1. oder 1.2.1 zu versehen

so ich glaube ich kann jetzt nicht mehr weiterhelfen - mir fehlt jetzt auch die Zeit

Und bitte auch nicht falsch verstehen aber sie haben es so wie in einem Prosagedicht aufgeführt …Der Jüngling ging zur Maid, die ihm vorher Hoffnungen gemacht hagtte (welche wird nicht gesagt) und dann was sie verschwunden, dann war da aber dieser weisse Kahn am Ufer …__das der weiss war ist gar nicht wichtig also mehr Fakten kurz und bündig - ALLES GUTE und zukünftig mit klaren Vorgaben Subunternehmern keine Auswegmöglichkeiten geben vg Klaus Claude K

Hallo
Ihr Bericht ist ziemlich ausführlich. So wie ich es sehe kommen Sie da ohne Anwalt nicht zu Ihrem Recht.
So wie es scheint sollen Sie ausgebootet werden.

Unabhängig davon was der Rechtsfall bringt würde ich in Zukunft für ähnliche Fälle
-Verträge generell nur schriftlich per Post oder direkt bei einem Treffen vor Zeugen abschliessen.

  • Verträge mit Subunternehmr sollten eine Passus enthalten, dass keine geschäftliche Zusammenarbeit mit einem Hauptauftraggeber für mindestens drei Jahre gestattet ist. Ansonsten Vertragsstrafe.

Ich bin keine Rechtsanwalt und kann auch keine Rechtsauskünfte erteilen. So wie ich den Vorgang lese besteht durchaus die Möglichkeit dagegen vorzugehen, sofern die Verträge rechtsgültig anerkannt werden. Das wird die Krux werden.

Wünsche trotzdem alles Gute.

Peter

Hallo 080,
es ist kein sauberes Geschäftsgebahren von allen Deinen Geschäftspartnern und eine umfangreiche Geschichte. Du hast nur eine Chance, nimm einen Anwalt, denn scheinbar geht es erhebliche Beträge.
Tut mir leid, Dir ansonsten so komplex nicht weiter helfen zu können.
Ich hoffe Du bekommst zumindest einen Teil Deines Aufwandes vergütet.
Gruß

Guten Abend,

Da haben Sie recht , ich hatte es einfach geschrieben und hätte mehr die Details angeben müssen.

Auftraggeber kontaktiert mich vor 2 Monaten durch Eintrag Internet ob ich Kapazitäten habe für Solarmontage.
Ich sagte zu und er wollte sich wieder melden.
Dies erfolge und ein Auftrag wurde angegeben ca. 10.000 Euro und weitere übers ganze Jahr vertraglich zugesichert.
Ich suchte mir einen Subunternehmer von mir aus den ich das zutraute und auch “vertraute!
Vereinbarung, ich organisiere alles außer den Vertrag unterschreib ich nicht.
Provisionsvertrag 10% von der Summe nach Zahlung
Weitere Firma organisiert die mit dem eigentlichen Auftragnehmer den Erstauftrag durchführten.
Angebot per Mail von mir in meinen Namen
Annahme erfolgte erst nach Nachfrage da er versehentlich jemand anderen eine Bestätigung versendetet hatte. Meinte er zumindest so in der Art
Ich Informierte Ihn das ein Geschäftspartner von mir denVertrag Unterzeichnet und Auftraggeber wird. Ich fügte mit hinzu das alles vorab mit mir abzusprechen ist und auch Verträge erst zu mir das ich diese unter anderem Prüfen kann.
Weitere Firma gesucht die ins Profil passte und auch genug Kapazitäten.
Verträge wurden erst nach mehrfachen Nachfragen von mir am Abend vor Beginn des Projektes zugesendet
Ist nicht unbedingt mein Bereich mit Werkvertrag zu arbeiten und wußte auch nicht was alles zu beachten ist. Ebenfalls was ist rechtlich in Ordnung und was führt z.B. zur Nichtigkeit.
Wird der Auftragnehmer zu sehr benachteiligt und solche Details.
Vertrag nach BGB – also im Prinzip Nachteil für Auftragnehmer
Erste Ausführung per Mail – keine Preis Angabe nur in der Mail den Zusatz wie vereinbart 011 Euro.
Ich sendete zurück das im Angebot davon nie die Rede war und auch nichts besprochen. Er formulierte es …wie besprochen 011 Euro pro Einheit
Nochmal die Mail versendet mit Angebot
Rückinfo von Herrn K…dann machen wir halt 013 Euro pro Einheit
Ich bemängelte weiteren Punkt: Preis Inkl. MwSt. - laut Angebot zzgl. MwSt.
Herr K…ist in Ordnung wird geändert
Klausel im Vertrag 00000 Einheiten im Jahr verteilt, 10 Wochen vor Urlaub Informieren schriftlich oder auch mündlich.
Meiner Meinung nicht Zumutbar sollte entfernt werden diese Klausel, es sind Selbstständige und das wäre schon fast Scheinselbstständigkeit zumindest ein Verdacht.
Weiterere Punkt: Keine genaue Beschreibung des Projektes im Vertrag nur das im Jahr 00000 Einheiten im Umkreis von 000 Km ferig zu stellen sind.
Ich bestand darauf das erste Projekt genau mit anzugeben – Ort , Zeitraum , Preis , Leistungen , Zahlungsziel , Abnahme.
Fügte es mit in den Vertrag ein und sendete es Ihm zurück als Vorschlag wie wir es gerne hätten.
Vielleicht auch etwas zu vorsichtig da ich noch mit hinzufügte: Bei Beginn BV Vorabzahlung von 20% der Gesamtsumme. Der Auftrag ging nur über ca. 5 Tage also konnte ich mir schon denken da geht er nicht mit.
War auch so, und im Prinzip war es nur ein Versuch und ich fügte auch mit einer Mail mit hinzu , das sind nur unverbindliche Vorschläge auch die Vorabzahlung.
Weitere Kleinigkeiten: Hebebühne sollten wir stellen – Angebot und Vereinbarung vorab stand aber diese kommt von Herrn K…Geschäftsführer Firma…XY.
Änderung wie gewünscht und es war ca. 23 Uhr , war auch müde aber bestand darauf Vertrag der vom Subunternehmer bzw. für den Fall Auftraggeber war /ist noch zurück senden an mich.
Konnte Herr K…Geschäftsführer Firma…nicht , Gründe waren glaub ich kein Fax oder Scanner gerade dabei.
Im Vertrauen teilte ich es Ihm mit bitte diesen am nächsten Tag den Vertragspartner geben und mir separat noch zusenden.
Das selbe verlangte ich von der anderen Firma, der Chef war schon nicht mehr erreichbar…vereinbarung mit Vetragsnehmer : Unbedingt Verträge geben lassen und Kopie zu mir.
Vorher noch Vermittlungsvertrag geschlossen mit genauer Angabe Projekt und Haftung usw. 2 Seiten – 1 Seite kam Unterschrieben zurück.
Ich erhielt vom Auftraggeber aber nur eine Seite des Werkvertrages per Fax zurück.
Seine Unterschrift klar zu erkennen die von dem Vertragsnehmer nicht.
Ich hatte Ihm den Untezeichneten Vertrag vorher zugesendet. Was im Prinzip Beweis genug ist, eine Änderung bei Angabe Auftragnehmer würde nicht viel bringen.
Beginn BV lief alles Prima und andere Firma die ich organisiert hattte beauftragte mich auch mal für diese 2 Mitarbeiter zu stellen.
Also fing es gut an , Arbeit auch kein Problem und alle Glücklich.
Der Anschein einer guten Kooperation zum Vorteil aller Beteiligten.
Genug Leute – Aufträge von jeder Firma so etwas ist viel wert.
Vielleicht übertrieben von mir, nur hatte ich sehr viel darauf geachtet das nicht etwas Unterschrieben wird ohne das ich es vorher sehe.
Auch Änderung im größeren Umfang vorher Absprache mit mir.
War nur guter Wille das es dem Vertragsnehmer den ich ja dies angeboten hatte keine Nacheile entstehen. Auch um den Überblick zu behalten war mit ein Grund was nachvollziehbar sein dürfte.
Freitag heimfahrt weil Material fehlte, normalerweise in Rechnung stellen aber hatten wir noch nicht darüber gesprochen.
Übers Wochenende hatten wir Bedenken das Datum der Abnahme / Fertigstellung durch diese unverschuldeten Bauverzögerung nicht zu schaffen.
Ich sagte dem “Partner“ von mir er müsste alles schriftlich festhalten und eine Baubehinderungsanzeige abgeben mit gleichzeitigen mündlichen Angebot weiter zur Verfügung zu stehen und Arbeit soweit wie möglich durchzuführen.
Er sendete mir Entwurf, ich änderte Ihn nach Recheche im Internet und was ich auch noch ungefähr wußte wie diese aussehen muss und sendete diese per Mail zurück.
Montag weiter mit ersten Projekt – 2 Projekt wurde nicht wie besprochen schon begonnen sagte man mir und war im Prinzip nicht mein Problem.
Die Bezahlung lief nach Leistung und konnte mir nicht schaden , gefreut hatte ich aber auch nicht.
Baubehinderungsanzeige kam garnicht gut an bei Auftraggeber, ich sagte Ihm nur er müsste uns verstehen das es eine Absicherung ist und völlig normal.
Freitag per Mail ich Herrn K…Geschäftsfüher Firma XY geschrieben bitte nicht erst so kurzfristig gegen Abend den nächsten Verträge/Vertrag senden.
Des weiteren fügte ich hinzu das es auch sein kann das ich der Vertragsnehmer werde wenn er damit einverstande ist.
Herr K…Geschäftsführer Firma schrieb nur ,Vertrag wird vor Ort Unterschrieben.
In der Art als ob es schon klar war das ich mit vor Ort bin. Obwohl er genau wußte das dies nicht der Fall sein wird.
Antwort von mir: Das geht nicht muss vorher geprüft werden nicht das die Leute dann da sind aber es sein kann man wird sich nicht einig.
Zusatz von mir, ich kann nicht mit nach…fahren da ich hier zu tun habe.
Zu dem “Partner“ von mir sendete ich Mail und Tel. mit der Info auf keinen Fall etwas Unterschreiben ohne vorher mir den zu senden.
Herrn K…informierte ich er sollte mir den neuen Vertrag senden und ich werde Vertragspartner.
Vertrag kam auch , alles gleich Telnr , Steuernummer , Ort , PLZ nur keine Mail Adresse mit dabei – Name Geschäftsführer Frau…und andere Straße.
Ist mir erst später aufgefallen, zuvor kam Anruf Baustelle fällt weg aus Gründen die für mich schon nicht ganz Nachvollziehbar waren.
Gerüst stand und Material bestellt - Und ein Grund als Angabe der vor Wochen schon geklärt sein müsste.
Danach schaute ich mir den Vertag nochmal genauer an, und da ist mir das aufgefallen das Geschäftsführerin Frau…auf einmal war.
Aber in der Mail bei der dieser Vertrag als Dateianhang mit gesendet wurde war keine Veränderung es stand immer noch Herr K…Geschäftsführer Firma…XY
Ich tätigte Anruf und fragte seit wann Frau…Geschäftsführerin ist wenn Sie 3 Tage vorher noch Büromitarbeiterin war.
Und auf der Internetseite auch noch so angegeben ist.
Antwort von Herrn K…das war ein alter Vertrag von früher.
Mein Gedanke war die Firma gibt es doch erst 2 Jahre und warum steht Frau…bei bestimmten Foren als Geschäftsführerin als Angabe Tätigkeit.
Beide Verträge geprüft und einziger Unterschied an einer Stelle beim Firmenname stand Firma xy 2 …der andere Vertrag war mit Firma xy …dies aber nur versteckt an einer Stelle.
Abfrage Firmenregister wollte ich heute durchführen.
Beginn der Projekte war als Datum 2 Wochen vorher angegeben – im Prinzip wäre ich damit schon im Verzug.
Durch weitere Klausel Beginn des Projektes innerhalb 5 Tage.
Ich hatte dem auch Widersprochen vorher schon und diese Punkte sind mir später aufgefallen.
Was ist z.B. wenn meine Verweigerung / Nicht Annahme an die E-Mail Adresse von Firma xy nur gesendet wurde.
Diese auch nur Herrn K…Geschäftsführer Firma XY bekommt.
Und er auch in meiner Verweigerung / Widerruf den Vertrag zu Unterschreiben als Auftragsgeber angegeben wurde .Ich formulierte es in der Art “Sehr geehrter Herr K…hiermit widerrufe ich…“
Ich hatte das mit Frau…als Geschäftsführerin erst später bemerkt.
Könnte ja auch sein das mein Widerruf somit nicht besteht.
Des weiteren die Info von Herrn K…Geschäftsführer Firma xy das erstmal 2 Wochen keine Aufträge vorhanden sind.
In der Zeit bekamm ich auch die Info von meinen eigentlich guten Kooperationspartner der aktuell ja der Auftraggeber war, das er von der anderen Firma angesprochen wurde Aufträge mit durchzuführen.
Die Firma hatte ich organisiert und auch darauf hingewiesen das Kundenschutzklausel im Vertrag Bestandteil ist usw.
Der Chef meinte das würde er nie machen.
Verträge hatte ich nicht zurück erhalten also war es möglich nur schon nicht unbedingt korrektes Geschäftliches Verhaten.
Bei dem Partner von mir liegt mir aber Vertrag vor – Kundenschutz – vorab Informieren 3-4 Tage wenn er länger nicht zur Verfügung steht und interne Angelegenheiten auch einzuhalten sind.
Interessierte Ihn nicht , ich hatte auch nicht damit gedroht nur gesagt er soll sich gut überlegen ob er mich übergeht.
Im Prinzip hatte er das schon durch diesen 3 Tage Auftrag bei der Firma die von mir den Auftrag erhalten hatte und der “Partner“ zwar Vertragsnehmer war aber die weiteren Aufträge von mir kommen.
Laut den separaten Vermittlungsvertrag wäre es auch so.
Der nun bestehende Auftraggeber mit Vermittlungsvertrag und Ex – Subunternehmer da ich nie wieder einen Auftrag Ihn geben würde sagte noch bzw. per SMS , die Firma …welche als Verstärkung von mir organisiert wurde will nicht mehr mit mir zusammen arbeiten.
Ich dachte mir nur was soll das , hatte die nicht unfair behandelt und er orderte auch 2 Mitarbeiter von uns.
Was aber im Gegensatz zu den Aussichten der Aufträge die übers ganze Jahr gehen ein Witz waren.

Wer würde da nicht auf den Gedanken kommen das es eine linke Nummer ist.
Der Hauptauftraggeber war fast nie zu erreichen …die anderen auch sehr schlecht höchstens mal eine SMS.
Dann der Mail Verlauf – es wurden E-Mails erst zu meinen “Partner“ gesendet und er sendete diese wieder zu mir.
Nur bestimmte Mails waren auffällig z.B. Änderung von Plänen mit Angabe des Zeitaufwandes.
Auch Bestätigungen von Auftrag für das Projekt wurden an mich gesendet. Ich fragte auch danach um sicher zu gehen das am nächsten Tag die Leute vor Ort sind.
Der Eindruck entstand das ich für bestimmte Leistung dann verantwortlich gemacht werde.

Es sind Selbstständige die kann und will ich nicht binden, aber Gründe zu Beschwerden bzw. so vorzugehen mich in Art zu hintergehen bestanden sicher nicht.
Es hätten alle Profitiert , das Problem ist nur das es bestimmte Personen gibt die es nicht erkennen das ich auch etwas daran verdienen möchte.

In dem Fall noch im geringen Rahmen, er verdiente gutes Geld im Gegensatz zu anderen Auftraggebern.
Hatte aber auch mehr Verantwortung , dieses gleicht ich aber aus mit dem weiteren Aufbau bei denen der Partner von mir mit Profitiert hätte.

Ich hatte dann etwas recherchiert und nach dem Auftragsort und den Besteller der Leistung die im Vertrag angegeben wurden recherchiert.
Telefonierte mit Ihm er sagte nur Gerüst steht und keine Ahnung was da los ist habe das Dach nur an Firma…xy vermietet.

Es könnte ein Scheingeschäft sein und die anderen arbeiten ohne mein Wissen weiter.
Wie verhalten ? Anwalt Ternmin erst nach Ostern möglich – IHK Rechtsberatung heute , aber diese sind auch keine Fachanwälte.
Es gibt bestimmt Möglichkeiten z.B.  
§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage als Grund angeben rückwirkend vorsorglich zu kündigen.
Nur kann ich trotzdem in Haftungsfallen geraten oder Schadenersatz zahlen?
Mein Gedanke ist eher umgedreht normalerweise müsste ich meine Provision bekommen auf Basis des zu erwartenen Gewinn.

“§ 252 Entgangener Gewinn
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.“

Dieser stand auch im Vertrag übers Jahr 0000 Einheiten zum Preis von…Euro pro Einheit.

Schadenshöhe / Verlust ca. 25.000 Euro

Der Mehraufwand den ich hatte ist auch erheblich.

Welche Art von Anfechtung / Widerspruch ist die beste Variante?
Die es auch ermöglicht Schadenersatz oder Forderung in anderer Form Aufwandsvergütung z.B. zu verwenden?
Und nicht durch eine Form der Kündigung rückwirkend mir diese Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

Ich möchte nicht bis nach Ostern warten auf den Termin beim Anwalt , da es sein kann das Fristen ablaufen oder andere Nachteile.
Nur erstmal aus der möglichen Haftung und möglicher Ansprüche gegen mich raus zu sein.
Wie mein Anwalt dann vorgeht wird er schon wissen bzw. ich hab genug Zeit mir einen zu suchen der mich überzeugt und genau solche Fälle schon hatte.

Vorsorgliche Kündigung aufgrund Arglister Täuschung ?
Was ist wenn der Auftraggeber wirklich nur ausversehen so handelt.
Es gibt Unternehmer die sehen das locker mit Verträgen und würden auch kein Schadenersatz verlangen.
Eines ist klar, ein Vertrag mit dem Auftraggeber habe ich nicht das Unternehmer vermittelt werden.
Er wußte davon und es kam keine Anschein auf das es Ihm störte.
Er war bis zu einen bestimmten Punkt auch meinem Eindruck nach interessiert weiter zusammen zu arbeiten mit mir.
Ich konnte immer Leute organisieren – hatte auch noch andere Vorschläge die in sein Interesse waren.
Nur erzählen kann man viel, das es gut ist die Zusammenarbeit usw…nur dann versuche ich doch auch etwas die andere Seite zu verstehen.
Mündlich Vereinbarungen sind für mich nicht tragbar einen Auftrag durchzuführen.
Darauf bestand ich und jede Klausel oder Angabe die mir zu sehr aufgefallen ist musste raus.

Ich hatte auch Freunden unter anderem einen Bauleiter und Unternehmensberater einen der ersten Verträge gezeigt, diese waren ganz meiner Meinung.
Auch was es alles zu beachten gibt in einem Werkvertrag ist erheblich und kann im schlimmsten Fall eine Firma in die Insolvenz bringen.

Ich wäre für eine Info unter anderem wie komme ich am besten raus falls mir zum Schaden etwas laufen sollte?
Kann ich Verträge ändern (falls diese ohne mein Wissen bestehen) wenn sich heraustellt das in im ersten Moment die Nachteile und Risiken nicht erkennbar waren?
Aufgrund Veränderungen im Verhalten des Auftraggebers z.B. oder oben genannten Grund.
Unwissend zum Vertragsnehmer geworden ohne Einfluss auf den Bauablauf, diesen hatte der vor Ort Vermittelte “Partner“
Änderung der Geschäftsführung dürfte auch ein Grund sein diesen mit Einzubeziehen.

Falls mir im schlimmsten Fall ein Vertragsverhältnis unter anderem durch meine starke Handlungsweise und Einfluss auf das ganze Projekt:
“Erstellung und Versenden von Angeboten und Bestätigung Auftrag in meinen Namen.“
“Alle Verträge über mich zuerst – Absprachen vorab mit mir zu besprechen.“

Ich teilte dem Auftraggeber auch mit das mir für den Erstauftrag eine bestimmte Bescheinigung fehlt die ich erst beantragen müsste.
Er brauchte einen Nachweis in der Form nicht , zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wußte ich das aber noch nicht.

Er wußte also von Anfang an das es möglich ist das der Vertragspartner ein Herr…wird.
Es war zu meinem Vorteil das dürfte erkennbar sein , aber Täuschung oder ähnliches war nicht der Fall.
Auch kein Zwang oder Druck , freie Entscheidung des Auftragnehmers von mir durch einen Vermittlungsvertrag mit seiner Unterschrift zum Verantwortlichen Aufraggeber zu werden für ein Projekt in der Größenordnung.
Ich bestand darauf sich an die Vereinbarungen zu halten die per Mail getroffen wurden.
Er hatte mehr Kenntnisse im Praktischen Teil und diese Bescheinigung
Er konnte sich gut verkaufen und war nicht irgendein Strohmann oder ähnliches.
Im Prinzip eine gute Lösung , wenn es nicht so wäre das ich mich getäuscht habe und er sich vielleicht auch etwas beinflusst wurde durch Dritte.

Es wurde nicht mal der Rahmenvertrag der schon seit Monaten bestand gekündigt.
In wie weit er nützlich ist dürfte fraglich sein.
Die Kundenschutzklausel könnte zu allgemein oder zu sehr zum Nachteil des Auftragnehmers sein.
Damit wäre die Gefahr der Nichtigkeit vorhanden oder das der komplette Vertrag rechtlich nicht viel bringt.
Ich setze auf das Recht und die Beweise …
auch wenn es nur Anscheinsbeweise sind wie E-Mails z.B. oder nicht Unterschriebene Verträge – SMS die Anzahl dieser ist sehr hoch und dürfte normalerweise ausreichen.
Es ergint sich ein Gesamtbild was klar zeigt das ein Geschäftsverhalten nicht korrekt ablief mir gegenüber.

Wäre über Infos / Quellen / Tipps / Meinungen sehr dankbar.
Es kann auch sein es ist alles anders als ich es vermute , es zeigen nur viele Details in die Richtung das etwas schief läuft zum Nachteil für mich.

Vielen Dank im Voraus für Rückinfo!

Morge,

mit den Verträgen mache ich seit 10 Jahren Kundeschutz usw. aber einige werden anerkant andere nicht. Mir wurden schon mehrfach Verträge erstellt und eine Lücke war fast immer zu finden der Fall. Is nicht die Regel so ein Verhalten, aber für eine Info bezüglich der Perfekten Kundenschutzklausel die auch vor Gericht durchgeht wäre ich dankbar.

Wir arbeiten im Bereich Dienstleistung Industrie - Handel - Montageservice.

Was für eine Bestimmung der Klausel unter abderen wichtig ist. Im Gegensatz zu Freelancern gibt es einige Unterschiede.

Danke im Voraus!


hallo,

ohne die konkrete vorlage aller verträge im origial macht eine antwort wirklich keinen sinn.
gib mir kopiennder verträge, und gehe von 1,5 des vertragswertes aus, erteile mir mandat, und ich helfe dir weiter.

grüße hook