Augenuntersuchung nach Grundsatz G 37

Guten Morgen,

es gibt ja lt. Bildschirmarbeitsplatzverordnung eine vorgeschriebene Augenuntersuchung nach Grundsatz G 37. Ist diese für Zeitarbeiter nicht gültig? Der Arbeiter ist seit 2005 bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und ihm wurde so eine Untersuchung noch nie angeboten. Seine Augen sind nachweislich (Augenarzt, Optiker…) schlechter geworden, so dass eine Brille getragen werden muss! Nachfragen beim Arbeitgeber ergaben, dass der Arbeiter informiert wird… Bis heute ist nix passiert.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus!!! :o)